hier: Projektfreigabe
Totalunternehmer Ausschreibung im Unterschwellen-Vergabeverfahren
Neubau einer vier-gruppigen
Kindertageseinrichtung am Erikaweg
Projektfreigabe
Totalunternehmer Ausschreibung
im Unterschwellen-Vergabeverfahren
Projektleitung:
Volker Winkler
(für das Vergabeverfahren): Janine
Preuß-Sackenheim
Ausgangslage
Die Kindergartenbedarfsplanung 2017/18 für
die Stadt Haan wies einen Platzfehlbedarf auf, um den bestehenden
Rechtsanspruch zur Betreuung von U3-Kindern und den steigenden Bedarf an
Betreuungsplätzen erfüllen zu können.
Nach Abwägung verschiedener Standorte und Trägeroptionen beschloss der
Rat der Stadt Haan am 27.06.2017 einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Erstellung einer
vier-gruppigen Kindertageseinrichtung am Standort Erikaweg / Ohligser Str. in
städtischer Trägerschaft in die Wege zu leiten.
Anlass der Vorlage
Das Gebäudemanagement hat das Projekt
auftragsgemäß bis zur Ausschreibungsreife bearbeitet. Zur Einhaltung des
Rahmenterminplans soll als nächster Schritt eine beschränkte Ausschreibung mit
vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Projektstand
Das gewählte Grundstück am Erikaweg weist:
-
planungsrechtlich (B-Plan mit relativ kleinem
Baufenster und Anteil an Waldflächen)
-
flächenmäßigen (klein für die Bauaufgabe) und
-
geometrisch (Zuschnitt)
komplexe Rahmenbedingungen für die
Errichtung einer vier-gruppigen KiTa auf.
Zum Nachweis, wie das Projekt unter diesen
Vorgaben umsetzbar ist, zur Konkretisierung der Kostenschätzung, sowie zur
Ermittlung eines geeigneten Ausschreibungsverfahrens hat das GM in enger
Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Planungsamt einen Vorentwurf entwickelt.
Durch die intensive Vorplanung zeigte sich,
dass
- Eine
Umsetzung des Vorhabens planerisch sehr komplex ist;
- eine
Teilunterkellerung für Neben- und Technikräume erforderlich wird, um
ausreichende Außenspielflächen zu generieren;
- die
städtebauliche Einfügung in die angrenzende Bebauung eines kleinteiligen
gegliederten Baukörpers bedarf;
- eine
orthogonale Großform in einem Baukörpers zu viel Außengelände verbraucht
(Grundstücksgeometrie);
- der
Baukörper unter Berücksichtigung von Erschließung, Außenspielgelände, Lärm und
Belichtung nur an einer Stelle auf dem Grundstück platziert werden kann;
- eng mit
dem Planungsamt abzustimmende Abweichungen von dem vorhandenen B-Plan
erforderlich sind;
- für die
zeitgerechte Beantragung von Fördermitteln bereits eine konkrete Planung zur
Genehmigung durch den Fördergeber vorzulegen war.
In der Summe dieser Betrachtungen erachtet
es das GM als sinnvoll, den so erarbeiteten Vorentwurf – anders als bei
bisherigen Vergaben – als verbindlich vorzugeben.
Aus der Erfahrung mit vergangenen Verfahren
ist die Gefahr, dass alternative Entwürfe der Bieter nicht alle Parameter
berücksichtigen und es dadurch zu Verzögerungen (grundlegende
Entwurfsüberarbeitungen, erneute Einbindung des Fördermittelgebers) oder keinem
ausreichenden Wettbewerb (Abspringen von Bietern / Verbleib nur relativ teurer
Bieter für eine Beauftragung) kommt größer, als ein bei dem Projektvolumen zu
erwartender Kostenvorteil durch einen Bieterentwurf.
Vorentwurf
des GM
Wahl
des Vergabeverfahrens
Neben der oben erläuterten grundsätzlichen
Vorgabe eines Vorentwurfes für den Neubau der KiTa Erikaweg durch die Stadt
wurden für die Auswahl des geeigneten Vergabeverfahrens folgende Eckpunkte zu
Grunde gelegt:
- Terminsicherheit
(Rechtsanspruch auf KiTa-Platz, Einstellung von neuem Personal zum Termin!)
