Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan
hier: Gewährung von Städtebaufördermitteln im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
Vorlage
61/188/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung hat zur Finanzierung der Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan gemäß Ratsbeschluss Städtebaufördermittel im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beantragt. Am 09.11.2016 wurde fristgemäß sowohl der Antrag für die Gesamtmaßnahme (Grundförderantrag) sowie für die Teilmaßnahmen zur Bewilligung im Programmjahr 2017[1] gestellt.

 

Nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf wurde die Gesamtmaßnahme vom Fördergeber „anerkannt“, worüber kein gesonderter Bescheid erteilt wird.

 

Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 07.08.2017 einen Zuwendungsbescheid für das Programmjahr 2017 erhalten. Im Bewilligungszeitraum bis zum 15.12.2021 wird eine Zuwendung von 272.700 Euro bewilligt. Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Förderung erfolgt antragsgemäß.[2] Der Fördersatz beträgt 60 % (siehe Anlage 1).

 

Jedoch war in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel hinsichtlich der Fälligkeiten eine antragsgemäße Zuweisung nicht möglich (siehe Anlage 2). Entsprechend ergibt sich im Jahr 2017 ein höherer Eigenanteil der Stadt Haan, der in den Folgejahren wieder ausgeglichen wird.

 

Als nächste Schritte beabsichtigt die Verwaltung, die Festlegung des

Stadtumbaugebiets „Innenstadt Haan“ nach § 171b Baugesetzbuch (BauGB) amtlich bekannt zu machen und die Leistungen einer Citymanger / -in auszuschreiben. Des Weiteren wurden nach der EU-weiten Bewerbungsphase zur Teilnahme am „Städtebaulich freiraumplanerischen Wettbewerb Innenstadt Haan“ sieben qualifizierte Planungsbüros / Bürogemeinschaften aufgefordert, ihre Gestaltungsideen für den Innenstadtbereich bis Spätherbst zu entwickeln.

Die Preisgerichtssitzung findet am 01.12.2017 statt.

 

Die Anträge für das Städtebauförderungsprogramm 2018 sind bis zum 01.12.2017 bei der Bezirksregierung einzureichen.

 



[1] Maßnahmen, die 2017 begonnen werden oder bereits abgeschlossen sind.

[2] Zum Förderantrag wurden zwei Aktualisierungen vorgenommen. Mit Schreiben vom 21.12.2016 hat die Verwaltung die Bezirksregierung Düsseldorf gebeten, die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Gestaltungsfibel "Ortstypische Bebauung Haan" entsprechend der zwischenzeitlich geringeren Kosten auf rd. 20.000 Euro zu reduzieren. Zudem wurde der Bezirksregierung mit Schreiben vom 21.07.2017 mitgeteilt, ihrem Vorschlag, zunächst einen kürzeren Zeitrahmen für das Citymanagement vorzusehen (2,5 Jahre 237.500 Euro) zu folgen. Die Anschlussförderung kann in einem der nächsten Programmjahre beantragt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.