Sachverhalt:
Die Stadt Haan hat im Jahr 2009 eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet
und personell besetzt. Hierfür wurde mit Stellenplan 2009 eine Stelle im Produkt 011500 Bauverwaltung
mit einem Stellenanteil von 0,7 Stellen (A11) eingerichtet. Die Stelle ist
aktuelle mit einer Mitarbeiterin mit 25 Std./ Woche besetzt.
Nach mehrjähriger Erfahrung kann festgehalten werden, dass eine
Ist-Stellenbesetzung mit 25 Std./ Woche (Stellen-Nr. 60/16) nicht ausreichend
für eine zufriedenstellende Erledigung der Aufgaben ist. Die von den Fachämtern
eingeforderte Beratung im Vergabewesen kann nicht ausreichend erfolgen, ist
aber notwendig. Die Mitarbeiterin kann im Rahmen ihrer wöchentlichen
Arbeitszeit nur die formelle Abwicklung der Vergabeverfahren durchführen.
Die Vergabeverfahren werden immer komplexer und erfordern ein
weitergehendes Fachwissen.
Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) verweist überwiegend auf
die Vorschriften für die EU-Vergaben, so dass die dort vorhandene und
zukünftige Rechtsprechung auch in den nationalen Verfahren (95% der Verfahren)
berücksichtigt werden muss.
Darüber hinaus ist fraglich, ob der gültige Erlass des Ministeriums für
Inneres und Kommunales zu den Wertgrenzen weiterhin Bestand haben wird. Das
Bauverwaltungsamt rechnet damit, dass die Zahl der öffentlichen Ausschreibungen
erheblich steigen wird.
Auch die Novellierung des Tariftreuevergabegesetzes (TVgG NRW) führt
insb. im Bereich der ILO-Kernarbeitsnormen zu weitergehenden Prüfungen, so dass
eine Vereinfachung der Verfahren in der Vergabestelle nicht festgestellt werden
kann.
Gleichzeitig werden die regelmäßigen/ jährlichen Vergabeverfahren
anspruchsvoller, da hier die Möglichkeiten des Vergaberechtes mehr genutzt
werde, z.B. Rahmenvereinbarungen in den Ämtern 10 oder 65 anstatt einer jährlichen
Ausschreibung.
Es bleibt bei dem Hinweis, dass die Vergabeverfahren durch die
Europäisierung und die nationalen Regelungen immer komplizierter und schwerer
überschaubar geworden sind und ein Spezialwissen bedingen, dass nicht
„nebenbei“ vorgehalten bzw. erarbeitet werden kann (siehe Stellenplan 2009).
Hinzu kommt die laufende Einführung der eVergabe, welche die Prozesse im
Vergabewesen dauerhaft verändern.
Eine amtsinterne Unterstützung der Vergabestelle wurde versuchsweise
getestet, ist jedoch unter dem o.g. Gesichtspunkt („nebenbei“) nicht umsetzbar.
Mit dem zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 kann daher auch eine
Vertretungsmöglichkeit im Vergabewesen geschaffen werden, welche heute nicht
vorhanden ist.
Vorbehaltlich einer analytischen Stellenbewertung ist analog zu der vorhandenen Stelle von einer Bewertung mit E10/ A11 auszugehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 in der Sachbearbeitung Vergabestelle (Amt 60) im Stellenplan 2018 zu.
Finanz. Auswirkung:
30.300,00 € pro Haushaltsjahr