Betreff
Prognose zur Haushaltsentwicklung 2017 zum Stichtag 30.9.2017
Vorlage
20/069/2017
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Planung des Ergebnishaushaltes 2017 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von knapp 2,8 Mio. € aus, so dass lt. Haushaltssatzung in 2017 eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in dieser Höhe zum Ausgleich des Fehlbetrages vorgesehen ist. Die Haushaltssatzung bedurfte daher gem. § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung des Landrates Mettmann als Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung wurde u.a. mit der Auflage erteilt, unverzüglich zu berichten, sobald sich der voraussichtliche Fehlbedarf erhöht, darüber hinaus ist zum 30.6. und 30.9. über den Stand der Haushaltswirtschaft zu berichten.

 

Um unterjährig die Haushaltsentwicklung abschätzen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, sobald sich Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Planung abzeichnen, wird daher fortlaufend von Amt 20 ein Finanzcontrolling durchgeführt, bei dem es ausschließlich um das Ziel „Einhaltung der geplanten Ansätze“ geht. Ein Maßnahmencontrolling ist hiermit nicht verbunden.

 

Die Prognose der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen erfolgt nach den gleichen Berechnungsgrundlagen wie bisher. D.h., im Wesentlichen wird für 2017 eine identische Entwicklung wie im Durchschnitt der letzten drei Jahre unterstellt.

 

Minderaufwendungen bei der Kreisumlage, die sich durch Minderungen bei der Landschaftsumlage ergeben, dürfen nach der Genehmigungsverfügung des Landrates ausschließlich zur Verbesserung des Jahresfehlbetrages eingesetzt werden. Entsprechend wurde verfahren.

 

 

Erträge:

 

Die Prognose zum Stand 30.9.2017 führt zu einem erwarteten Gesamtertrag in Höhe von 91,17 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine positive Abweichung zu den Planwerten in Höhe von 1,1 Mio. €.

 

Mehrerträge werden hauptsächlich bei den Steuern erwartet. Insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und auch bei der Gewerbesteuer sind aktuell erhebliche Mehrerträge zu verzeichnen. Hier scheinen die bereits im vergangenen Jahr erwarteten Beträge zeitverzögert abgerechnet worden zu sein. Aber auch die Gewinnausschüttung der Stadtwerke fiel mit 1,18 Mio. € wesentlich besser aus (+0,3 Mio. €) als geplant.

 

 

Aufwendungen:

 

Die Prognose führt zu erwarteten Aufwendungen in Höhe von 90,95 Mio. €. Sie liegt damit um 1,9 Mio. € unter den Planwerten.

 

Ursächlich hierfür sind in erster Linie die Entscheidungen des LVR. Die Rückerstattung aus der Auflösung einer Rückstellung wurde bereits vom Kreis überwiesen. Darüber hinaus soll mit dem Nachtragshaushalt 2017 der Hebesatz der LVR-Umlage verringert werden. Die Verabschiedung des Nachtrages ist für Dezember vorgesehen, der Kreis hat aber bereits angekündigt, die sich daraus ergebende Verbesserung bei der letzten Abschlagszahlung für die Kreisumlage in Abzug zu bringen. Insgesamt ergibt sich hieraus eine Verbesserung des Haushaltes in Höhe von 1,074 Mio. €. .

Berücksichtigt wurde auch der Betriebsübergang des Hallenbades zum 1.9.2017. Ausgehend von einer jährlichen Einsparung in Höhe von 230.000 € wird für 2017 ein pauschaler Minderaufwand von 75.000 € in Abzug gebracht.

Weitere Minderaufwendungen werden zur Zeit noch bei den Asylaufwendungen erwartet. Die Zuweisungen erfolgen bisher nicht im geplanten Umfang, so dass weniger Personen versorgt werden müssen.

 

Voraussichtliches Jahresergebnis 2017:

 

Insgesamt wird zum Stichtag 30.9.2017 mit einem gegenüber der Planung 2017 wesentlich verbesserten Jahresergebnis gerechnet. Die aktuell prognostizierte Verbesserung von saldiert 3,0 Mio. € macht sogar einen positiven Jahresabschluss 2017 wahrscheinlich.

 

 

Die Entwicklung der Prognose zeigt seit Mitte des Jahres einen leichten Überschuss an, der sowohl auf gesteigerten Erträgen als auch reduzierten Aufwendungen beruht. Damit werden die Vorgaben des Landrates zum HSK 2010, Verbesserungen vorrangig zur Reduzierung des Haushaltsdefizits einzusetzen, eingehalten.

 

 

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

 

 

 

Verfasserin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement