Sachverhalt:
1. Vorbemerkungen
Zuständigkeit des
Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.
2. Beratung des Haushaltes 2018
Für die Haushaltsberatung beigefügt sind die Unterlagen für den Produktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe (Anlage 1).
Im Einzelnen:
Produkt |
Bezeichnung |
Seiten Haushalts- planentwurf |
060110 |
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Träger) |
433-435 |
060125 |
Städt. Kindertageseinrichtungen |
441-444 |
060130 |
Kindertagespflege |
447-450 |
060210 |
Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen |
451-456 |
060220 |
Einrichtungen der Jugendarbeit |
457-463 |
060310 |
Ambulante Hilfen |
465-470 |
060320 |
Stationäre Hilfen |
471-474 |
060330 |
Rechtsangelegenheiten Minderjähriger |
475-478 |
2.1 Kindertagesbetreuung in
Einrichtungen
Produkt 060110 Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen
(fremder
Träger)
Produkt 060130 Kindertagespflege
2.11 Finanzierung der
Kindertageseinrichtungen/ KiBiz Änderung und Kita Rettungsprogramm
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 26.09.2017 den Gesetzentwurf zum Kita-Träger-Rettungspaket beschlossen. Noch in diesem Jahr sollen die Kindertageseinrichtungen in NRW Einmalzahlungen aus dem 500- Millionen Euro Paket erhalten. Haan soll eine Einmalzahlung in Höhe von 1.060.580 € erhalten. Sobald vom LVR der Änderungsbescheid eingeht, erfolgt die Erstellung der Leistungsbescheide an die Träger.
Mit der Einmalzahlung will die Landesregierung die angespannte finanzielle Situation der Kitas kurzfristig und unbürokratisch stabilisieren. Die Einmalbeträge fließen an die Träger von Kindertageseinrichtungen. Von dem Rettungsprogramm sollen auch die kommunalen Einrichtungen profitieren.
2.12 Finanzielle Auswirkungen / Änderungen im Haushalt 2018
Die Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 wird dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich in der ersten Sitzung des Jahres 2018 vorgelegt.
Übersicht über die Veränderungen:
Für die Haushaltsplanberatungen 2018 wurden die Betriebskosten der neuen Einrichtung mit einer zusätzlichen U 3 Gruppe der Privaten Kindergruppe, Bachstr. berücksichtigt.
Die Konkretisierung der Gruppenstrukturen erfolgt über die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2018/19 und den Haushaltsplan 2018.
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Haushaltsjahr
2017 |
Haushaltsjahr
2018 |
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Einrichtung |
Gesamtausgaben
Jugendamt an Träger (Ausgaben KiBiz + Städt.Zuschüsse) |
Anzahl
der beantragten Kindpauschalen zum 15.03.2016 |
Gesamtausgaben
Jugendamt an Träger (Ausgaben KiBiz + Städt.Zuschüsse) |
Anzahl
der beantragten Kindpauschalen zum 15.03.2017 |
Bachstr.
64 |
882.457,64 € |
73 |
1.033.868,53 € |
83 |
Bachstr.-Wald |
159.577,25 € |
22 |
174.983,46 € |
25 |
Gesamtkosten |
1.042.034,88 € |
95 |
1.208.851,99 € |
108 |
Investive Maßnahmen / Förderung durch das Land
Geplanter Neubau einer städt.
Kindertageseinrichtung Erikaweg
Die investiven Kosten sind bereits im Haushalt 2018 veranschlagt.
Die Gesamtkosten hierfür betragen ca. 3,0 Mio, wobei davon 300.000 für das
Außengelände verplant sind. Die Betriebskosten der neuen Kindertageseinrichtung
sind ab Herbst 2020 bei Produkt 060125 - Förderung von Kindern in
städt. Kindertageseinrichtungen eingeplant. Die Konkretisierung
der Gruppenstrukturen erfolgt über die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr
2018/19 und den Haushaltsplan 2018.
2.1 Einrichtung einer Stelle im Pflegekinderdienst (Vorlage
10/130/2017)
Die Vorlage wurde am 17.10.2017 in den Rat der Stadt Haan eingebracht und
in die Haushaltsplanberatungen des JHA verwiesen.
2.2Einrichtung einer weiteren Stelle in der städtischen
Kindertageseinrichtung
(Vorlage 10/131/2017)
Die Vorlage wurde am 17.10.2017 in den Rat der Stadt Haan eingebracht und
in die Haushaltsplanberatungen des JHA verwiesen.
2.3 Eirichtung einer Stelle in Teilzeit für den hauswirtschaftlichen
Bereich in der städtischen Kindertageseinrichtung Vorlage 51/003/2017)
Die städtische Kindertageseinrichtung hat zum 01.04.2017 am Standort Robert-
Koch-Str-29 den Betrieb aufgenommen. Der Landschaftsverband Rheinland hat mit Schreiben
vom 27.03.2017 die Betriebserlaubnis unter folgender Auflage erteilt:
„Die im Antrag dargelegten
Personalstunden entsprechen während der gesamten
Öffnungszeit dem Mindestgebot der
personellen Besetzung bzw. überschreiten
diese.
