Ergebnisse der externen Beratung
Sachverhalt:
Eine gute
und schnelle Anbindung an das Internet stellt ein inzwischen unverzichtbares
Ausstattungsmerkmal attraktiver und marktfähiger Gewerbe- und Wohnstandorte dar
und ist ein Standortfaktor für unternehmerische Ansiedlungsentscheidungen. Vor
diesem Hintergrund hat die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im April 2016 beim
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Antrag auf
Fördermittel für die Inanspruchnahme von externen Planungs- und/oder
Beratungsleistungen im Sinne der Nummer 3.3 der Richtlinie “Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
(Förderrichtlinie des Bundes) gestellt.
Dem Antrag auf Fördermittel ist entsprochen, ein Zuwendungsbescheid vom
20.6.2016 über Mittel von max. 50.000 € liegt vor.
Mit der Beratung wurde nach einer förmlichen Vergabe ein
Beratungsunternehmen aus Köln beauftragt. Die Ergebnisse der externen
Beratungsleistung stellen sich wie folgt dar:
1. Einführung in das Bundesförderprogramm
Das Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus hat eine
„flächendeckende Grundversorgung“ von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 zum Ziel.
Dabei ist eine Voraussetzung, dass im Projektgebiet derzeit weniger als
30 Mbit/s vorhanden sind und diese Grenze auch durch einen
privatwirtschaftlichen Ausbau innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht
überschritten wird. Hierfür ist im Vorhinein ein Markterkundungsverfahren
durchzuführen.
Für die gemäß dieser Definition unterversorgten Gebiete ist eine
Abschätzung der Deckungslücke vorzunehmen, welche maßgeblich die Höhe des
beantragten Fördervolumens bestimmt. Die Deckungslücke quantifiziert die Höhe
der Unwirtschaftlichkeit und legt somit den Zuschussbedarf für die Umsetzung
des Projektes fest. Dabei fördert das Bundesförderprogramm in der Regel 50% der
Deckungslücke.
Alle innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vollständig eingereichten
Förderanträge werden über eine sogenannte Scoring-Matrix bewertet. Für die
Projekte mit den jeweils höchsten Scoringwerten erfolgt dann die Förderung.
Wesentliche Kriterien im Scoring sind beispielsweise die Besiedelungsdichte (je
dichter die Besiedlung desto geringer der Scoringwert), die spezifischen
Anschlusskosten, oder die Länge neu verlegter
Glasfaserleitungen.
2. Aktuelle Versorgung und Markterkundung
Eine Analyse der aktuellen Versorgung sowie eine im Mai 2017
durchgeführte Markterkundung zeigen, dass große Teile der Stadt Haan
entsprechend der für das Förderprogramm anzusetzenden Kriterien nicht als
unterversorgt anzusehen sind. Bei insgesamt 7.573 Gebäuden werden nach
Abschluss der im Rahmen der Markterkundung in den kommenden drei Jahren
angekündigten Ausbauvorhaben 7.533 Gebäude mit mindestens 30 Mbit/s versorgt
sein. Dementsprechend gelten nach Maßstab der Förderrichtlinie lediglich 40
Gebäude in Haan als unterversorgt und könnten im Rahmen einer Förderung
erschlossen werden.
3. Deckungslücke und potenzielle Förderhöhe
Die Höhe der Deckungslücke für den Ausbau eines Glasfasernetzes (FTTB)
würde sich bei Umsetzung des Glasfaserausbaus durch ein etabliertes
Telekommunikationsunternehmen auf rd. 145 T€ belaufen. Bei einem Ansatz von 50%
ergäbe sich eine Förderhöhe aus dem Bundesförderprogramm von rd. 73 T€.
4. Teilnahme am Bundesförderprogramm
Mit einer Fördersumme von rd. 73 T€ läge der Antrag der Stadt Haan
unterhalb der in der Bundesförderrichtlinie benannten Bagatellgrenze von 100 T€
und käme deswegen nicht für eine Förderung in Betracht. Selbst für den Fall,
dass die Bagatellgrenze entgegen dem aktuellen Wortlaut der Richtlinie und
entgegen der aktuellen Auffassung auf die gesamte Deckungslücke bezogen würde, wäre
eine positive Bescheidung des Antrages aufgrund des Scorings unwahrscheinlich.
Beschlussvorschlag:
- Kenntnisnahme -
Finanz. Auswirkung:
keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Haan, da die Beratungsleistungen vollständig durch Fördermittel des Bundes refinanziert sind.