Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 13. 12. 2016 hatte der Rat der Stadt Haan erstmalig auf der Grundlage des seit dem 01. 01. 2016 geltenden Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau beschlossen. Eine Anpassung der Gebühren ist aufgrund der seit der letzten Festsetzung eingetretenen Entwicklung geboten.
Die Gebühr für die Brandschau mindert sich von 69 € auf 52 € und erhöht sich für gutachterliche Leistungen von 82,40 € auf 83,20 € sowie für Fahrtkosten um 0.40 € je Stunde. Die Minderung folgt daraus, dass sich zwei Beamte neu im Ruhestand befinden und durch jüngere Kräfte ersetzt werden.
Der Unterschied der Gebührensätze für
Brandschau und gutachterliche Leistungen beruht auf dem jeweiligen
Schwierigkeitsgrad der Amtshandlung und der hierfür vorausgesetzten
Qualifikation. Hinzu kommt die gesonderte Ausweisung von Fahrtkosten; hierbei
wurde je Objektbesichtigung ein pauschaler Ansatz von 15 Minuten je Hin- und
Rückfahrt zugrunde gelegt.
Derzeit kann die Feuerwehr kein Personal für
die Brandverhütungsschau einsetzen. Die Kosten der Fremdvergaben werden in
gleicher Höhe den Gebührenpflichtigen in Rechnung gestellt. Fehlende Einnahmen
werden durch eingesparten Personalaufwand ausgeglichen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Haan vom 14. 12. 2016 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Neutral