Sachverhalt:
Die Umgebungslärmrichtlinie bzw.
das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sehen vor, dass zu bestimmten
Fristen Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu erstellen sind.
Der Rat der Stadt Haan hat am 17.10.2017 den Lärmaktionsplan
gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, Stufe 2 für die Stadt Haan
beschlossen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
(LANUV NRW), das die Kommunen bei der Berechnung der Lärmkarten unterstützt,
hat angekündigt, die Kartierungsergebnisse der 3. Runde in Kürze zu
veröffentlichen.
Es werden erstmals auch Abschnitte der L 288 (Ohligser Straße) und
L 423 (Mettmanner Straße) mit kartiert.
Auf der Grundlage der aktuellen Lärmkarten müssen die Städte
und Gemeinden bis zum 18.07.2018 Lärmaktionspläne aufstellen. Demnach müsste
die Verwaltung den Lärmaktionsplan dem Fachausschuss am 21.06.2018 und dem Rat
am 03.07.2018 vorlegen.
Zur Information der Kommunen und der
Kommunalpolitik bietet das Umweltministerium im Januar und Februar 2018
regionale Veranstaltungen zum Thema „Lebenswerte Städte – Lärmaktionsplanung
lohnt sich“ an.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Lärmaktionsplanung der 3. Runde zur Kenntnis.