Sachverhalt:
Durch die rechtzeitige Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2018 besteht frühzeitig die Möglichkeit die Planansätze produktweise unter Berücksichtigung der auf die einzelnen Ausschüsse entfallenden Zuständigkeiten zu beraten. Damit können die haushaltsrelevanten Entscheidungen am 28.11.2017 im HFA abschließend beraten und für die Ratssitzung am 12.12.2017 beschlussreif vorgelegt werden.
In den Zuständigkeitsbereich des SIA entfallen folgende Produkte bzw. einzelne Produktsachkonten:
010100.528190 |
Politische Gremien Aufwendungen Seniorenbeirat Ansatz 2018 2.500 € Ansatz 2019 2.500 € Ansatz 2020 2.500 € Ansatz 2021 2.500 € |
050110 |
Förderung der allgemeinen
Wohlfahrtspflege |
050120 |
Allgemeine soziale
Verwaltung und Beratung |
050200 |
Hilfen nach AsylBLG |
050300 |
Rentenversicherungsangelegenheiten |
060340 |
Unterhaltsvorschuss |
100300 |
Wohnungsangelegenheiten |
100400 |
Städtische Unterkünfte,
Übergangswohnheime |
120120.521221 |
Instandhaltung von
Verkehrsflächen und –anlagen Unterhaltung
Infrastrukturvermögen Anteiliger Ansatz 2018 20.000 € Anteiliger Ansatz 2019 20.000 € Anteiliger Ansatz 2020 20.000 € Anteiliger Ansatz 2021 20.000 € |
Die Produkte sind wie im
Haushaltsplanentwurf abgedruckt dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom
Ausdruck der Anlage wird abgesehen, da der Haushaltsplanentwurf den
Fraktionen und den Ratsmitgliedern vorliegt |
Neben den jährlich in ähnlicher Höhe wiederkehrenden Ansätzen im Teilergebnis- und -finanzplan wird auf folgende Änderungen/Maßnahmen besonders hingewiesen:
Produkt 050110
Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege
Betreuungsmanagement f. Flüchtlinge und Obdachlose
Auf TOP 5 wird verwiesen. (Veränderungsantrag Nr. 10)
Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind unter dem Produktsachkonto 050110.531890 insgesamt 278.889 € für die Betreuung von Flüchtlingen eingeplant.
Aufgrund der Gewährung eines Zuschusses an den Caritasverband des Kreises Mettmann für die Durchführung des Betreuungsmanagements im 1. Quartal 2018 ist ein Mehrbetrag von 8.218 € einzuplanen.
Der Caritasverband wurde mit Schreiben vom 02.11.2017 (Anlage 3) hierzu angefragt. Das Antwortschreiben des Caritasverbandes ist als Anlage 4 beigefügt.
Kleiderkammer Haan
Die Kleiderkammer Haan wurde bisher durch den SKFM betrieben. Hierzu erhielt der SKFM einen Zuschuss von 15.500 €/jährlich.
Zum 31.12.2017 wird der SKFM die Trägerschaft an der Kleiderkammer aufgeben. Die Kleiderkammer soll durch eine noch neu zu gründende gemeinnützige GmbH (gGmbH) weiterbetrieben werden.
Hierzu hat es in der Sitzung des SIA am 25.10.2017 eine Vorstellung der Frau Hausdorf gegeben. Der SIA hat sich einvernehmlich zustimmend zu der weiteren Bezuschussung der Kleiderkammer geäußert.
Nach Mitteilung der Kleiderkammer findet am 10.11.2017 ein Notartermin zur Gründung der gGmbH statt. Vorbehaltlich der Gründung dieser Gesellschaft wird der Zuschuss an die Kleiderkammer in Höhe von 15.500 € weiterhin gewährt. Mit dem Satzungsbeschluss entsteht eine Vor-gGmbH, die teilrechtsfähig ist und daher Zuschussempfänger sein kann.
