Betreff
Änderungen in den Gebührenbedarfsberechnungen
Vorlage
60/032/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gebührenkalkulation im Zweijahresrhythmus

Der Rat der Stadt Haan hat am 15.11.2016 beschlossen (SV 20/042/2016/1), dass die Gebührenkalkulationen für die Abfall-, Niederschlags- und Schmutzwasser-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren im zweijährigen Rhythmus erfolgen. Die vorgelegten Gebührenkalkulationen berücksichtigen daher den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019, die Gebührensatzungen werden für diesen Zeitraum beschlossen. Die Gebührenhöhe ist im gesamten Kalkulationszeitraum gleich.

Die Gebührenkalkulationen für die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen (Grundstücksentwässerungsanlagen) sowie für den städt. Waldfriedhof wurde ebenfalls auf einen zweijährigen Rhythmus umgestellt.

 

Änderungen in den Gebührenbedarfsberechnungen

Der Rat der Stadt Haan hat am 28.06.2016 beschlossen (SV 32-2/037/2016/1), dass der kalkulatorische Zinssatz auf 6,5% festgelegt wird. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW veröffentlicht regelmäßig einen Hinweis zu dem nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatorische Zinssatz. Für das Jahr 2018 beträgt dieser 6,37%. Die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Zinssatzes darüber führt zur Nichtigkeit der Satzung, daher wurde einheitlich ein kalkulatorischer Zinssatz von 6,37% berücksichtigt.

 

Des Weiteren wurde beschlossen, dass für die Kalkulationen des Ordnungsamtes (Kirmes, Rettungsdienst) KGSt-Werte bei den Berechnungen von Gemein- und Overheadkosten zugrundegelegt werden. Obwohl eine ungleiche Anwendung in verschiedenen Gebührensatzungen rechtlich möglich ist, hat die Verwaltung diese Optimierung für alle Gebührensatzungen des Bauverwaltungsamtes übernommen. Hierdurch wird eine vollständige strukturelle und systematische Gleichheit geschaffen.

 

Vereinheitlichen der Gebührenkalkulationen

Nachdem das Ordnungsamt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes die Struktur der Gebührenkalkulationen vereinheitlicht hat, hat das Bauverwaltungsamt diese Strukturen für die Kalkulationen übernommen. Dies schafft die Möglichkeit der einheitlichen Orientierung sowie der Vergleichbarkeit aller Gebührensatzungen. Darüber hinaus erleichtert es die Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.

 

Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt

Der Rat der Stadt Haan hat am 13.12.2016 beschlossen (SV 14/026/2016), dass der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen übertragen wird. Die vorgelegten Kalkulationen wurden dem Rechnungsprüfungsamt im Oktober vorgelegt. Änderungen, welche sich durch die Prüfung ergeben haben, wurden kontinuierlich in die Kalkulation eingebaut.

 

Es werden folgende Gebührenbedarfsberechnung mit separaten Sitzungsvorlagen eingebracht:

 

·         Satzung der Stadt Haan über die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen (Grundstücksentwässerungsanlagen) und Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2018 und 2019

·         Satzung der Stadt Haan über die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage (Abwassergebührensatzung) und Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Jahre 2018 und 2019

·         Satzung der Stadt Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2018 und 2019

·         Satzung der Stadt Haan über die 45. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

·         Satzung der Stadt Haan über die Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Friedhof und über die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen auf dem städtischen Waldfriedhof

Beschlussvorschlag:

Die vorgeschlagenen Änderungen werden für die Gebührenbedarfsberechnungen übernommen. Die weiteren Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen.