Betreff
Jahresabschluss 2016
Vorlage
14/036/2017
Aktenzeichen
14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates am 27.06.2017 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zum Bilanzstichtag 31.12.2016 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in dem Prüfungsbericht aufzunehmen. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungs-ausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises hat die Durchführung der Prüfung übernommen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der Beratungen ist in dem anliegenden Prüfbericht zusammengefasst, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes enthält.

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

1.   Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.

2.   Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016.

3.   Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Beschlussvorschlag für den HFA und Rat:

1.   Der Rat stellt gemäß den §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Jahresabschluss zum 31.12.2016 fest.

2.   Die Ratsmitglieder sprechen gemäß § 96 GO NRW der Bürgermeisterin die Entlastung aus.