Sachverhalt:
Zur Durchführung und Dokumentation der Kontrollen des städtischen
Baumbestandes gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird im Betriebshof dringend eine
Vollzeitstelle benötigt, da derzeit das Fachwissen im Betriebshof nicht
vorhanden ist. Zudem soll diese Stelle mit ca. 40% Stellenanteil die
Überwachung der Straßenaufbrüche durch Dritte im Stadtgebiet übernehmen.
Die derzeitige Praxis der Durchführung von Negativkontrollen des
städtischen Baumbestandes und die Dokumentation der Kontrollergebnisse in
Papierform entsprechen nicht mehr dem Stand des Wissens und der Technik.
Gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie ist jeder Baum einzeln zu begehen
und zu dokumentieren. Des Weiteren schreibt die FLL-Baumkontrollrichtlinie eine
sehr detaillierte Dokumentation dieser Kontrollen vor. Daraus ergibt sich im
Vergleich zur bisher geübten Praxis der Negativkontrollen ein erheblicher
Mehraufwand welcher von den beiden Gartenmeistern des Betriebshofes nicht
geleistet werden kann.
Bereits im Jahr 2012 wurde ein Versuch unternommen die Kontrolle von
zunächst 500 Straßenbäumen in Gruiten nach den Vorgaben der
FLL-Baumkontrollrichtlinie durchzuführen. Schon im Jahr 2014 wurde entschieden
zunächst wieder nach dem alten Muster der Negativkontrolle zu verfahren, weil
es aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen nicht möglich war nach den Vorgaben
der FLL-Baumkontrollrichtlinie zu verfahren.
Straßenaufbrüche von Dritten werden derzeit nur Stichprobenartig
überwacht. Eine regelmäßige Überwachung jedes Straßenaufbruchs sowie eine
Dokumentation derselben sind derzeit nicht möglich.
Somit bleiben viele durch Straßenaufbrüche verursachte Schäden zunächst
unentdeckt und müssen dann später mit oft hohem, finanziellem Aufwand beseitigt
werden, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann.
Aus diesem Grund ist beabsichtigt, jeden Aufbruch zu überwachen und im
GIS zu erfassen. So wird es zukünftig möglich sein Schäden von vorne herein zu
vermeiden, oder entstandene Schäden einem Verursacher zuzuordnen.
Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass eine konsequente
Überwachung und Dokumentation von Straßenaufbrüchen zu erheblichen Einsparungen
im Bereich der Straßenunterhaltung führen kann.
Im Gegenzug soll die Stelle 70/26 (Grünpflege, EG 7) mit Renteneintritt des derzeitigen Stelleninhabers entfallen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung einer Stelle Baumkontrolle
und Überwachung der Straßenaufbrüche (EG 8) im Stellenplan 2018 zu.
An der Stelle 70/26 soll ein KW-Vermerk angebracht werden, da die Stelle
mit Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers nicht wiederbesetzt werden
soll.
Finanz. Auswirkung:
Mehraufwand bei Einrichtung der Stelle Baumkontrolle und Straßenaufbrüche = 48.400,00 € pro Haushaltsjahr.
Wegfall der Stelle 70/26 (voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2019) = 45.400,00 € jährlich.