Produkt 050120
Allgemeine soziale Verwaltung und Beratung
Aufwendungen zur Beseitigung von Hemmnissen/Hindernissen
im Sinne einer barrierefreien Mobilität
Die Behindertenbeauftragten der Stadt Haan verfügten über ein Budget in Höhe von 20.000 €/jährlich um entsprechende Hemmnisse/ Hindernisse im öffentlichen Raum zu beseitigen. Diese Mittel werden durch den Betriebshof verwaltet. Es fanden umfangreiche Begehungen in Zusammenarbeit der Behindertenbeauftragten und des Betriebshofes statt, bei denen entsprechende Barrieren im Straßenraum festgestellt wurden.
Da es sich um Maßnahmen im Straßenraum handelt, die vom Betriebshof verwaltet werden, wurde der Ansatz aus dem Produkt 050120 herausgenommen und dem Produkt 120120 – Instandhaltung von Verkehrsflächen und –anlagen – zugeordnet.
Zum Budget der Behindertenbeauftragten liegt ein Veränderungsantrag (Nr. 8) vor. Es wird für das Haushaltsjahr 2018 ein Budget von insgesamt 30.000 € beantragt.
Seniorengerechte Quartiersentwicklung
Die seniorengerechte Quartiersentwicklung soll weiterhin gestärkt werden. Im Jahr 2017 wurde durch den Seniorenbeirat eine Befragung der hochaltrigen Bevölkerung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung stehen noch aus, insbesondere eine Auswertung der erhobenen Daten soll im Jahr 2018 fortgeführt werden.
Hierfür wurde ein Ansatz von 5.000 € in den Haushaltsplanentwurf 2018 eingestellt. Weiterhin wird durch Fördermaßnahmen des Kreises Mettmann ein Betrag von ca. 9.000 € für die Quartiersentwicklung eingebracht.
Geplant ist in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und den interessierten Vereinen und Verbänden im Jahr 2018 aufgrund der Auswertung der Befragung aus 2017 Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die dann im Jahr 2018 der Politik zur weiteren Entscheidung vorgestellt werden können.
Produkt 050200 Hilfen
nach dem AsylbLG
In den Haushaltsansätzen 2018 für den o. a. Produktbereich sind auch die Leistungspauschalen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Aufgabe der “Unterbringung und Versorgung“ des vom Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) erfassten Personenbereich enthalten. Grundsätzlich gilt seit dem 01.01.2017, dass für den berechtigten Personenkreis eine monatliche Kostenerstattung in Höhe von 866 EUR / Flüchtling erfolgt.
Im Vergleich zum Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass sich der erstattungsberechtigte Personenkreis durch den Rechtskreiswechsel bzw. Statuswechsel verändert hat. Hierbei erhalten Schutzsuchende z. B. bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mit Erteilung eines Aufenthaltstitels fortan regelmäßig Leistungen durch den Leistungsträger nach dem SGB II (Jobcenter). Soweit das Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch negativ beschieden wird, entsteht für diese Personengruppe jeweils eine vollziehbare Ausreisepflicht. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen deutlich auf, dass aufgrund von tatsächlichen bzw. rechtlichen Ausreisehindernissen häufig eine freiwillige Ausreise bzw. eine Abschiebung nicht unmittelbar erfolgen kann. Das FlüAG in der aktuellen Fassung sieht für geduldete Personen (Aussetzung der Abschiebung) eine Kostenerstattung nur für maximal drei Monate vor. Aktuell umfasst diese Personengruppe hier in Haan bereits über 100 Personen.
Im Ergebnis wird bei der Veranschlagung unterstellt, dass im Jahr 2018 Erstattungen für 150 erstattungsfähige Flüchtlinge im laufenden Asylantragsverfahren zzgl. Teilerstattungen für abgelehnte Flüchtlinge und Neuzuweisungen erfolgen.
Produkt 060340
Unterhaltsvorschuss:
Gesetzliche Änderung zum 01.07.2017
Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgeldgesetz maßgeblich verändert. Bisher konnten ausschließlich Kinder bis zum Erreichen des 12 Lebensjahres maximal für 72 Monate Unterhaltsvorschuss erhalten.
