Betreff
Beratung des Haushaltes 2018, des Stellenplanes 2018 und Haushaltssicherungskonzepts bis 2020 für den Bereich des Jugendamtes
Vorlage
51/004/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  1.    Vorbemerkungen

Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses

 

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugend­hilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fra­gen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.

 

2.      Beratung des Haushaltes 2018

 

Für die Haushaltsberatung beigefügt sind die Unterlagen für den Pro­duktbe­reich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe (Anlage 1).

 

Im Einzelnen:

 

Produkt

 

Bezeichnung

 

Seiten

Haushalts-

planentwurf

060110

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(fremder Träger)

433-435

060125

Städt. Kindertageseinrichtungen

441-444

060130

Kindertagespflege

447-450

060210

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrich­tungen

451-456

060220

Einrichtungen der Jugendarbeit

457-463

060310

Ambulante Hilfen

465-470

060320

Stationäre Hilfen

471-474

060330

Rechtsangelegenheiten Minderjähriger

475-478

 

 

2.1    Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

 

Produkt 060110      Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

                                (fremder Träger)

Produkt 060130      Kindertagespflege

 

 

 

2.11  Finanzierung der Kindertageseinrichtungen/ KiBiz Änderung und Kita Rettungsprogramm

          Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 26.09.2017 den Gesetzentwurf zum Kita-Träger-Rettungspaket beschlossen. Noch in diesem Jahr sollen die Kindertageseinrichtungen in NRW Einmalzahlungen aus dem 500- Millionen Euro Paket erhalten. Haan soll eine Einmalzahlung in Höhe von 1.060.580 € erhalten. Sobald vom LVR der Änderungsbescheid eingeht, erfolgt die Erstellung der Leistungsbescheide an die Träger.

Mit der Einmalzahlung will die Landesregierung die angespannte finanzielle  Situation der Kitas  kurzfristig und unbürokratisch stabilisieren. Die Einmalbeträge fließen an die Träger von Kindertageseinrichtungen. Von dem Rettungsprogramm sollen auch die kommunalen Einrichtungen profitieren. 

 

2.12    Finanzielle Auswirkungen / Änderungen im Haushalt 2018          

 

Die Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 wird dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich in der ersten Sitzung  des Jahres 2018 vorgelegt.

 

Übersicht über die Veränderungen:

Für die Haushaltsplanberatungen 2018 wurden die Betriebskosten der neuen Einrichtung  mit einer zusätzlichen U 3 Gruppe der Privaten Kindergruppe, Bachstr. berücksichtigt.

          Die Konkretisierung der Gruppenstrukturen erfolgt über die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2018/19 und den Haushaltsplan 2018.

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2017

Haushaltsjahr 2018

Einrichtung

Gesamtausgaben Jugendamt an Träger (Ausgaben KiBiz + Städt.Zuschüsse)

Anzahl der beantragten Kindpauschalen zum 15.03.2016

Gesamtausgaben Jugendamt an Träger (Ausgaben KiBiz + Städt.Zuschüsse)

Anzahl der beantragten Kindpauschalen zum 15.03.2017

Bachstr. 64

882.457,64 €

73

1.033.868,53 €

83

Bachstr.-Wald

159.577,25 €

22

174.983,46 €

25

Gesamtkosten

1.042.034,88 €

95

1.208.851,99 €

108

 

 

Investive Maßnahmen / Förderung durch das Land

Geplanter Neubau einer städt. Kindertageseinrichtung Erikaweg

Die investiven Kosten sind bereits im Haushalt 2018 veranschlagt.

Die Gesamtkosten hierfür betragen ca. 3,0 Mio, wobei davon 300.000 für das

Außengelände verplant sind. Die Betriebskosten der neuen Kindertageseinrichtung 

sind ab Herbst 2020 bei Produkt 060125 - Förderung von Kindern in

städt. Kindertageseinrichtungen eingeplant. Die Konkretisierung

der Gruppenstrukturen erfolgt über die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr

2018/19 und den Haushaltsplan 2018.

 

2.1 Einrichtung einer Stelle im Pflegekinderdienst (Vorlage 10/130/2017)

      Die Vorlage wurde am 17.10.2017 in den Rat der Stadt Haan eingebracht und

      in die Haushaltsplanberatungen des JHA verwiesen.

 

2.2Einrichtung einer weiteren Stelle in der städtischen Kindertageseinrichtung

      (Vorlage 10/131/2017)

       Die Vorlage wurde am 17.10.2017 in den Rat der Stadt Haan eingebracht und

       in die Haushaltsplanberatungen des JHA verwiesen.

 

2.3 Eirichtung einer Stelle in Teilzeit für den hauswirtschaftlichen Bereich in der städtischen Kindertageseinrichtung Vorlage 51/003/2017)

 

Die städtische Kindertageseinrichtung hat zum 01.04.2017 am Standort Robert-

Koch-Str-29 den Betrieb aufgenommen. Der Landschaftsverband Rheinland hat mit Schreiben

vom 27.03.2017 die Betriebserlaubnis unter folgender Auflage erteilt:

„Die im Antrag dargelegten Personalstunden entsprechen während der gesamten

Öffnungszeit dem Mindestgebot der personellen Besetzung bzw. überschreiten

diese.

