Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan
hier: Förderrichtlinien Verfügungsfonds, Geschäftsordnung Verfügungsfondsbeirat
Vorlage
61/194/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des "Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan" ist die Stadt Haan in diesem Jahr in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilsteilzentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.

 

Ziel des Handlungskonzepts ist insbesondere auch die Aufwertung und Attraktivierung der Haaner Innenstadt. Diese kann nur im Zusammenspiel von öffentlichen Maßnahmen und privaten Investitionen erreicht werden.

 

Durch den Verfügungsfonds für das Stadtumbaugebiet soll privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung der Haaner Innenstadt unterstützt werden. Ziel ist es, Projekte, Aktionen und Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen und somit die Teilnahme engagierter Innenstadtakteure an der Innenstadtentwicklung zu stärken.

 

Der Verfügungsfonds finanziert sich anteilig aus privaten und öffentlichen Mitteln. Die beantragten Maßnahmen werden mindestens zu 50 % aus privaten Mitteln und höchstens zu 50 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.

 

Über die Bewilligung der beantragten Mittel entscheidet ein Gremium im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets für den Verfügungsfonds. Die Tagungen des Entscheidungsgremiums sollen in einem vierteljährlichen Rhythmus beziehungsweise nach Bedarf stattfinden, bei denen über die Mittelfreigabe in nichtöffentlicher Sitzung entschieden wird.

 

Die Einzelmaßnahme "Verfügungsfonds" soll im Städtebauförderungsprogramm 2018 beantragt werden.

 

Der Fördergeber empfiehlt, hierzu einen Entwurf der Richtlinien vorzulegen. Deswegen wurde mit der Konzeption des Verfügungsfonds begonnen. Hierbei wurde auf Beispiele verschiedener Städte zurückgegriffen.[1]

 

Laut InHK kann der Verfügungsfonds Thema einer Innenstadtkonferenz (im Rahmen der Umsetzung) sein. Es könnten  möglichst viele Ideen zusammengetragen werden, die auch geeignet sind, private Mittel zu akquirieren. Ebenso könnte gemeinsam beraten werden, wer im Verfügungsfondsbeirat sitzt.

 



[1] Die Geschäftsordnung für den Verfügungsfondsbeirat wurde zum größten Teil von der Stadt Lüdinghausen übernommen.

 

Beschlussvorschlag:

„1.   Dem Entwurf der Richtlinien der Stadt Haan über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für den Bereich der Innenstadt - Förderrichtlinien Verfügungsfonds - vom 29.08.2017 wird zugestimmt.

 

2.    Dem Entwurf der Geschäftsordnung für das Entscheidungsgremium zum Verfügungsfonds für den Bereich der Innenstadt - Geschäftsordnung Verfügungsbeirat - vom 29.08.2017 wird zugestimmt.“

 

Finanz. Auswirkung:

Der Verfügungsfonds hat ein Gesamtvolumen von 120.000 € über einen Zeitraum von fünf Jahren und setzt sich aus Anteilen von Bund/Land, Stadt und Privaten zusammen. Der Rat hat am 17.11.2015 beschlossen, die Maßnahme im Haushalt der Stadt Haan einzustellen.“