hier: Beschluss des SUVA vom 28.03.2017
Sachverhalt:
1. bisheriges Verfahren
Auf Antrag der WLH-Fraktion vom 24.01.2017
hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am
28.03.2017 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf zu veranstalten.
In dieser soll den Bürgerinnen und Bürgern, die im Dorf Gruiten wohnen, bzw.
dort in Vereinen wirken, um das historische Dorf Gruiten zu erhalten, bzw.
weiterzuentwickeln eine Gestaltungsmöglichkeit gegeben werden. Die dort
abgestimmten Arbeitsergebnisse werden dann dem Fachausschuss und Rat
vorgestellt. Die Kosten für eine Zukunftswerkstatt werden in den Haushalt 2017
eingestellt.“
Ausgangspunkt des Antrags der
WLH-Fraktion war die wiederholte Thematisierung
einer möglichen Bebauung am Ortseingang des historischen Dorfes (Anträge
der SPD-Fraktion aus den Jahren 2012 und 2017). Die Verwaltung hatte in ihren
betreffenden Sitzungsvorlagen die bau-, denkmal- und naturschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen erläutert, mögliche Konsequenzen einer Entscheidung im Sinne
dieser Anträge aufgezeigt und empfohlen, den Anträgen nicht zu folgen. In
beiden Fällen folgte der Ausschuss mehrheitlich den Ausführungen der Verwaltung
so dass den Anträgen nicht stattgegeben wurde.
Zum Antrag der WLH-Fraktion (Anlage 1) hatte
die Verwaltung ebenfalls empfohlen, den Antrag abzulehnen, da aus ihrer Sicht kein
Handlungsbedarf besteht.
2. Vorgehensweise der Verwaltung
Nach dem die Verwaltung mit
der Durchführung einer „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“ beauftragt wurde, wandte
sie sich an den Bürger- und Verkehrs-Verein Gruiten e. V. (BVV) mit der Bitte
um Prüfung, inwieweit von Seiten des BVV Interesse und Bereitschaft besteht,
die Verwaltung bei der Durchführung des Verfahrens „Zukunftswerkstatt“ zu
unterstützen.
Mit dieser Bitte war die
Absicht verbunden, das Vorhaben von vorneherein auf eine breite
bürgerschaftliche Basis zu stellen. Der BVV ist in Gruiten gut vernetzt und
kennt die Ansprechpartner bei Vereinen, Parteien und Institutionen.
Mit Schreiben vom 14.08.2017 (s. Anlage 2) spricht
sich der BVV gegen eine Beteiligung an der Durchführung des Verfahrens
„Zukunftswerkstatt“ zur Weiterentwicklung des historischen Dorfes Gruiten aus,
da aus Sicht des BVV hierfür keine Notwendigkeit besteht. Der BVV begründet seine
Haltung damit, dass es weder aus der vereinsinternen Diskussion heraus, noch
von den angesprochenen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen positive
Rückmeldungen zum Thema gab. Der BVV geht deshalb davon aus, dass eine breite Akzeptanz,
wie im Antrag der WLH-Fraktion formuliert, nicht zu erwarten ist.
3. Fazit und Beschlussempfehlung
Die Rückmeldung sowohl des
BVV selbst, als auch der Rücklauf seiner Umfrage, lassen darauf schließen, dass
das für die Durchführung des Verfahrens „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“
erforderliche öffentliche Interesse nicht besteht.
Sollte dennoch an dem
Verfahren festgehalten werden, ist davon auszugehen, dass die
Verfahrensergebnisse möglicherweise nicht repräsentativ sind und somit der zu
leistende personelle und finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum erhofften
Nutzen stünde. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, von der Durchführung des
Verfahrens „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“ abzusehen und den diesbezgl. Beschluss
vom 28.03.2017 aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
„Der Beschluss, gemäß dem Antrag der WLH-Fraktion vom 24.01.2017 ein
Verfahren „Zukunftswerkstatt Gruiten-Dorf“ durchzuführen, wird aufgehoben.“