Sachverhalt:

 

 1. Sachverhalt

    

      Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2009 die Verwaltung beauftragt, den in der Beschlussvorlage III/003/2009 dargestellten Sachverhalt               zur Umsetzung des Konjunkturpakets II aufzuarbeiten und zu konkretisieren.

 

 

     Dies betrifft die

 

     -  inhaltliche Konkretisierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Projekte

        bzw. Trägeranträge

 

     -  Fördervoraussetzungen

        (Zusätzlichkeit, Nichtvorliegen einer Doppelförderung, Übereinstimmung der Maßnahmen mit § 3 Abs. 1 ZulnvG (u.a. Förderschwerpunkt Bildungs- und Infrastruktur - energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden im Bestand, Förderzeitraum gem. § 5 ZulnvG, Förderfähigkeit nach Ausführung, Art und Umfang) und

 

     -  finanziellen Auswirkungen (Eigenanteile).

    

      Es wurden  ferner detailliertere Informationen zur Trägerneutralität sowie Art und Umfang der Beteiligung der örtlichen Ersatzschule an den Mitteln des  Konjunkturpakets II (Verteilungsregelung § 4 InvföG NRW) gewünscht.

 

    

2. Bearbeitungsstand

 

     - gesetzliche Rahmenbedingungen -

 

      Die Fragestellungen aus der Ratsitzung vom 23. Juni 2009 zur Trägerneutralität sowie der finanziellen Beteiligung der ortsansässigen Ersatzschule an den Mitteln des ZuInvG wurden dem zuständigen Innenministerium NRW per Mail am
15. Juli 2009 zur Beantwortung zugesandt (Anlage 1). Die vom 16. Juli 2009 vorliegende Stellungnahme / Mail (Anlage 2) bestätigt die bislang von der Verwaltung vertretene Rechtsauffassung.

 

      Der Bundesrat hat am 12.06.2009 der Änderung des Artikels 104 b GG, der in seiner bisherigen Fassung zu erheblichen Einschränkungen bei den Verwendungsmöglichkeiten für die Mittel aus dem Konjunkturpaket II führte, zugestimmt. Das bedeutet, dass sämtliche Einschränkungen für die Verwendungsmöglichkeiten für Mittel aus dem Konjunkturpaket II entfallen, sofern sie sich nicht ausdrücklich aus dem Text des Zukunftsinvestitionsgesetzes ergeben. Jetzt sind z.B. auch Investitionsvorhaben förderfähig, bei denen keine energetische Sanierung vorgenommen wird. Die energetische Sanierung bleibt aber wichtiger Bestandteil der Förderbereiche.

 

Eigenanteil

 

Der Eigenanteil der Gemeinden beträgt bei allen kommunalbezogenen Investitionsmaßnahmen nach dem ZuInvG 12,5 %. Das ergibt sich aus
§ 1 Abs. 4 InvföG NRW. Die Zuweisungen werden zu 100 % an die Gemeinden ausgezahlt.

 

Andere Träger sollen einen Eigenanteil leisten, der in der Regel dem des kommunalen Eigenanteils von 12,5 % entspricht (§ 8 InvföG NRW). An andere Träger sollen also maximal 87,5 v.H. der förderungsfähigen Kosten ausgezahlt werden. Der Eigenanteil anderer Träger ist zusätzlich zum öffentlichen / städtischen Anteil zu leisten.

 

Zur Abwicklung der Finanzhilfen des Bundes- und des Landesanteils sowie der Abfinanzierung wird ein Sondervermögen des Landes errichtet. Für den Finanzierungsanteil des Landes und der Kommunen wird das Sondervermögen im Rahmen seiner Ermächtigung Kredite aufnehmen. Die Kredite sollen durch feststehende Jahresbeträge ab 2012 binnen zehn Jahren getilgt werden. Die Beteiligung der Kommunen an der Abfinanzierung des Sondervermögens erfolgt durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes ab 2012. Für die einzelne Kommune verringern sich dann die finanzkraftunabhängigen Zuwendungen (z.B. Investitionspauschale).

 

      - Anträge der Träger -

 

      Die Antragsteller / Träger sind verpflichtet, konkrete Antragsunterlagen bei der Stadt Haan einzureichen. Die Träger sollen einen Eigenanteil von 12,5 % erbringen. Es war deshalb zur Aufarbeitung der bislang vorliegenden Antragsunterlagen (Zustellung zur Ratsitzung am 23.06.2009) erforderlich, weitergehende Informationen auch zu den Fördervoraussetzungen bei den Antragstellern anzufordern. Dies ist mit Schreiben vom 01. Juli 2009 erfolgt (Anlage 3).

