Betreff
Stiftung Städtepartnerschaft Haan-Eu
Anpassungen
Vorlage
WTK/027/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 / Beschlussvorlage Nr. WTK/012/2016 die als Anlage 1 beigefügte Satzung der unselbstständigen Stiftung „Städtepartnerschaft Haan / EU“ beschlossen. Eine entsprechende Genehmigung ist durch die Finanzverwaltung NRW / Finanzamt Hilden mit Mail vom 24.08.2016 erfolgt.

 

Es ist unter § 1 Abs. 2 der Satzung geregelt, dass Zweck der Stiftung die Förderung der Jugendhilfe ist. Diese soll insbesondere durch die finanzielle Förderung gemeinsamer Jugendbegegnungen und -veranstaltungen zwischen der Stadt Haan und ihren europäischen Partnerstädten – insbesondere der französischen Stadt Eu / Normandie – erfolgen.

 

Die Förderung der Jugendhilfe auch hinsichtlich der Organisation und Durchführung gemeinsamer Jugendbegegnungen und -veranstaltungen zwischen der Stadt Haan und ihren europäischen Partnerstädten ist organisatorisch dem Dezernat II / Jugendamt zugeordnet. Dies erfolgt derzeitig vor allem in Form des jährlichen Jugendaustausches zwischen der Stadt Haan und ihrer französischen Partnerstadt Eu / Normandie. Es ist von daher für eine schlanke Verwaltungsabwicklung betr. der treuhänderischen Verwaltung des Stiftungsvermögens sinnvoll, die bestehende Zuständigkeit für die Förderung der Jugendhilfe auch für die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens einzusetzen.

 

Ausgehend von dem Ausscheiden von Herrn Elmar Jünemann aus dem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Haan mit Ablauf des 31.12.2017 ist neben der Bürgermeisterin – siehe § 4 der Satzung – die für Herrn Jünemann bestehende Bevollmächtigung zu widerrufen (siehe Anlage 2).

 

Es ist die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens - verwaltungsmäßige Ausstellung von Spendenbescheinigungen u.a. – neu dem Jugendamt zuzuordnen. Es sind neu als Bevollmächtigte neben der Bürgermeisterin / § 4 der Satzung die 1. Bgo. Frau Dagmar Formella und die Leiterin des Jugendamtes Frau Elke Fischer zu bestellen. Hierdurch kann die Aufgabenstellung des Jugendamtes – Jugendhilfemaßnahmen u.a.– mit dem Stiftungszweck optimal verbunden werden.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Bevollmächtigung von Herrn Elmar Jünemann wird widerrufen.

 

2.    Die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt neben der Bürgermeisterin / § 4 der Satzung – durch die 1. Bgo. Frau Dagmar Formella und der Leiterin des Jugendamtes Frau Elke Fischer. Die Abwicklung der Verwaltungsaufgaben wird organisatorisch dem Amt 51 – Jugendamt – zugewiesen.

Finanz. Auswirkung:

 

keine