Betreff
Antrag der WLH-Fraktion „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“, vorgetragen mit Schreiben vom 24.01.2017
hier: Beschluss des SUVA vom 28.03.2017
Vorlage
61/192/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1.      bisheriges Verfahren

Auf Antrag der WLH-Fraktion vom 24.01.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 28.03.2017 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf zu veranstalten. In dieser soll den Bürgerinnen und Bürgern, die im Dorf Gruiten wohnen, bzw. dort in Vereinen wirken, um das historische Dorf Gruiten zu erhalten, bzw. weiterzuentwickeln eine Gestaltungsmöglichkeit gegeben werden. Die dort abgestimmten Arbeitsergebnisse werden dann dem Fachausschuss und Rat vorgestellt. Die Kosten für eine Zukunftswerkstatt werden in den Haushalt 2017 eingestellt.“

Ausgangspunkt des Antrags der WLH-Fraktion war die wiederholte Thematisierung  einer möglichen Bebauung am Ortseingang des historischen Dorfes (Anträge der SPD-Fraktion aus den Jahren 2012 und 2017). Die Verwaltung hatte in ihren betreffenden Sitzungsvorlagen die bau-, denkmal- und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, mögliche Konsequenzen einer Entscheidung im Sinne dieser Anträge aufgezeigt und empfohlen, den Anträgen nicht zu folgen. In beiden Fällen folgte der Ausschuss mehrheitlich den Ausführungen der Verwaltung so dass den Anträgen nicht stattgegeben wurde.

Zum Antrag der WLH-Fraktion (Anlage 1) hatte die Verwaltung ebenfalls empfohlen, den Antrag abzulehnen, da aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf besteht.

 

 

2.      Vorgehensweise der Verwaltung

Nach dem die Verwaltung mit der Durchführung einer „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“ beauftragt wurde, wandte sie sich an den Bürger- und Verkehrs-Verein Gruiten e. V. (BVV) mit der Bitte um Prüfung, inwieweit von Seiten des BVV Interesse und Bereitschaft besteht, die Verwaltung bei der Durchführung des Verfahrens „Zukunftswerkstatt“ zu unterstützen.

Mit dieser Bitte war die Absicht verbunden, das Vorhaben von vorneherein auf eine breite bürgerschaftliche Basis zu stellen. Der BVV ist in Gruiten gut vernetzt und kennt die Ansprechpartner bei Vereinen, Parteien und Institutionen.

Mit Schreiben vom 14.08.2017 (s. Anlage 2) spricht sich der BVV gegen eine Beteiligung an der Durchführung des Verfahrens „Zukunftswerkstatt“ zur Weiterentwicklung des historischen Dorfes Gruiten aus, da aus Sicht des BVV hierfür keine Notwendigkeit besteht. Der BVV begründet seine Haltung damit, dass es weder aus der vereinsinternen Diskussion heraus, noch von den angesprochenen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen positive Rückmeldungen zum Thema gab. Der BVV geht deshalb davon aus, dass eine breite Akzeptanz, wie im Antrag der WLH-Fraktion formuliert, nicht zu erwarten ist.

 

 

3.      Fazit und Beschlussempfehlung

Die Rückmeldung sowohl des BVV selbst, als auch der Rücklauf seiner Umfrage, lassen darauf schließen, dass das für die Durchführung des Verfahrens „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“ erforderliche öffentliche Interesse nicht besteht.

Sollte dennoch an dem Verfahren festgehalten werden, ist davon auszugehen, dass die Verfahrensergebnisse möglicherweise nicht repräsentativ sind und somit der zu leistende personelle und finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen stünde. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, von der Durchführung des Verfahrens „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“ abzusehen und den diesbezgl. Beschluss vom 28.03.2017 aufzuheben.

 

Beschlussvorschlag:

„Der Beschluss, gemäß dem Antrag der WLH-Fraktion vom 24.01.2017 ein Verfahren „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“ durchzuführen, wird aufgehoben.“