Aufgabengebiet OGS – Steuerung, Controlling, Verwaltung
Sachverhalt:
Die Aufgabenwahrnehmung OGS im Amt 40 ist bislang und aktuell auf die
Abwicklung der Zahlungsflüsse begrenzt. Beratung und Unterstützung der
OGS-Träger unter Berücksichtigung deren Auftragslage und deren pädagogischen
Kompetenz wird derzeitig nicht wahrgenommen. Dies betrifft auch die Beratung
und Unterstützung der Schulleitungen auch bei der Entwicklung von Angeboten
sowie die Wahrnehmung der Schnittstelle zur Elternschaft. In Einzelfragen
erfolgt manchmal eine konkrete Nachfrage bei Amt 40, die dann entsprechend
bearbeitet wird.
Im Ergebnis führt dies zu einer unterschiedlichen Entwicklung in den
OGS-Einrichtungen hinsichtlich von Standards und Ressourcenverbrauch. Dies
wirkt sich dann insbesondere beim Personal sowie bei der Finanzierung aus.
Dies wurde auch bei der in den letzten Wochen stattgefundenen Prüfung
der Verwendungsnachweise der OGS-Träger durch die GPA NRW angesprochen. Eine
ungeprüfte Anweisung der Finanzbeträge bei den Personalaufwendungen ohne
Prüfung der notwendigen Personalressourcen hinsichtlich Umfang /
Stellenressource und Qualifikation / Eingruppierung ist zukünftig nicht mehr
vertretbar. Im Vorgriff auf den Prüfbericht sowie Beratung in der Politik ist
zu dieser Prüfung festzustellen, dass es keine bedeutsamen Beanstandungen gibt.
Im Übrigen erfolgt auch keine Geschäftsführung für den
OGS-Qualitätszirkel betreffend Erstellung von Vorlagen, Niederschrift bzw.
Aufbereitung für die Beratungen im BKSA
und ggfs. auch für den HFA / Rat. Es ist zukünftig – festgemacht an der
aktuellen Diskussion zu den Standards bei den OGS-Angeboten in den jeweiligen
Schulstandorten - unabdingbar, hierzu entsprechende Beratungsunterlagen vor-
und nachzubereiten.
Fazit –
Stellenplan 2018:
Die vorab aufgezeigten Handlungsfelder und deren Wahrnehmung erfordern
im Amt 40 eine zusätzliche Stellenressource. Die umfassenden Außenkontakte mit
erheblichem Konfliktpotential auf Grund der unterschiedlichen Interessenlagen
der Beteiligten und deren Aufbereitung erfordern eine Qualifikation des
gehobenen Dienstes. Die Controllingfunktion beim Personal erfordern ebenfalls
umfassende Kenntnisse des Arbeits- und Tarifrechts sowie auch zu den
Vergütungsstrukturen.
Die Verwaltung spricht sich zunächst für die Einrichtung einer Teilzeitstelle mit der Zielsetzung einer verwaltungsinternen Besetzung im Rahmen der städtischen Personalentwicklung aus. Diese Stellenressource beinhaltet jedoch nicht die Implementierung und Begleitung einer sich derzeitig in der Diskussion befindlichen städtischen Trägerschaft der OGS an der Kath. Grundschule Don- Bosco in Nachfolge des SKFM. Entsprechende Auswirkungen bei einer entsprechenden politischen Entscheidung wären dann eine Stellenaufstockung auf eine Vollzeitstelle im Rahmen der Stellenplanberatungen 2019. Dieser politische Entscheidungs-prozess bleibt abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 (EG 9c / A 10, Produkt 030710) im Stellenplan 2018 zu.
Finanz. Auswirkung:
28.000 € pro Haushaltsjahr (zzgl. jährliche Tarifsteigerung)