Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbarkommunen gem. § 2 (2) BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Haan
Sachverhalt:
1./ Ausgangssituation
Mit Schreiben vom 17.07.2017 (Eingang
20.07.2017) wurde die Stadt Haan gemäß § 2 (2) i.V.m. § 4 (1) BauGB frühzeitig
an der Planung zum vorhabenbezogenen BP 1220V – FOC / Kleeblatt und zur 101.
Änderung des FNP der Stadt Wuppertal beteiligt. Der Verwaltung wurde Frist zur
Stellungnahme bis zum 01.09.2017 eingeräumt. Mit der Planung beabsichtigt die
Stadt Wuppertal bzw. der Vorhabenträger im Umfeld des Wuppertaler Hauptbahnhofs
durch Umnutzung der ehemaligen Bundesbahndirektion und eines ehemals durch die
Post genutzten Gebäudes ein Factory-Outlet-Center mit einer maximalen
Verkaufsfläche von 30.000 qm in zwei Bauabschnitten zu entwickeln. In dem
Center sollen ausschließlich zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente
verkauft werden, wobei der überwiegende Teil der Verkaufsflächen den
Sortimentsbereichen Bekleidung, Schuhe und Sportschuhe/ -bekleidung angehören
wird. Im 1. Bauabschnitt sollen im Bereich der ehemaligen Bundesbahndirektion
ca. 10.000 qm Verkaufsfläche umgesetzt werden. Hierfür besteht bereits heute
Baurecht. In einem 2. Schritt sollen dann im Bereich des ehemals durch die Post
genutzten Gebäudes weitere 20.000 qm Verkaufsfläche entstehen. Diese sollen an
die Flächen des 1. Bauabschnittes und unmittelbar an die Einkaufslage im
Bereich des im Umbau befindlichen Bahnhofsplatzes angebunden werden.
Aufgrund der zentralen Lage des geplanten Standortes und der sowohl
geringen räumlichen wie zeitlichen Distanz des Vorhabens zum Haaner
Stadtzentrum hat die Verwaltung bereits im Rahmen einer im Jahr 2016 erfolgten
Beteiligung der Stadt Wuppertal zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept für den
zentralen Versorgungsbereich Elberfeld Bedenken gegen die Ansiedlung von 30.000
qm zusätzlicher Verkaufsfläche vorgebracht (s. Anlage). Die Stadt Wuppertal ist
diesen Bedenken jedoch nicht gefolgt und hat die vorgesehene Fläche für das FOC
bzw. für den 2. Bauabschnitt als perspektivischen Ergänzungsbereich des zentralen
Versorgungsbereichs Elberfeld bei Erweiterung des FOC ausgewiesen.
2./ Änderung des Flächennutzungsplans-
und Bebauungsplanentwurf
Zur Umsetzung der Planung hat die Stadt Wuppertal bzw. der
Vorhabenträger durch ein Planungsbüro Plankarten zur101. Änderung des FNP und
zum Bebauungsplan Nr. 1220V incl. Vorentwurfsbegründung und verschiedener
Fachgutachten erarbeiten lassen. Sämtliche zur Planung vorliegenden Unterlagen
können auf der homepage der Stadt Wuppertal unter www.wuppertal.de/bebauungsplaene unter der Ordnungsnummer des Bebauungsplanes eingesehen werden.
Zur Prüfung der städtebaulichen und landesplanerischen Auswirkungen des
Vorhabens ist durch die BBE Handelsberatung eine Auswirkungsanalyse zur
geplanten Ansiedlung eines FOC in der Stadt Wuppertal erarbeitet und vorgelegt
worden. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Realisierung des 2.
Bauabschnittes keine mehr als unwesentlichen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche in Wuppertal und dem Umland entfallen. Im Einzelnen werden
für die Stadt Haan nur geringe Umsatzumverteilungen von 1-2 % in den
Sortimenten Bekleidung, Schuhe und Sport ermittelt.
3./ Stellungnahme der Stadt
Haan
Da zwischen dem Eingang der Beteiligungsunterlagen und der Fristsetzung
keine Beratungsfolge der Haaner Gremien lag, hat die Verwaltung mit Schreiben
vom 29.08.2017 vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung des Rates der
Stadt Haan folgende Stellungnahme zu der vorgelegten Planung abgegeben:
„mit Schreiben vom 17.07.2017
wurde die Stadt Haan über die o.a. Bauleitplanungen unterrichtet und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten. Seitens der Stadt Haan wird daher, vorbehaltlich
einer abschließenden Entscheidung und Beratung des Rates der Stadt Haan am
17.10 2017, folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Stadt Wuppertal beabsichtigt
durch die o.a. Bauleitplanungen im Zentrum von Wuppertal Elberfeld ein
Factory-Outlet-Center mit einer abschließenden Gesamtverkaufsfläche von 30.000
qm planerisch zu sichern. Das Center wird ausschließlich zentren- und nahversorgungsrelevante
Sortimente führen, wobei der Schwerpunkt gemäß des in der Auswirkungsanalyse
dargestellten „Real Case“ in den Sortimentsbereichen Bekleidung, Schuhe, Sportschuhe/-bekleidung
mit einer Verkaufsfläche von 27.500 qm liegen wird. Die Stadt Haan wurde im
April 2016 bereits zum Entwurf des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Wuppertal für den Zentralen
Versorgungsbereich Elberfeld beteiligt, welches die Veränderungen durch die
Ansiedlung eines FOC auf die Standortstruktur des Hauptzentrums Elberfelds
aufgezeigt hat. Die Stadt Haan hat bereits in diesem Zusammenhang kritisiert,
dass Aussagen zu den wettbewerblichen und städtebaulichen Auswirkungen
insbesondere auch auf die Nachbarkommunen hier nicht erfolgen und daher die
kommunalen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche benachbarter
Kommunen nicht geprüft werden konnten. Trotzdem hat der Rat der Stadt Wuppertal
aufbauend auf dieser Untersuchung im Juli 2016 den zentralen Versorgungsbereich
Elberfeld um die Gesamtfläche des geplanten FOC erweitert.
