Betreff
Haushaltsplanberatung
Schul- und Sportangelegenheiten
Vorlage
40/005/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan- und Stellenplanentwurf für das Jahr 2018 wurde am 16.10.2017 in den Rat eingebracht. Vor Beratung und Beschlussfassung im HFA und Rat am 28.11.2017 und 12.12.2017 ist je nach Produkten eine Beratung in den betreffenden Fachausschüssen vorgesehen.

 

 

Eine Zuständigkeit des BKSA ergibt sich für folgende Produkte:

 

Produkt        Bezeichnung

 

030110

Grundschule Bollenberg

030120

Grundschule Mittelhaan

030130

Grundschule Don-Bosco

030140

Grundschule Unterhaan

030150

Grundschule Gruiten

030200

Hauptschule

030300

Realschule

030400

Gymnasium

030500

Förderschule

030600

Berufskolleg

030700

                                                                                                        Zentrale Schulbezogene Leistungen des Schulträgers

 

030710

Offene Ganztagsschule

030800

Gesamtschule

040100

Volkshochschule

040200

Musikschule

040300

Stadtbücherei

080110

Sporthalle

080120

Sportplätze

080200

Vereine und Verbände

080300

Hallenbad

 

 

Die Produkte sind wie im Haushaltsplanentwurf abgedruckt dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom Ausdruck der Anlage wird abgesehen.

 

Neben den jährlich in ähnlicher Höhe wiederkehrenden Ansätzen im Teilergebnis- und -finanzplan, wird auf folgende Sachverhalte gesondert hingewiesen:

 

 

Stellenplan

 

a)            Einrichtung einer neuen Teilzeitstelle (20 Std.) / Aufgabengebiet OGS – Steuerung, Controlling, Verwaltung

 

s. hierzu die ausführliche Beratungsvorlage 10/133/2017 und die dort aufgeführte Begründung mit dem nochmaligen Hinweis darauf, dass dieser Stellenanteil im Falle einer städtischen OGS-Trägerschaft auf eine Vollzeitstelle aufzustocken ist. Die Beratungsergebnisse aus dem UAOPC am 14.11. und dem JHA am 16.11.2017 werden nachgereicht.

 

b)           Stellen für Schulsozialarbeit

 

s. hierzu auch die Anmerkungen in der Stellenplanvorlage                                      (S.10 Ziffer 2.9 ). Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil in der gesamten Schullandschaft sowohl zur Unterstützung betroffener Familien im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes als auch zwecks Beratung und als fester Bestandteil eines Netzwerkes vor Ort. In Kooperation zwischen Schule, Schulsozialarbeit und Bezirkssozialdienst können Beratungen und Fördermaßnahmen frühzeitig und zielgerichtet erfolgen. Die Erfahrungen vor Ort sind gut und die Vertreter/innen aller Schulformen befürworten die Entfristung dieser Stellen. Eine dauerhafte Einrichtung dieser Stellen wird daher vorgeschlagen. Hierzu wurde im Verwaltungsentwurf des Stellenplans vorgeschlagen, bei der Stelle 40/72 den kw und bei der Stelle 40/70 den ku-Vermerk zu entfernen, da sich die Stelleninhaberin der Stelle 40/70 bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Für das Jahr 2018 ist eine weitere Förderung dieser Stellen darüber hinaus durch das Land bereits zugesichert worden.

         

 

 

OGS am Standort Don-Bosco

 

Trägerschaft

Die Ansätze im Produkt 030710 berücksichtigen „nur“ das bisherige Budget  zzgl. einer 10%igen Erhöhung. Die Trägerschaft wurde seitens des SKFM Haan e.V. zum 31.07.2018 gekündigt. Derzeit werden die Grundlagen für eine Entscheidung des Rates über die künftige Trägerschaft vorbereitet. Die politischen Beratungen sind für Anfang 2018 vorgesehen.

 

Bauliche Maßnahmen(Mensa)/Antrag der Schule

Seitens der Schulleitung wird mit beigefügtem Schreiben (Anlage 1) vom 21.06.2017 ein Mensaneubau beantragt. Im  Entwurf des Haushaltes sind hierfür keine Mittel eingeplant. Die Verwaltung wird im ersten politischen Sitzungszyklus im Jahr 2018  Informationen zu Raumressourcen und Bedarfen (Bericht Dr. Garbe) einbringen. Dieser Bericht ist aus Sicht der Verwaltung vor Einplanung weiterer Haushaltsmittel zwingend abzuwarten.

 

Schulbetriebsausgaben

Die Schulbetriebsausgaben einschließlich der Inklusiven Beschulung wurden im Entwurf des Haushalts 2018 auf Basis der bisherigen Berechnungen fortgeschrieben bzw. tlw. in Höhe der  Ansätze von 2017 fest geschrieben. Durch neue Unterrichtsmethoden, dem zunehmenden Einsatz von moderner Technik, neue Schwerpunktbildung, die Gründung einer neuen Schulform, die weitere Etablierung von inklusiver Beschulung im Schulalltag etc.,  ist eine grundlegende Überarbeitung dieser Positionen vorgesehen und soll für den Haushalt 2019 vorgelegt werden. Hierzu bedarf es zeitintensiver Abstimmungsgespräche mit den Leitungen aller Schulformen, die im 1. Halbjahr 2018 stattfinden sollen.

 

 

Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung für die Haaner Schulen und Anschaffung eines Klassensatzes Chromebooks für die Mittel- und Oberstufe des Haaner Gymnasiums als Arbeitsmittel für eine moderne Medienerziehung

Antrag der CDU-Fraktion

 

s. beigefügter Antrag (Anlage 2) der CDU-Fraktion vom 01.11.2017

 

Musikschule

s. beigefügtes Schreiben (Anlage 3) inkl. Anlage der Musikschule vom 07.11.2017 / Eingang bei der Stadt Haan am 08.11.2017.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nach erfolgter interner Abstimmung, die aufgrund des Eingangs des Antrages am 08.11.2017 nicht möglich war, eine ergänzende Stellungnahme nachzureichen.

 

 

Neubau Vereinsheim am Sportplatz Gruiten

Für den Sportplatz Gruiten sind unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung      aus dem BKSA vom 07.06.2017 für die „kleine“ Variante (Neubau Sportheim ohne Mehrzweckraum), Haushaltsmittel für jährliche Zuschussleistungen / Neubau des Vereinsheims in Höhe von rd. 63.750 €, angepasst an die aktuellen Konditionen des Finanzmarktes, aufzunehmen. Dies setzt eine entsprechende Beschlussempfehlung über den erbbaurechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Haan und dem TSV Gruiten  1884 e.V. im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung voraus. Hinsichtlich der Betriebskosten erfolgt keine Einplanung der Mittel bezogen auf den Neubau. Der Verein wird durch den Erbbaurechtsvertrag Eigentümer des Neubaus / Vereinsheim und hat als Eigentümer die Betriebskosten zu tragen. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2018 beinhaltet insofern nur Aufwendungen für den Betrieb des Bestandsgebäudes, welches sich im Eigentum der Stadt Haan befindet.

 

In den bisherigen politischen Beratungen bzw.  Verwaltungsvorlage  II/024/2017 erfolgte nur eine Darstellung und somit Beschlusslage zu den Finanzierungskosten für den Neubau. Die Übernahme der Betriebskosten bzw. Bauinstandhaltungskosten durch die Stadt Haan war bislang nicht Gegenstand der politischen Beratungen bzw. Beschlussfassung. Die Betriebskosten für den Neubau / Vereinsheim sind in Höhe von rd. 20.000 € anzugeben. Zum Thema „Übernahme der Betriebskosten für den Neubau / Vereinsheim“ finden derzeitig noch Gespräche zwischen der Verwaltungsleitung und dem Vereinsvorstand statt. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Vermerk hierzu nachreichen.

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach der üblichen Garantiezeit von 5 Jahren Instandhaltungsaufwendungen einzuplanen sind. Auf der Basis des vorgesehenen Erbbaurechtsvertrages ist hierfür der Verein Kostenträger als Eigentümer des Gebäudes.

 

Eine Refinanzierung des Finanzierungszuschusses für den Neubau / Vereinsheim durch die Sportpauschale erfordert bei den bisherigen konsumtiven Einplanungspositionen im Wesentlichen für die Unterhaltung der Sportstätten eine Ersatzfinanzierung.

Beschlussvorschlag:

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKSA) werden dem Rat die in den nachfolgenden Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu Top 4 Vorlage 50/001/2017 und 5 Vorlage 10/133/2017  und ansonsten wie im Haushaltsplan-/Stellenplanentwurf 2018 dargestellt,  zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Jährlich rd. 63.000 € ohne Betriebskosten