Sachverhalt:
Aufgrund des frühzeitigen Versterbens des ordentlichen Mitgliedes und der bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Petra Lerch, ist gem. § 12 Abs. 5 des Sparkassengesetzes (SpkG) ein/e Nachfolger/in aus den Reihen der Stadtverordneten der Stadt Haan zu wählen.
§ 12 Sparkassengesetz - Mitglieder des
Verwaltungsrates
(5) Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt die
Vertretung des Trägers auf Vorschlag derjenigen Gruppe, von der die
ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden ist, einen Nachfolger. Schlägt diese
Gruppe den bisherigen Stellvertreter vor, so ist in gleicher Weise ein neuer
Stellvertreter zu wählen. Ersatzmitglieder der nach Absatz 2 zu bestimmenden
Mitglieder sind aus dem Vorschlag der Personalversammlung zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Als zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Stadtsparkasse Haan wählt der Rat der Stadt Haan
Herrn/Frau Stv. ……