Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan
hier: Förderrichtlinien Fassadenprogramm
Vorlage
61/193/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des "Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan" ist die Stadt Haan in diesem Jahr in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilsteilzentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.

 

Ziel des Stadtentwicklungskonzepts ist insbesondere auch die gestalterische Aufwertung der Innenstadt. Diese kann nur im Zusammenspiel von öffentlichen Maßnahmen und privaten Investitionen erreicht werden kann. Aus diesem Grund wird die finanzielle Unterstützung privater Akteure mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert.

 

Mit dem Fassadenprogramm soll für die Eigentümer der Wohn- und Geschäftsgebäude ein Anreiz geschaffen werden, in ihre Immobilie bzw. in die Fassadengestaltung zu investieren und damit im Sinne der Stadtbildpflege einen Beitrag zur Aufwertung der Innenstadt zu leisten. Die im Rahmen der Gestaltungsfibel Ortstypische Bebauung Innenstadt Haanerarbeiteten Richtlinien dienen als Grundlage für das Fassadenprogramm. Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt zum Programmjahr 2018 das Fassadenprogramm zur Förderung anzumelden. Hierzu ist eine Beschlussfassung durch den Fachausschuss erforderlich. Nach angestrebter Förderzusage in 2018 wird die Verwaltung  die „Richtlinien der Stadt Haan über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden in der Innenstadt Haan – „Förderrichtlinien Fassadenprogramm“ zur abschließenden Beschlussfassung durch den Rat erneut vorlegen.

 

Beschlussvorschlag:

„1. Dem Entwurf der Richtlinien der Stadt Haan über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden in der Innenstadt Haan - Förderrichtlinien Fassadenprogramm - vom 24.08.2017 wird zugestimmt.“

 

Finanz. Auswirkung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Produkt 120110 eingestellt.