Diese Personalstunden sind
Grundlage dieser Betriebserlaubnis. Die personelle
Mindestbesetzung ist durchgängig
sicherzustellen.“
Die Finanzierung der Teilzeitstelle erfolgt kostenneutrag über den Posten der
Verfügungspauschale mit 8.000 €
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteiles
von 0,5 in der städt. Kindertageseinrichtung (Hauswirtschaftskraft mit 20,0
Wochenstunden) im Stellenplan 2018 zu.
2.4 Antrag der Privaten Kindergruppe vom 13.01.2017 (Anlage )
Die Private Kindergruppe beantragt für die Haushaltsplanberatungen 2018 die Berücksichtigung eines möglichen Defizites in Höhe von ca. 55.000 € für das Betreuungsjahr 2015/2016.
Eine genaue Bezifferung wird im Rahmen des Verwendungsnachweises erfolgen.
2.5. Antrag der
Großtagespflegestelle „Phantasiahafen“
Die Kindertagespflegestelle Lepp/Phantasiahafen beantragt mit Schreiben vom 06.03.2017 die Übernahme des 10 % Eigenanteiles in Höhe von 3.957,70 €.
Die Großtagespflegestelle hat am 01.05.2017 den Betrieb aufgenommen. Der Antrag ist bereits in der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.03.2017 eingebracht worden
2.6. Antrag der
Großtagespflegestelle „Pandas“
Die Kindertagespflegestelle Pandas beantragt mit Schreiben vom 19.12.2016 die Übernahme des 10 % Eigenanteiles in Höhe von 4.800 €.
Die Großtagespflegestelle hat am 01.09.2017 den Betrieb aufgenommen. Der Antrag ist bereits in der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.03.2017 eingebracht worden.
2.7 Antrag der Privaten Kindergruppe
auf Erlass der Verwaltungsgebühren.
2.8 Änderungen der
Haushaltsansätze
Produkt 060310 Ambulante Hilfen
Im Bereich der ambulanten Hilfen gemäß SGB VIII ergeben sich durch den starken Fallanstieg im Bereich der Fälle § 35 a SGB VIII –Eingliederungshilfe für seelische Behinderte, insbesondere bei den bei den Integrationshelfern Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 160.000 €. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch im Haushaltsjahr 2019 ein anteiliger Betrag erforderlich sein wird. Es wurde deshalb für 2019 ca. 30% mehr als „Planwert“ eingeplant.
Produkt 060320 Stationäre Hilfen
Im Bereich der Vollzeitpflege werden aktuell 39 Fälle geführt. Es ist kein Anstieg der Fallzahlen zum Vorjahr zu verzeichnen, ab August 2017 werden 2 Fälle mit mtl. Kosten von 5.140 € abgerechnet. Dies ergibt Mehrkosten von 120.000 €. Die Verwaltung geht davon aus, das auch im Haushaltsjahr 2019 ein anteiliger Betrag erforderlich sein wird. Es wurde deshalb für 2019 ca. 30% mehr als „Planwert“ eingeplant.
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In der Heimerziehung ist ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Davon sind 3 Fälle im mtl. Durchschnitt teurer. Die Verwaltung geht davon aus, das auch im Haushaltsjahr 2019 ein anteiliger Betrag erforderlich sein wird. Es wurde deshalb für 2019 ca. 30% mehr als „Planwert“ eingeplant.
Hinweis
Beratung des Stellenplans 2018
Hinsichtlich der Einrichtung zusätzlicher Stellen und Stellenanteile im
Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes wird auf die Vorlagen
10/130/2017 Einrichtung einer Stelle im Pflegekinderdienst
10/131/2017 weitere Stelle für den städtischen Kindergarten
51/003/2017 Stelle für den hauswirtschaftlichen Bereich in der städt.
Kindertageseinrichtung verwiesen.
Beratung des
Haushaltssicherungskonzepts bis 2020
Für die Beratung beigefügt ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts
bis 2020 (Anlage 3).
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltsplan 2018
(Produktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe)
Anlage 2: Stellenplan 2018( wird aufgrund des Umfangs nicht dem Druckpaket beigefügt, ist im RIS einsehbar)
Anlage 3: Haushaltssicherungskonzept bis 2020 (wird aufgrund des Umfangs nicht dem Druckpaket beigefügt, ist im RIS einsehbar)
Anlage 4: Schreiben der Privaten Kindergruppe
Anlage 5: Schreiben der Großtagespflegestelle
„Phantasiahafen“
Anlage 6: Schreiben der Großtagespflegestelle
„Pandas“
Anlage 7 Antrag der Privaten Kindergruppe auf Erlass der Verwaltungsgebühren
Top 7 nichtöffentlicher Teil: Defizitabdeckung
Beschlussvorschlag:
1. Der Haushalt 2018 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse des JHA am 16.11.2017 beschlossen.
2. Der Stellenplan 2018 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.
3. Das Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.