Betreff
Breitband in Haan -
Ergebnisse der externen Beratung
Vorlage
WTK/022/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Eine gute und schnelle Anbindung an das Internet stellt ein inzwischen unverzichtbares Ausstattungsmerkmal attraktiver und marktfähiger Gewerbe- und Wohnstandorte dar und ist ein Standortfaktor für unternehmerische Ansiedlungsentscheidungen. Vor diesem Hintergrund hat die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im April 2016 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Antrag auf Fördermittel für die Inanspruchnahme von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen im Sinne der Nummer 3.3 der Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) gestellt.

 

Dem Antrag auf Fördermittel ist entsprochen, ein Zuwendungsbescheid vom 20.6.2016 über Mittel von max. 50.000 € liegt vor.

 

Mit der Beratung wurde nach einer förmlichen Vergabe ein Beratungsunternehmen aus Köln beauftragt. Die Ergebnisse der externen Beratungsleistung stellen sich wie folgt dar:

 

1. Einführung in das Bundesförderprogramm

 

Das Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus hat eine „flächendeckende Grundversorgung“ von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 zum Ziel.

Dabei ist eine Voraussetzung, dass im Projektgebiet derzeit weniger als 30 Mbit/s vorhanden sind und diese Grenze auch durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht überschritten wird. Hierfür ist im Vorhinein ein Markterkundungsverfahren durchzuführen.

 

Für die gemäß dieser Definition unterversorgten Gebiete ist eine Abschätzung der Deckungslücke vorzunehmen, welche maßgeblich die Höhe des beantragten Fördervolumens bestimmt. Die Deckungslücke quantifiziert die Höhe der Unwirtschaftlichkeit und legt somit den Zuschussbedarf für die Umsetzung des Projektes fest. Dabei fördert das Bundesförderprogramm in der Regel 50% der Deckungslücke.

 

Alle innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vollständig eingereichten Förderanträge werden über eine sogenannte Scoring-Matrix bewertet. Für die Projekte mit den jeweils höchsten Scoringwerten erfolgt dann die Förderung. Wesentliche Kriterien im Scoring sind beispielsweise die Besiedelungsdichte (je dichter die Besiedlung desto geringer der Scoringwert), die spezifischen Anschlusskosten,  oder die Länge  neu  verlegter Glasfaserleitungen.

 

2. Aktuelle Versorgung und Markterkundung

 

Eine Analyse der aktuellen Versorgung sowie eine im Mai 2017 durchgeführte Markterkundung zeigen, dass große Teile der Stadt Haan entsprechend der für das Förderprogramm anzusetzenden Kriterien nicht als unterversorgt anzusehen sind. Bei insgesamt 7.573 Gebäuden werden nach Abschluss der im Rahmen der Markterkundung in den kommenden drei Jahren angekündigten Ausbauvorhaben 7.533 Gebäude mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sein. Dementsprechend gelten nach Maßstab der Förderrichtlinie lediglich 40 Gebäude in Haan als unterversorgt und könnten im Rahmen einer Förderung erschlossen werden.

 

3. Deckungslücke und potenzielle Förderhöhe

 

Die Höhe der Deckungslücke für den Ausbau eines Glasfasernetzes (FTTB) würde sich bei Umsetzung des Glasfaserausbaus durch ein etabliertes Telekommunikationsunternehmen auf rd. 145 T€ belaufen. Bei einem Ansatz von 50% ergäbe sich eine Förderhöhe aus dem Bundesförderprogramm von rd. 73 T€.

 

4. Teilnahme am Bundesförderprogramm

 

Mit einer Fördersumme von rd. 73 T€ läge der Antrag der Stadt Haan unterhalb der in der Bundesförderrichtlinie benannten Bagatellgrenze von 100 T€ und käme deswegen nicht für eine Förderung in Betracht. Selbst für den Fall, dass die Bagatellgrenze entgegen dem aktuellen Wortlaut der Richtlinie und entgegen der aktuellen Auffassung auf die gesamte Deckungslücke bezogen würde, wäre eine positive Bescheidung des Antrages aufgrund des Scorings unwahrscheinlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

- Kenntnisnahme -

Finanz. Auswirkung:

 

keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Haan, da die Beratungsleistungen vollständig durch Fördermittel des Bundes refinanziert sind.