 

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen

 

- des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V., Haan,

- der AWO Kreis Mettmann gemeinnützige GmbH, Mettmann und

- der Katholischen Pfarrgemeinde St. Chrysanthus und Daria, Haan,

 

wurden den für die weitere Bearbeitung zuständigen Dienststellen direkt zugeleitet (Anlage 4 a). Ein Prüfungsschwerpunkt ist das Kriterium „energetische Sanierung“ durch das Dezernat III (Anlage 4 b).

 

Die Fördervoraussetzungen (Übereinstimmung der Maßnahmen mit
§ 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 ZuInvG, Zusätzlichkeit der Maßnahme gem.
§ 3 a ZuInvG, Nichtvorliegen einer Doppelförderung gem. § 4 Absatz 1 und
2 ZuInvG, Förderzeitraum gem. § 5 ZuInvG) wurden von den Antragstellern bestätigt. Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gem. § 4 Absatz 3 ZuInvG kann unterstellt werden, da es sich um ein Schulgebäude bzw. um Gebäude für Tageseinrichtungen für Kinder handelt. Die o.a. Antragsteller sind bereit, den Eigenanteil zu übernehmen.

 

Die Kreisbauernschaft Mettmann e.V. hat telefonisch mitgeteilt, dass eventuell noch Angaben nachgereicht werden. Eine Kostenermittlung durch die Kreisbauernschaft ist jedoch nicht möglich (das Tiefbauamt hat daher die Ausgaben für die Erstellung des asphaltierten Wirtschaftsweges mit 83.000 EUR ermittelt).

 

      - Verwaltungsvorschläge -

 

Die vom Rat am 23. Juni 2009 geforderte Aufarbeitung des von der Verwaltung vorgeschlagenen Projektes „Sanierung Sporthalle Adlerstraße“ ist in der beigefügten Stellungnahme des Dezernats III dargestellt (Anlage  5). Die Aufteilung des Finanzbedarfes von 1,7 Mio. EUR auf die Jahre 2009 und 2010 wird in der Ratsitzung mündlich vorgetragen.

 

      Auch zum Vorschlag der Verwaltung zur DSL – Breitbandversorgung Bereich Brucherkotten wurde durch den Rat eine Konkretisierung / Begründung des vorgeschlagenen Einzuggebietes gewünscht (Anlage 6).

     

      Detaillierte Darlegungen zu Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlages insbesondere hinsichtlich Inhalt und Zeitraum der vorgeschlagenen Maßnahmen können zur Zeit noch nicht vorgelegt werden.

 

      Der Gesetzgeber hat eine sogenannte Tauschbörse für nicht einsetzbare Mittel bei den Kommunen eingerichtet. Die Verwaltung schätz die Umsetzbarkeit eines Zugriffs auf dieses Steuerungsinstrument insbesondere bezogen auf Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlages als schwierig ein.

 

      - Beteiligung Rechnungsprüfungsamt -  

    

      Die Stadt Haan ist nach den gesetzlichen Vorgaben verantwortlich für die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist im Vorfeld der Ratsitzung am 11.08.2009 eingebunden worden.

   

3. Fazit:

    

      Die Fördervoraussetzungen der anderen Träger wurden unter Einbeziehung der eingereichten Ergänzungsunterlagen geprüft mit dem Ergebnis der Förderfähigkeit entsprechend Anlage 4 b.

 

      Die Verwaltung verbleibt bei dem Beschlussvorschlag der Drucksache  III/003/2009 eingebracht in der Ratssitzung am 23. Juni 2009.

   

Die Verwaltung hat in der Ratssitzung am 23. Juni 2009 dargelegt, dass aufgrund der aktuellen finanziellen Entwicklung der zusätzliche Einsatz von Eigenmittel für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II nicht vorgeschlagen wird. Die in den letzten Wochen / Juli eingetretene weitere negative Entwicklung bei den Steuereinnahmen  (Gewerbesteuer) bestätigt diese Position.

Beschlussvorschlag:

 

„Zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

 

Die Sanierung der Sporthalle Adlerstr. (energetische Optimierung) wird mit 1.551.257 € aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz gefördert. Die Verwaltung wird bis zum 8.9.2009 prüfen, ob eine ergänzende Finanzierung für die Sanierung der Sporthalle Adlerstr. mit dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur möglich ist.

Die Waldorf-Schule erhält aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz einen städtischen Zuschuss in Höhe von 150.000 € ausgezahlt.  Die Waldorf-Schule hat auf dieser Basis einen Eigenanteil in Höhe von 12,5 % zu tragen.

 

Die für die Durchführung der Maßnahmen in 2009 benötigten Mittel (Aufwendungen / Auszahlungen) sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die in 2010 benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.“

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

- siehe Vorlage -