Seit der Änderung ist der Bezug von Unterhaltsvorschussgeld bis zum 18. Lebensjahr möglich. Eine Begrenzung auf eine Leistungshöchstdauer entfällt seitdem.
Dies zieht durch massive Steigerung der Fallzahlen auch einen erhöhten Ansatz bei den Transferleistungen nach sich.
Zum Stichtag 31.10.2017 war eine Steigerung der Fallzahlen von 74 % zu verzeichnen. Hierbei ist festzustellen, dass durch das Jobcenter noch nicht alle anspruchsberechtigten Kinder aufgefordert wurden, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Im Rahmen der Gesetzesänderung zum UVG wurde ebenfalls eine Veränderung im Bund/Länder-Ausgleich vorgenommen. Von den Transferleistungen übernimmt der Bund 40 % und das Land 30 % der Kosten. Ein Eigenanteil von 30 % verbleibt bei den Kommunen und ist von denen zu tragen. Auf diese Veränderung ist der erhöhte Ansatz bei den Erstattungen zurückzuführen.
Die steigenden Fallzahlen ziehen neben der Leistungsgewährung auch die Fallzahlen in der Unterhaltsheranziehung nach sich.
Der Stellenanteil für die Unterhaltsheranziehung wurde daher durch eine amtsinterne Lösung auf 1,21 Stellenanteile vorübergehend erhöht. Dies soll auch im Jahr 2018 fortgeführt werden.
Wie sich der Stellenanteil für das Jahr 2019 entwickelt ist abhängig davon, wie der Koalitionsvertrag der Landesregierung durchgesetzt wird. Nach dem Koalitionsvertrag ist vorgesehen, ab dem Jahr 2019 die Heranziehung des Unterhaltsvorschusses auf die Finanzverwaltung des Landes zu übertragen. In welchem Umfang dies geschehen wird, ist aktuell noch nicht geklärt.
Nach Klärung der weiteren Vorgehensweise im Bereich der Unterhaltsheranziehung erfolgt eine produktscharfe Stellenzuweisung.
Änderung der Mindestunterhaltsverordnung zum 01.01.2018
Aufgrund einer Veränderung der Mindestunterhaltsverordnung wird zum 01.01.2018 und 01.01.2019 die Leistungshöhe beim Unterhaltsvorschuss entsprechend angepasst.
Die Leistungssätze betragen ab 2018: 154 €, 205 €, 273 € und ab 01.01.2019: 160 €, 212 €, 282 €.
Der durch diese Änderung entstehende Mehraufwand von bis zu 42.000 € jährlich wird nur durch einen Mehrertrag i.H.v. bis zu 29.405 € jährlich erstattet. Somit verbleibt bei der Gartenstadt Haan ein Mehraufwand i.H.v. 12.595 € jährlich, der über die laufende Haushaltsbewirtschaftung zu decken ist (Veränderungsanträge Nr. 6 und 7).
Produkt 100400
Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime
Sicherheitsdienst
Auf TOP 4 wird verwiesen.
Im Haushaltsplanentwurf sind unter dem Produktsachkonto 100400.529190 jährlich
749.380 € eingeplant. Je nach gewählter Variante (70/80/90 Stunden) ergibt sich eine Reduzierung um 30/20/10 %.
Beschlussvorschlag:
- Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und Integration werden die in den nachfolgenden Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsanträge Nr. 6,7,8,9 und 10 und ansonsten wie im Haushaltsplanentwurf 2018 dargestellt, dem HFA und dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Haushaltsplanentwurf
Durch die Veränderungsanträge 6 bis 10 ergeben sich gegenüber der Planung folgende Nettoveränderungen:
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Ergebnisplan |
Finanzplan konsumtiv |
Finanzplan investiv |
2018 |
16.339 |
16.339 |
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2019 |
22.595 |
22.595 |
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2020 |
22.595 |
22.595 |
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2021 |
22.595 |
22.595 |
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