Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2018 und 2019
Vorlage
60/033/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Anlass der Vorlage

Die Abfallentsorgungsgebühren sind durch die Satzung für die Jahre 2018 und 2019 neu festzulegen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.

 

Anlassbezogen wird die Abfallentsorgungssatzung zusätzlich geändert.

 

Veränderungen

Nachdem das Ordnungsamt die Strukturen der Gebührenkalkulationen vereinheitlicht hat, hat das Bauverwaltungsamt alle Kalkulationen ebenfalls an diese Strukturen angepasst. Die Vorteile werden damit auf weitere wesentliche Gebührensatzungen übertragen, übergreifend für alle Gebührenkalkulationen wird die Orientierung erleichtert und eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Aus diesem Grund und da die Kalkulation und Abrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft wird, verzichtet die Verwaltung auf eine vergleichende Darstellung (Synopse) sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen (siehe Gebührenbedarfsberechnungen des Ordnungsamtes, z.B. SV 32-2/051/2017).

 

Betriebskostenabrechnungen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Satzung lag noch keine Abrechnung der Betriebskosten des Jahres 2016 vor. Zukünftig wird im Rahmen der Kalkulationen auch über die Betriebskostenabrechnungen informiert und die Entwicklung der Über- bzw. Unterdeckungen aufgezeigt.

 

Gebührenkalkulation 2018 und 2019 (Anlage 3)

Die mit vorangegangener Sitzungsvorlage 60/032/2017 dargestellten Änderungen wurden berücksichtigt.

 

In 2018 ist u.a. mit Kostensteigerungen bei den Kompostierungsgebühren und bei Ersatzbeschaffungen für Müllbehälter gerechnet worden. Insgesamt verringert sich die über die Gebühr zu verteilenden Kosten jedoch leicht (9.037 EUR), da Überschüsse aus Vorjahren angerechnet werden müssen.

Für 2019 steigen die über die Gebühr zu verteilenden Kosten deutlich (209.842 EUR), da zum einen keine Überschüsse aus Vorjahren ansetzbar sind und mit Kostensteigerungen bei der Müllabfuhr durch die neue Ausschreibung der Abfallentsorgung (ab 01.04.2019) zu rechnen ist.

 

Im gesamten Kalkulationszeitraum 2018/2019 steigt somit der Gebührenbedarf. Durch die Kalkulation über eine Grundgebühr je Müllgefäß und einer volumenabhängigen Gebühr je Liter ergibt sich ausschließlich für die 40-Liter-Behälter eine Senkung der Gebühr.

 

Satzung

Die am 01.08.2017 in Kraft getretene Gewerbeabfall-Verordnung sieht vor, dass Abfallbesitzer/ -erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen für Abfälle, die nicht verwertet werden, einen Restabfallbehälter (sog. Pflicht-Restmülltonne) in angemessenem Umfang nutzen müssen. Dieser mindestens vorzuhaltende Behälter wird in § 6 der Abfallentsorgungssatzung mit 60 Liter festgeschrieben.

Als neuer Satz 4 in § 6 Abs. 2 wird eingeschoben:

Das Mindestvolumen der Pflicht-Restmülltonne beträgt, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, 60 l.

 

In § 11 Abs. 1 Bst. b) letzter Satz der Abfallentsorgungssatzung wird das Volumen 40 Liter ergänzt. Der Satz lautet in der neuen Fassung:

Vorhandene Restmüllbehälter in den Größen 40 l, 60 l bzw. 80 l werden dabei den 120-l-Gefäßen gleichgestellt.

 

Die neuen Satzungen treten nach abschließender Beratung im Rat am 12.12.2017 am 01.01.2018 in Kraft.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Haan über die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

Die Satzung der Stadt Haan über die Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.