hier: Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation
Sachverhalt:
1./ Stand
des Verfahrens
Die
Erstellung des fortführenden Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Teil II wurde im
Jahr 2014 beauftragt. In der Aufgabenstellung wurden folgende
Bearbeitungsschwerpunkte gesetzt:
·
Aktualisierung
der Verkehrsdatenbasis auf das Analysejahr 2015,
·
Aktualisierung
der Verkehrsprognose auf das Jahr 2030,
·
Erarbeitung
eines Handlungskonzeptes für den Radverkehr und den Fußgängerverkehr,
- Erarbeitung eines Lkw-Führungskonzeptes für die Gesamtstadt und
eines Verkehrsführungskonzeptes für die Südstadt.
Durch das Planungsbüro Runge IVP ist von Oktober bis Dezember 2015 im Rahmen des erfolgten Gesamtauftrages der Entwurf eines Radwegekonzeptes erarbeitet worden. Im Arbeitskreis Verkehrsentwicklungsplan wurde dieser Entwurf am 02.02.2016 vorgestellt und in einer weiteren Arbeitskreissitzung am 25.02.2016 erörtert und Anregungen der Fraktionen und sonstigen Teilnehmer aufgenommen. Der daraufhin angepasste Entwurf wurde in den SUVA am 26.04.2016 eingebracht und vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Des Weiteren wurde beschlossen auf der B228 einen einseitigen Fahrradschutzstreifen bergauf und von Fahrradaufstellflächen für Fahrradfahrer an den Kreuzungsbereichen im Zuge der laufenden Sanierungsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßen abzustimmen und markieren zu lassen. Dieser Beschluss wurde in den folgenden Ausschüssen und im Rat intensiv diskutiert. Im Rat am 13.12.2016 wurde der Beschluss zur Anlage eines einseitigen Radfahrstreifens bergauf für den Bereich zwischen Böttinger Straße und Kölner Straße aufgehoben. Gemäß den mit Straßen NRW geführten Abstimmungsgesprächen zur Abmarkierung eines Schutzstreifens, wird seitens des Straßenbaulastägers die Anlage von Fahrradaufstellflächen an den Kreuzungsbereichen der B 228 nicht mitgetragen.
2./ Weiteres
Verfahren
Seitens der Verwaltung war bisher angedacht, alle Themen des Verkehrsentwicklungsplanes Haan Stufe II gesamthaft erarbeiten zu lassen und dann zur Beschlussfassung vorzulegen. Da die Entscheidungen zur zukünftigen Führung des Verkehrs im Bereich der Südstadt noch ausstehen, schlägt die Verwaltung vor, das Teilkonzept für den Rad- und Fußgängerverkehr gesondert weiter zu behandeln, um zeitnah ein abgestimmtes Handlungskonzept für die Verwaltung vorliegen zu haben. Aufbauend auf dem bereits am 26.04.2016 vorgelegten Handlungskonzept Radverkehr ist durch das Büro Runge IVP ergänzend noch eine Priorisierung und Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen erarbeitet worden. Dieses „Maßnahmenkonzept“ ist dem als Anlage beigefügten Handlungskonzept Rad- und Fußgängerverkehr vom August 2017 unter Punkt 5.4.15 zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, dieses Konzept im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen und zu erörtern. Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit wird durch das Büro Runge IVP der abschließende Entwurf des Handlungskonzeptes Rad- und Fußgängerverkehr erarbeitet und dem Ausschuss bzw. dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.