Diese Personalstunden sind Grundlage dieser Betriebserlaubnis. Die personelle

Mindestbesetzung ist durchgängig sicherzustellen.“

Die Finanzierung der Teilzeitstelle erfolgt kostenneutrag über den Posten der

Verfügungspauschale mit 8.000 €

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteiles

von 0,5 in der städt. Kindertageseinrichtung (Hauswirtschaftskraft mit 20,0

Wochenstunden) im Stellenplan 2018 zu.

 

 

 

2.4       Antrag der Privaten Kindergruppe  vom 13.01.2017 (Anlage )

          Die Private Kindergruppe beantragt für die Haushaltsplanberatungen 2018 die Berücksichtigung eines möglichen Defizites in Höhe von ca. 55.000 € für das Betreuungsjahr 2015/2016.

         Eine genaue Bezifferung wird im Rahmen des Verwendungsnachweises erfolgen.

 

 

 

2.5.   Antrag der Großtagespflegestelle „Phantasiahafen“

         Die Kindertagespflegestelle Lepp/Phantasiahafen beantragt mit Schreiben vom 06.03.2017 die Übernahme des 10 % Eigenanteiles in Höhe von 3.957,70 €.

         Die Großtagespflegestelle hat am 01.05.2017 den Betrieb aufgenommen. Der Antrag ist bereits in der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.03.2017 eingebracht worden

 

2.6.   Antrag der Großtagespflegestelle „Pandas“

          Die Kindertagespflegestelle Pandas beantragt mit Schreiben vom 19.12.2016 die Übernahme des 10 % Eigenanteiles in Höhe von 4.800 €.

         Die Großtagespflegestelle hat am 01.09.2017 den Betrieb aufgenommen. Der Antrag ist bereits in der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.03.2017 eingebracht worden.

 

2.7    Antrag der Privaten Kindergruppe auf Erlass der Verwaltungsgebühren.

 

 

 

2.8     Änderungen der Haushaltsansätze

 

Produkt 060310      Ambulante Hilfen

Im Bereich der ambulanten Hilfen gemäß SGB VIII ergeben sich durch den starken Fallanstieg  im Bereich der Fälle § 35 a SGB VIII –Eingliederungshilfe für seelische Behinderte, insbesondere bei den bei den Integrationshelfern Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 160.000 €. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch im Haushaltsjahr 2019 ein anteiliger Betrag erforderlich sein wird. Es wurde deshalb für 2019 ca. 30% mehr als „Planwert“ eingeplant.

 

Produkt 060320     Stationäre Hilfen

Im Bereich der Vollzeitpflege werden aktuell 39 Fälle geführt. Es ist kein Anstieg der Fallzahlen zum Vorjahr zu verzeichnen, ab August 2017 werden 2 Fälle mit mtl. Kosten von 5.140 € abgerechnet. Dies ergibt Mehrkosten von 120.000 €. Die Verwaltung geht davon aus, das auch im Haushaltsjahr 2019 ein anteiliger Betrag erforderlich sein wird. Es wurde deshalb für 2019 ca. 30% mehr als „Planwert“ eingeplant.

.

 

In der Heimerziehung ist ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Davon sind 3 Fälle im mtl. Durchschnitt teurer. Die Verwaltung geht davon aus, das auch im Haushaltsjahr 2019 ein anteiliger Betrag erforderlich sein wird. Es wurde deshalb für 2019 ca. 30% mehr als „Planwert“ eingeplant.

 

 

Hinweis

 

Beratung des Stellenplans 2018

Hinsichtlich der Einrichtung zusätzlicher Stellen und Stellenanteile im

Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes wird auf die Vorlagen

10/130/2017 Einrichtung einer Stelle im Pflegekinderdienst

10/131/2017 weitere Stelle für den städtischen Kindergarten

51/003/2017  Stelle für den hauswirtschaftlichen Bereich in der städt.

Kindertageseinrichtung verwiesen.

 

 

Beratung des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020

 

Für die Beratung beigefügt ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts

bis 2020 (Anlage 3).

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Haushaltsplan 2018

                          (Produktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe)

Anlage 2:        Stellenplan 2018( wird aufgrund des Umfangs nicht dem Druckpaket beigefügt, ist im RIS einsehbar)

Anlage 3:        Haushaltssicherungskonzept bis 2020 (wird aufgrund des Umfangs nicht dem Druckpaket beigefügt, ist im RIS einsehbar)

Anlage 4:        Schreiben der Privaten Kindergruppe

Anlage 5:        Schreiben der Großtagespflegestelle „Phantasiahafen“

Anlage 6:        Schreiben der Großtagespflegestelle „Pandas“

Anlage 7          Antrag der Privaten Kindergruppe auf Erlass der Verwaltungsgebühren

 

Top 7 nichtöffentlicher Teil: Defizitabdeckung

Beschlussvorschlag:

1.      Der Haushalt 2018 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Bera­tungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse des JHA am 16.11.2017  beschlossen.

  

2.      Der Stellenplan 2018 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.

 

3.      Das Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwal­tungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.