hier: Förderrichtlinien Verfügungsfonds, Geschäftsordnung Verfügungsfondsbeirat
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des
"Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan" ist die Stadt Haan
in diesem Jahr in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und
Ortsteilsteilzentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.
Ziel des Handlungskonzepts ist insbesondere auch die
Aufwertung und Attraktivierung der Haaner Innenstadt. Diese kann nur im
Zusammenspiel von öffentlichen Maßnahmen und privaten Investitionen erreicht
werden.
Durch den Verfügungsfonds für das Stadtumbaugebiet soll privates
Engagement für die Erhaltung und Entwicklung der Haaner Innenstadt unterstützt
werden. Ziel ist es, Projekte, Aktionen und Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen
und somit die Teilnahme engagierter Innenstadtakteure an der
Innenstadtentwicklung zu stärken.
Der Verfügungsfonds finanziert sich anteilig aus privaten
und öffentlichen Mitteln. Die beantragten Maßnahmen werden mindestens zu 50 %
aus privaten Mitteln und höchstens zu 50 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Über die Bewilligung der beantragten Mittel entscheidet ein
Gremium im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets für den Verfügungsfonds.
Die Tagungen des Entscheidungsgremiums sollen in einem vierteljährlichen
Rhythmus beziehungsweise nach Bedarf stattfinden, bei denen über die Mittelfreigabe
in nichtöffentlicher Sitzung entschieden wird.
Die Einzelmaßnahme "Verfügungsfonds" soll im
Städtebauförderungsprogramm 2018 beantragt werden.
Der Fördergeber empfiehlt, hierzu einen Entwurf der
Richtlinien vorzulegen. Deswegen wurde mit der Konzeption des Verfügungsfonds
begonnen. Hierbei wurde auf Beispiele verschiedener Städte zurückgegriffen.[1]
Laut InHK kann der Verfügungsfonds Thema einer
Innenstadtkonferenz (im Rahmen der Umsetzung) sein. Es könnten möglichst viele Ideen zusammengetragen werden,
die auch geeignet sind, private Mittel zu akquirieren. Ebenso könnte gemeinsam beraten
werden, wer im Verfügungsfondsbeirat sitzt.
[1]
Die Geschäftsordnung für den
Verfügungsfondsbeirat wurde zum größten Teil von der Stadt Lüdinghausen
übernommen.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf der Richtlinien der Stadt Haan über die Gewährung von
Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für den Bereich der Innenstadt -
Förderrichtlinien Verfügungsfonds - vom 29.08.2017 wird zugestimmt.
2. Dem Entwurf der
Geschäftsordnung für das Entscheidungsgremium zum Verfügungsfonds für den Bereich
der Innenstadt - Geschäftsordnung Verfügungsbeirat - vom 29.08.2017 wird zugestimmt.“
Finanz. Auswirkung:
Der
Verfügungsfonds hat ein Gesamtvolumen von 120.000 € über einen Zeitraum von
fünf Jahren und setzt sich aus Anteilen von Bund/Land, Stadt und Privaten
zusammen. Der Rat hat am 17.11.2015 beschlossen, die Maßnahme im Haushalt der
Stadt Haan einzustellen.“