Im Rahmen der nunmehr
vorgelegten Planunterlagen wurde auch eine Auswirkungsanalyse der BBE
Handelsberatung zur geplanten Ansiedlung eines FOC im Bereich Kleeblatt beigefügt.
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung des FOC weder negative
städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in den Nachbarkommunen
und somit auch für die Stadt Haan und auch nicht auf die zentralen
Versorgungsbereiche in Wuppertal selbst entstehen. Für die Stadt Haan werden
für die Sortimente Bekleidung und Schuhe je eine Umsatzumverteilung von 2 % und
für das Sortiment Sport von 1% ermittelt. In der Auswirkungsanalyse zum DOC
Remscheid wurden hingegen Umsatzumverteilungen von 10% für das Sortiment Sport
ermittelt. Diese erheblichen Unterschiede in den Auswirkungen können nicht
nachvollzogen werden. Auch die ermittelten Ergebnisse für das Versorgungszentrum
Elberfeld selbst erscheinen im Vergleich mit den ermittelten Auswirkungen für
das DOC Remscheid viel zu niedrig. So ergeben sich auch hier erhebliche
Unterschiede im Sortimentsbereich Sport (6 statt17% Umsatzumverteilung).
Zudem ist anzuführen, dass die
Stadt Haan bereits im Rahmen der Beteiligung zum Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Wuppertal im März 2015 (Schreiben vom 09.04.2015)
kritisch angemerkt hat, dass im Rahmen des Gutachtens die Aussagen zu den
absatzwirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven für die einzelnen
Sortimentsbereiche nur verbal-argumentativ erfolgen und keine Aussagen zu
möglichen Zielzentralitäten getroffen werden. Auch im Rahmen dieser Analyse
oder in der Begründung erfolgen keine Aussagen zu den zukünftigen
Zentralitätswerten in der Stadt Wuppertal insbesondere für die betroffenen
Sortimente Bekleidung, Schuhe und Sport. Stattdessen wird im Gutachten und in
der Begründung zum Bebauungsplan immer nur davon gesprochen, dass Wuppertal
erhebliche Kaufkraftabflüsse habe und daher seinem übergemeindlichen
Versorgungsauftrag nicht nachkommen könne. Tatsache ist jedoch, dass bereits im
beschlossenen Einzelhandelsgutachten von 2015 in den Sortimentsbereichen
Bekleidung, Schuhe und Sport eine Zentralität von 112% für die Gesamtstadt
erreicht wurde und somit zumindest in diesem Bereich keine Kaufkraftabflüsse zu
verzeichnen sind. Die Werte werden aufgrund des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes
für das Hauptversorgungszentrum Elberfeld noch deutlich höher liegen. Welche
Zentralitäten bereits durch die geplanten Ansiedlungen am Döppersberg wie
Primarkt und den Einzelhandelsnutzungen auf der Geschäftsbrücke und dann noch
zusätzlich durch den 1. und 2. Bauabschnitt zum FOC erreicht werden, wird nicht
dargestellt. Somit ist im Rahmen der Abwägung nicht klar ersichtlich, ob durch
das geplante Vorhaben nicht auch deutlich über den oberzentralen
Versorgungsauftrag hinaus zusätzliche Verkaufsfläche entwickelt wird.
Insgesamt wird seitens der Stadt Haan die Ansiedlung eines FOC mit
30.000 qm Verkaufsfläche in der Stadt Wuppertal, insbesondere auch unter
Betrachtung der in Remscheid (DOC) und Solingen geplanten Vorhaben, sehr
kritisch gesehen und erhebliche negative städtebauliche Auswirkungen für die
Entwicklungsmöglichkeiten des Haaner Innenstadtzentrums befürchtet, die dazu
führen, dass die Stadt Haan ihren Versorgungsauftrag gemäß ihrer
mittelzentralen Funktion nicht mehr erfüllen kann. Durch die Ansiedlung von
immer größeren Einkaufscentern in den Oberzentren, die deutlich über den
Versorgungsauftrag der Kommune hinaus gehen, wird es für kleine Mittelzentren
immer schwieriger, ortsnah eine entsprechende Versorgung zu sichern oder gar
zusätzlichen Einzelhandel zur Verringerung der eigenen Kaufkraftabflüsse und
zur Stärkung des eigenen zentralen Versorgungsbereiches anzusiedeln.
Insbesondere die kurze Distanz des geplanten Vorhabens zur Stadt Haan vor allem
auch mit dem SPNV (14 Minuten zwischen Haan BF und Wuppertal HBF) wird bei dem
geplanten Vorhaben zu erheblichen Kaufkraftabflüssen führen. Seitens der Stadt
Haan werden daher Bedenken gegen die zur Beteiligung nach § 4 (1) BauGB
vorgelegten Bauleitpläne vorgebracht.“
4./ Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, der vorgelegten
Stellungnahme zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
„Der Stellungnahme der Verwaltung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1220V – Factory Outlet Center / Kleeblatt und
zur 101. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wuppertal wird
zugestimmt.“