Betreff
Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2016 der Stadt Haan
Vorlage
20/078/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 27.06.2017 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

 

Die Prüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann durchgeführt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Aufgrund des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsamtes ist davon auszugehen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 21.11.2017 sich das Urteil des Rechnungsprüfungsamtes zu eigen macht und für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Jahresabschluss 2016 der Stadt Haan in der Fassung vom 04.10.2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilen wird.

 

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW ist der Bestätigungsvermerk von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit Datum 21.11.2017 zu unterzeichnen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird voraussichtlich auf Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes in seiner Sitzung am 21.11.2017 

 

- dem Rat empfehlen, gemäß § 96 und 101 GO NRW den Jahresabschluss für 2016 Stadt Haan festzustellen und

 

- den Ratsmitgliedern empfehlen, gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

 

Der nach Abschluss der Prüfung im Haushaltsjahr 2016 entstandene Jahresfehlbetrag von 3.625.745,00 Euro wird durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2016 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Jahresabschluss 2016 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zum geprüften Jahresabschluss 2016 (Prüfungsbericht einschließlich Jahresabschluss 2016) werden zum Rechnungsprüfungsausschuss am 21.11.2017 an alle Ratsmitglieder verteilt.

Beschlussvorschlag:

 

Der im Haushaltsjahr 2016 entstandene Jahresfehlbetrag von 3.625.745,00 Euro wird durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.