Sachverhalt:
Gesundheitsmanagement ist die strategische Steuerung und
Integration der gesundheitsrelevanten Maßnahmen und Prozesse in der Behörde (§
76 Abs. 1 LBG NRW).
Gem. § 76 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 LBG
NRW hat die Stadt Haan ein Rahmenkonzept für das
Gesundheitsmanagement zu entwickeln und dieses regelmäßig fortzuschreiben. Jede Behörde entwickelt in diesem Rahmen ihr eigenes
Konzept oder einen Katalog zum Behördlichen Gesundheitsmanagement (§ 76 Abs. 3
S. 1 LBG NRW).
Die Stadtverwaltung Haan hat
ein solches Konzept erstellt, dass es nun gilt, Schritt für Schritt umzusetzen.
Von den im Konzept beschriebenen Maßnahmen sollen sowohl Beamte/Beamtinnen als
auch tariflich Beschäftigte profitieren können.
Das Handlungskonzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement ist dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Die im Konzept unter Ziffer 2 genannte Maßnahme „Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Unternehmens EAP-Assist“ (siehe Vorlage 10/123/2017) wird ab dem 01.02.2018 umgesetzt, so dass die Leistungen von den Beschäftigten und ihren Angehörigen abgerufen werden können. Die Vertragsunterzeichnung mit EAP-Assist erfolgte am 09.01.2018.
Verfasser: Gerhard Titzer
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling nimmt das Handlungskonzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) der Verwaltung zur Kenntnis.