Betreff
Haushaltsplanberatung 2018; Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus
Vorlage
20/071/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch die rechtzeitige Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2018 besteht frühzeitig die Möglichkeit die Planansätze produktweise unter Berücksichtigung der auf die einzelnen Ausschüsse entfallenden Zuständigkeiten zu beraten. Damit können die haushaltsrelevanten Entscheidungen am 28.11.2017 im HFA abschließend beraten und für die Ratssitzung am 12.12.2017 beschlussreif vorgelegt werden.

 

In den Zuständigkeitsbereich des WLSTA entfallen folgende Produkte:

 

Ausschuss

Produkt

Bezeichnung

WLSTA

010300

Städte- und andere Partnerschaften

WLSTA

040400

Kulturverwaltung, -förderung und -veranstaltungen

WLSTA

150100

Wirtschaftsförderung

WLSTA

150200

Stadtmarketing

WLSTA

150400

Beteiligungen

WLSTA

170000

Stiftung ""Städtepartnerschaft Haan - Eu""

 

Die Produkte sind wie im Haushaltsplanentwurf abgedruckt dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom Ausdruck der Anlage wird abgesehen, da der Haushaltsplanentwurf den Fraktionen und den meisten Ratsmitgliedern vorliegt.

 

Neben den jährlich in ähnlicher Höhe wiederkehrenden Ansätzen im Teilergebnis- und -finanzplan, wird auf folgenden Sachverhalt hingewiesen:

 

Produkt 150400 Beteiligungen

Durch die Ausgliederung des verlustbringenden Produktes „080300 Hallenbad“ (jährlich rd. -750.000 €) und dessen Übernahme durch die Stadtwerke Haan GmbH, wird sich die Gewinnausschüttung durch die Stadtwerke Haan GmbH schmälern. Dieser Umstand macht sich bei den „Finanzerträgen“ negativ und bei den „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ durch Wegfall der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages positiv bemerkbar.

 

Beschlussvorschlag:

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus werden die in den Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes wie im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2018 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

Keine