Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- hier: Beantragung von Landesmitteln für den Ganztagsbetrieb an Haupt-, Realschule und Gymnasium
Vorlage
40/028/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Erlass vom 04.06.2009 informiert das Ministerium für Schule und Weiterbildung darüber, dass für Ganztagsschulen und Schulen mit ganztägigen Angeboten (z.B. aus dem Programm Geld statt Stelle) ab sofort bis zum 13.11.2009 Anträge auf Förderung für Investitionen  (z.B. für Sport- und Spielgeräte, Hardware, Musikinstrumente, Geräte und Materialien für naturwissenschaftliche Experimente, Software, Bücher, Medien, Freiarbeits- und Selbstlernmaterialien, Ausstattungen vom Mensen, Caféterien und Aufenthaltsräumen) in Höhe von 50.000 € pro Schule, d.h. insgesamt 150.000 € für Haupt-, Realschule und Gymnasium beantragt werden können. Die Förderung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

 

-           Vorlage einer Aufstellung der in bzw. an den einzelnen Schulen jeweils vorge-

            sehenen Investitionen mit einer kurzen Erklärung, wozu diese Investitionen im Rahmen des Ganztags verwendet werden sollen,

-           Vorlage eines Kostenplans zu den einzelnen Investi tionen

-            Aufnahme des Ganztagsbetriebs bis spätestens zum 01.08.2010

-           Der Schulträger hat einen 10 %igen Eigenanteil zu erbringen, der jedoch auch durch Mittel der Bildungspauschale erbracht werden kann (Die Mittelbereitstellung ist verwaltungsseitig geklärt)

-           Es dürfen noch keine Mittel aus dem Programm „Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen (IZZB)“ bewilligt und ausgezahlt worden sein

 

Die Hauptschule „Zum Diek“ hat den Ganztagsbetrieb, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, zum 01.08.2008 aufgenommen. Ergänzend werden dort sowie an Realschule und Gymnasium Ganztagsangebote zur pädagogischen Übermittagbetreuung über das Programm „Geld oder Stelle“ angeboten und Durchgeführt. Alle drei Schulen haben noch keine Mittel aus dem sog. IZZB-Programm erhalten. Aus diesem Grund ist eine Fördermöglichkeit auch nach Rücksprache mit der Bezirksregierung voraussichtlich gegeben. Die Investitionen müssen spätestens bis zum 31.12.2009 in Auftrag gegeben und grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine Auftragsvergabe im Jahr 2010 ist nicht mehr möglich; der Abschluss der Investitionen ist in Ausnahmefällen noch bis zum 28.02.2010 möglich.

 

Die neue Erlasslage wurde mit den Leitungen aller drei Schulen bereits erörtert. Dort besteht ein Bedarf an verschiedenen Anschaffungen, die alle den o.g. Beispielen entsprechen und mit Rücksicht auf die Haushaltslage bisher zurückgestellt wurden. Aus diesem Grund wäre der Erhalt von Fördermitteln eine Möglichkeit, die für den Ganztagsbetrieb in den Schulen notwendigen Anschaffungen zeitnah tätigen zu können.

 

Die Mittelzuweisung erfolgt nach dem Motto „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ , so dass zügiges Handeln erforderlich ist. Der Erlass und die bestehenden Fördermöglichkeiten wurden in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 09.06.2009 vorgestellt. Dort bestand Einvernehmen, hinsichtlich des politischen Beschlusses nicht die Ratssitzung am 23.06.2009 abzuwarten, sondern diesen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung einzuholen. Mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen ist für den 15.06.2009 ein Termin vereinbart, um weitere Einzelheiten zu klären.

  

Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 10.06.2009

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen im Rahmen der bestehenden Ganztagsangebote an Haupt-, Realschule und Gymnasium in Höhe von jeweils 50.000 €, d.h. maximal 150.000 € zu stellen“

 

wird genehmigt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Sachverhalt