Sachverhalt:
Die diesjährigen Beratungen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 erfolgen unter besonderen Rahmenbedingungen, die möglicherweise zu einer Fortschreibung der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019, Stand Januar 2018, während des politischen Beratungszyklus im Februar 2018 führen können.
Im Nachgang zu den individuellen Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadt Haan – Jugendamt - und den Trägern im Dezember 2017 wurde von der Ev. Kirchengemeinde per Mail vom 11.01.2018 mitgeteilt (Anlage 1 / Auszug), dass der Standort „Kurze Straße“ auf Grund gesundheitlicher Belastungen / Feuchtigkeitsschäden mindestens vorübergehend nicht mehr genutzt werden kann. Das hierzu vorliegende Gutachten des Kreisgesundheitsamtes vom 11.01.2018 (Anlage 2) wurde durch einen vom Träger beauftragten Gutachter konkretisiert. Die Ergebnisse wurden am 30.01.2018 der Stadt Haan zugeleitet.
Die bestehende Vereinbarung zwischen der Stadt Haan und dem Träger beinhaltet das Angebot von insgesamt 11 Gruppen an den sich in Betrieb befindlichen Standorten des Trägers – also auch unter Einbeziehung der am Standort „Kurze Straße“ bestehenden zwei Gruppen mit insgesamt 48 Kindern in der aktuellen Belegung.
Der Träger hat zwischenzeitlich Ersatzlösungen geprüft. Hierzu ergibt sich folgender Sachstand:
Es wurde der Stadt Haan mit Mail vom 23.01.2018 (Anlage 3) eine aus Sicht des Trägers Notlösung als Übergangsmaßnahme vorbehaltlich einer Zustimmung durch den LVR mitgeteilt. Dies beinhaltet eine Verteilung der am Standort „Kurze Straße“ betreuten Kinder auf die anderen Standorte des Trägers. Die Platzkapazitäten werden durch eine Gruppenumwandlung und Überbelegungen an den Standorten „Bismarckstraße“ und „Kampstraße“ geschaffen. Es sind im Abschnitt B der beigefügten Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 weitergehende Informationen dargestellt.
In der Folge wurde vom Träger die Alternative Containerlösung am Standort „Kurze Straße“ für eine Übergangszeit priorisiert. Hierzu sind noch Beratungsunterlagen vom Träger angekündigt worden. Die derzeitige Gruppen- / Platzstruktur soll bei der Unterbringung der Kinder in einem Container beibehalten werden. Die vertragliche Verpflichtung von 11 Gruppen ist damit erfüllt.
Bei einem Begehungstermin aller Ev. Einrichtungen am 26.01.2018 mit einer Vertreterin des LVR, Jugendamt, Träger und JHA-Vorsitzenden wurde die Option „Container“ vorbehaltlich einer entsprechenden Antragsstellung durch den Träger und der erforderlichen Betriebserlaubnis durch den LVR als realisierbar angesehen. Nach den vorliegenden Informationen aus dem Baudezernat, entsprechend der Ausführungen des Trägers in dem Termin am 26.01.2018, wäre innerhalb von drei Monaten eine baurechtliche Genehmigung hierfür möglich. Der Träger würde bei dieser Alternative seine vertragliche Verpflichtung betreffend der 11 Gruppen einhalten.
In dem Gespräch am 26.01.2018 mit der Vertreterin des LVR, wurde auch die mit Mail vom 23.01.2018 mitgeteilte „Notlösung“ durch Überbelegungen / Umwandlung in den Einrichtungen „Bismarckstraße“ und „Kampstraße“ angesprochen. Durch die Gruppenumwandlung und Überbelegungen können weitere 22 Plätze geschaffen werden. In den Einrichtungen „Bismarckstraße“ und „Kampstraße“ werden außerdem 19 Kinder in die Grundschule wechseln.
Fazit:
Die vorab angesprochene vertragliche Verpflichtung – Vorhaltung von 11 Gruppen - sind für die Stadt Haan Basis, mit dieser Vorlage unabhängig von der weiteren Entwicklung zu Ersatzlösungen für den Standort „Kurze Straße“ die Platzstruktur, die sich im Dezember 2017 nach den Trägergesprächen unter Einbeziehung der 2 Gruppen an der „Kurze Straße“ ergeben hat, zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 wird in der vorgelegten Fassung – Teil A zugestimmt.
Finanz. Auswirkung:
siehe Sachverhalt