Betreff
Haushalt / Stellenplan 2018
Einrichtung einer Stelle im Pflegekinderdienst in Vollzeit, EG S 14
Vorlage
10/130/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Vollzeitpflege, also die Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie, gehört zu den traditionellen Angeboten der Jugendhilfe. Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 33 SGB VIII in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie, ist eine vorübergehende oder auf Dauer angelegte Hilfe. Der Gesetzgeber hat die Vollzeitpflege als einen Bestandteil des Leistungsangebotes der Jugendhilfe im SGB VIII festgeschrieben. Es handelt sich um eine pflichtige Aufgabe. Der Träger der Jugendhilfe soll Vollzeitpflegestellen quantitativ ausreichend vorhalten, um im Bedarfsfall angemessene Hilfe tatsächlich anbieten zu können. Der Pflegekinderdienst und die Pflegefamilien erfüllen unter der Fallverantwortung des Jugendamtes den Rechtsanspruch des Minderjährigen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erzeihung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit gem. § 1Abs. 1SGB VIII. Hierbei sind aller Minderjährigenrechte im Sinne des Kindeswohls zu beachten, insbesondere der allgemeine Schutzauftrag nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII.

 

 

Aufgabenwahrnehmung

 

·         Von September 2001 bis  April 2015 Zuordnung der Aufgabe der Abteilungsleitung Jugendamt – alleinige Bearbeitung aller untergebrachten Kinder in Pflegefamilien.

·         In der Überörtlichen Prüfung durch die GPA NRW in 2013/ 2014 wurden die Fallzahlen aus 2010 mit 24 Fällen, in 2011 mit 26 Fällen und in 2012 mit 27 Fällen der Betrachtung zu Grunde gelegt. Hinweis durch die GPA auf Benchmark; 25 Fälle für eine 1,0 Stelle.

·         Ab April 2015 Unterstützung im Pflegekinderdienst durch Neueinrichtung einer Stelle mit 30,0 Wochenstunden  ( Stellen-Nr. 51/31)

·         Ab Mai 2017 werden weiterhin 12 Fälle durch die Amtsleitung begleitet

 

 

Aufgabeninhalt

 

Zu den Leistungsangeboten des Pflegekinderdienstes gehört eine vollständige Dokumentation des Einzelfalles. Die Inhalte, der Verlauf und die Ergebnisses des Beratungsprozesses sind wesentliche Bestandteile des Berichtswesens. Neben dieser Verwaltungsaufgabe muss der Pflegekinderdienst zum Pflegekind einen vertrauensvollen Kontakt aufbauen. Dazu sollen mindestens vier persönliche Kontakte im Jahr zwischen dem Pflegekind und dem Pflegekinderdienst stattfinden. Regelmäßige Besuche, Kontakte und Gespräche mit dem Pflegekind und der Pflegefamilie gehören zu den zentralen Aufgaben des Pflegekinderdienstes. Als Federführender koordiniert und begleitet der Pflegekinderdienst die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplangespräche. Wenn eine Pflegestelle zum Wohle des Kindes erfolgreich, d.h. ohne Abbruch des Pflegeverhältnisses, verlaufen soll, ist eine gute Biographiearbeit mit dem Kind und der Herkunfts- sowie Pflegefamilie einzurichten und zu begleiten.

 

Der Pflegekinderdienst stellt der wirtschaftlichen Jugendhilfe alle zur Berechnung des Pflegegeldes erforderlichen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus steht der Pflegekinderdienst bei Einzelfall bezogenen Rückfragen zur Verfügung.

Neben der Fall bezogenen Einzelberatung kommt der Qualifizierung der Pflegeeltern durch Schulung und Gruppenveranstaltungen eine wesentliche Bedeutung zu. Zur Sicherstellung der Vollzeitpflege als leistungsfähiges Hilfeangebotes übernimmt der Pflegekinderdienst zum einen die Werbung von neuen potentiellen Pflegeeltern und bereitet diese möglichen Pflegepersonen  auf die anspruchsvolle Aufgabe vor.

 

Die umfassenden, sehr spezifischen Anforderungen an die Fachberatung in der Vollzeitpflege lassen somit nur eine begrenzte Fallbelastung zu. Als Richtwert wird nach Prof. Dr. Reinhard Wiesner eine Richtzahl zu Grunde gelegt, „die bei maximal 25 Pflegekindern oder Jugendlichen pro Vollzeit Fachkraft liegt“.

Aktuell sind in Haan 33 Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht und müssen durch den Pflegekinderdienst fachlich begleitet werden. Die Fallzahlen sind ansteigend, verhindern aber höhere Ausgaben bei Vermeidung von Heimerziehung.

 

 

Fazit

 

Ausgehend von den Hinweisen der GPA liegt der Benchmark bei 25 Fällen für eine 1,0 Stelle. Dies führt aktuell bei der Amtsleitung zur eingeschränkten Wahrnehmung der Steuerungs- und Leitungsaufgaben.

Entsprechend der Rahmenkonzeption vom LVR ist im Pflegekinderdienst durch eine entsprechende Personalressource die Vertretung sicherzustellen.

Aus den dargestellten Gründen ist eine weitere Vollzeitstelle im Pflegekinderdienst erforderlich.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils im Pflegekinderdienst (EG S14) im Stellenplan 2018 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

57.300,00 € pro Haushaltsjahr