Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Friedhof und über die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen auf dem städtischen Waldfriedhof
Vorlage
60/035/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anlass der Vorlage

Die Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Friedhof“ sind durch Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.

 

Darüber hinaus ist die Friedhofssatzung zu ändern. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 2.

 

Veränderungen

Nachdem das Ordnungsamt die Strukturen der Gebührenkalkulationen vereinheitlicht hat, hat das Bauverwaltungsamt alle Kalkulationen ebenfalls an diese Strukturen angepasst. Die Vorteile werden damit auf weitere wesentliche Gebührensatzungen übertragen, übergreifend für alle Gebührenkalkulationen wird die Orientierung erleichtert und eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Aus diesem Grund und da die Kalkulation und Abrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft wird, verzichtet die Verwaltung auf eine vergleichende Darstellung (Synopse) sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen (siehe Gebührenbedarfsberechnungen des Ordnungsamtes, z.B. SV 32-2/051/2017).

 

Betriebskostenabrechnungen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Satzung lag noch keine Abrechnung der Betriebskosten des Jahres 2016 vor. Zukünftig wird im Rahmen der Kalkulationen auch über die Betriebskostenabrechnungen informiert und die Entwicklung der Über- bzw. Unterdeckungen aufgezeigt.

 

Gebührenkalkulation 2018 und 2019 (Anlage 3)

Die mit vorangegangener Sitzungsvorlage 60/032/2017 dargestellten Änderungen wurden berücksichtigt. Die mit Sitzungsvorlage 60/027/2017/1 am 17.10.2017 beschlossenen Änderungen bei den Flächen wurden ebenfalls berücksichtigt.

 

Im Vergleich zur letzten Gebührenkalkulation sinken die über die Gebühr zu verteilende Kosten von ca. 177.000 Euro auf ca. 168.000 Euro (2018) und ca. 171.000 Euro (2019).

 

Der durch den Betriebshof aufzuwendende Personaleinsatz wird weiterhin mit 1,5 Vollzeitstellen kalkuliert. Einsparungen konnten durch die Reduzierung der Bestattungsflächen realisiert werden. Daneben werden die Beschaffungen und das Verlegen der Grabliegeplatten bei pflegefreien Rasengräbern jetzt in Eigenregie durch den Betriebshof durchgeführt.

Bei den Kalkulatorischen Kosten wurden Abschreibungen und Zinsen für einen Minikipper/ Elektrofahrzeug und die Digitalisierung des Friedhofes in ein GIS-System berücksichtigt. Die Mehrkosten betragen in 2018 ca. 9.125 Euro.

 

Zwischen den Grabstättengebühren und den Bestattungsgebühren kommt es zu Verschiebungen, da Kosten in der Vergangenheit über die Grabstättengebühren berechnet wurden, welche nun in den Bestattungsgebühren enthalten sind. Eine doppelte Belastung hat es aber in der Vergangenheit nicht gegeben.

 

Satzung

Die Verwaltung hat die Friedhofssatzung vollständig redaktionell verändert. Der Begriff „Einzelgrabstätte“ wurde durch „Reihengrabstätte“ und der Begriff „Familiengrabstätte“ durch „Wahlgrabstätte“ ausgetauscht. Die Verwendung dieser Begriffe ist üblich und findet sich auch in den Mustersatzungen des StGB.

 

Auf dem Waldfriedhof wurde ein Urnenhochbeet angelegt, welches bereits erstes Interesse geweckt hat. Diese Art der Beisetzung wird in die Satzung aufgenommen. Auch die vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten wurde geregelt. Anfragen diesbezüglich häufen sich in den letzten Jahren. Die Regelung wird auf anderen Friedhöfen seit langer Zeit erfolgreich praktiziert.

 

Die Gestaltungsvorschriften wurden vereinheitlicht. Die Differenzierung zwischen Allgemeinen und Besonderen Gestaltungsvorschriften fand in den letzten Jahren kaum Anwendung. Es verbleibt bei den Grundsätzen der Besonderen Gestaltungsvorschriften, wobei hier eine erhöhte Rechtssicherheit für die Genehmigung eines Grabmales durch die konkreten Festlegungen in der Satzung erreicht wird.

 

Die neuen Satzungen treten nach abschließender Beratung im Rat am 12.12.2017 am 01.01.2018 in Kraft.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Haan über die 4. Änderung der Gebührensatzung für den städt. Friedhof in Haan (Friedhofsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

Die Änderung der Satzung der Stadt Haan über das Friedhofs- und Bestattungswesen auf dem städtischen Waldfriedhof in Haan wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.