- Fertigstellung
im Kindergartenjahr 2020/21 (Betriebsbeginn: 01.08.2020)
- Kostensicherheit
zur Auftragsvergabe (Pauschalfestpreis angestrebt)
- Einbindung
von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017-2020 zur Entlastung des Haushalts
- Personelle
Rahmenbedingungen GM: Das Gebäudemanagement kann Planungs- und
Koordinationsleistungen für den dargestellten Vorentwurf bis Leistungsphase 2
HOAI intern erbringen. Den hohen Aufwand einer gewerkeweisen Vergabe mit
dementsprechend notwendiger vorgeschalteter Genehmigungs- und
Ausführungsplanung kann das Gebäudemanagement derzeit nicht in der
erforderlichen Zeit leisten, auch nicht eine Koordination und Steuerung
einzelner externer Fachplaner. Des Weiteren wäre auch die Kostensicherheit am
geringsten.
Alle weiteren für Bauantrag und Ausführung
erforderlichen Planungsleistungen sowie die konzeptionelle Entwicklung und
wirtschaftliche Auswahl von statischen Systemen, Konstruktionen, Baustoffen und
technischen Anlagen sollen deshalb innerhalb des weiteren Verfahrens - unter
Ausschöpfung seines Know-How zur Kostenoptimierung und unter Vorgaben von
qualitativen Mindeststandards durch die Stadt Haan - durch den Auftragnehmer
erbracht werden.
Bisherige
Finanzierung im Haushaltsplan
Gemäß Haushaltsplanung sind im
Investitionsplan (Invest.-Nr. 65018001)
von 2017 bis 2020 im Produkt 060125 Projekt- und Baukosten von
2,88 Mio. € eingeplant. Diese verteilen sich auf die Jahre wie folgt:
-
2017 130.000 €
-
2018 350.000 €
-
2019 1.200.000
€
-
2020 1.200.000
€
Die Planung und
Erstellung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung ist als investive
Einzelmaßnahme mit 300.000 € im Haushaltsansatz für das Jahr 2020 veranschlagt.
Fördermittel
Durch das Jugendamt wurden Fördermittel in
Höhe von 180.000 € aus dem Bundesprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017-2020 zur Entlastung des
Haushalts auf Basis von Baukosten in
Höhe von 3.325.000 € beantragt.
Entwicklung der Kostenschätzung
Mittlerweile wurde die oben beschriebene grundstücksbezogene Vorplanung erstellt und die noch erforderlichen Beratungs- und Ingenieurleistungen konkretisiert.
Nach diesen
Planungsschritten ergibt die Fortschreibung der Kostenschätzung Baukosten in
Höhe von 3.325.600 € und damit einen Mehrbedarf aus Baukosten von 445.600 €.
Weitere Mittel sind für Außenanlagen (300.000 €) und Ausstattung und Möbel
(85.000 €) eingeplant.
Die Baukostensteigerung gegenüber der ersten Kostenschätzung ergibt sich
im Wesentlichen aus folgenden Punkten:
·
Unterkellerung
·
Verlegung vorhandener Kanal aus dem Baufeld
·
gegliederter Baukörper
·
Ausgleichszahlungen aus B-Plan
Dieser Mehrbedarf fällt
nach dem derzeitigen Rahmenterminplan im Haushaltsjahr 2019 und 2020 an.
Zeitrahmen
Der geplante Zeitrahmen für das Projekt bei Durchführung des vorgeschlagenen Vergabeverfahrens stellt sich wie folgt dar:
Beschlussfassung für Durchführung Vergabeverfahren |
Ratssitzung am 27.02.2018 |
Ausschreibung |
Anfang März 2018 |
Ratsbeschluss Auftragsvergabe |
Dezember 2018 |
Entwurfsplanung + Genehmigungsverfahren |
bis Ende Juni 2019 |
Baubeginn |
ab Juli 2019 |
Fertigstellung |
|
Inbetriebnahme |
01.08.2020 |
Der große Vorteil des Verfahrens gegenüber
einer konventionellen (gewerkeweisen) Beschaffung liegt hier wieder in der, zu
Projektbeginn festgeschriebenen, verbindlichen Umsetzungszeit zu einem
Pauschalfestpreis. In zurückliegenden Projekten des Gebäudemanagements hat sich
gezeigt, dass solche Verfahren kürzere Bauzeiten und höherer Terminsicherheit
bei Reduzierung klassischer Baurisiken für die Stadt gewährleisten.
Empfehlung der Verwaltung
Für die
fristgerechte Umsetzung des Projektes empfiehlt die Verwaltung den gestiegenen
Mittelbedarf und die Ausschreibung der Maßnahme wie zuvor beschrieben
freizugeben und die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 445.600 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2019 / 2020 einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beauftragt die Verwaltung das Vergabeverfahren
für den Neubau einer vier-gruppigen KiTa am Erikaweg durchzuführen. Die hierfür
erforderlichen zusätzlichen Mittel sind im Haushalt 2019/2020 einzuplanen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Vorlagentext