hier: Förderrichtlinien Fassadenprogramm
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des "Integrierten Handlungskonzepts
Innenstadt Haan" ist die Stadt Haan in diesem Jahr in das
Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilsteilzentren“ des Landes
Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.
Ziel des Stadtentwicklungskonzepts ist insbesondere auch die
gestalterische Aufwertung der Innenstadt. Diese kann nur im Zusammenspiel von
öffentlichen Maßnahmen und privaten Investitionen erreicht werden kann. Aus
diesem Grund wird die finanzielle Unterstützung privater Akteure mit Mitteln
aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert.
Mit dem Fassadenprogramm soll für die Eigentümer der Wohn-
und Geschäftsgebäude ein Anreiz geschaffen werden, in ihre Immobilie bzw. in
die Fassadengestaltung zu investieren und damit im Sinne der Stadtbildpflege
einen Beitrag zur Aufwertung der Innenstadt zu leisten. Die im Rahmen der
Gestaltungsfibel „Ortstypische
Bebauung Innenstadt Haan“ erarbeiteten Richtlinien dienen
als Grundlage für das Fassadenprogramm. Einzelheiten sind der Anlage zu
entnehmen.
Die Verwaltung beabsichtigt zum Programmjahr
2018 das Fassadenprogramm zur Förderung anzumelden. Hierzu ist eine
Beschlussfassung durch den Fachausschuss erforderlich. Nach angestrebter
Förderzusage in 2018 wird die Verwaltung
die „Richtlinien der Stadt Haan über die
Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden in der Innenstadt Haan
– „Förderrichtlinien Fassadenprogramm“ zur abschließenden Beschlussfassung
durch den Rat erneut vorlegen.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf
der Richtlinien der Stadt
Haan über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden in der
Innenstadt Haan - Förderrichtlinien Fassadenprogramm - vom 24.08.2017 wird
zugestimmt.“
Finanz. Auswirkung:
Die erforderlichen
Haushaltsmittel sind im Produkt 120110 eingestellt.