Sachverhalt:
Es ist im Erschließungs- und Folgekostenvertrag der Projektbau
Düsselthal, in § 2; f (s. Anlage 1)
geregelt, dass die im Bebauungsplan ausgewiesene Kinderspielplatzfläche im
Baugebiet Hasenhaus – zur alten Brennerei -
gem. der Entscheidung über die Ausführung und Ausstattung durch den
Jugendhilfeausschuss erfolgt.
Zur Vorbereitung der vorgelegten Planung für einen Beschluss im
Jugendhilfeausschuss, hat am 19. Oktober 2017 am zukünftigen Spielplatz „Zur
alten Brennerei“ ein Ortstermin mit der Projektbau Düsselthal / Herr Berkenbusch
stattgefunden. Die Details, wie
technische Fragen, die Auswahl von Pflanzen und Materialien sowie die Lage und
die Breite des Zugangs zum künftigen Spielplatz wurden im Rahmen dieses
Ortstermines besprochen. Die von der
Projektbau Düsselthal, vorgelegte Planung (Schreiben der Projektbau Düsselthal
vom 27.10.2017, Anlage 2) berücksichtigt die technischen Vorgaben des
Betriebshofes.
Bezüglich des Spielwertes und der Gestaltung der Anlage hatte bereits im
Vorfeld des Ortstermins vom 19.10.2017 eine von der Projektbau Düsselthal
organisierte Beteiligung der Anwohner/innen stattgefunden. Die im Rahmen dieser
Bürgerbeteiligung geäußerten Wünsche sind in der vorgelegten Planung
berücksichtigt.
Fazit:
Die vorgelegte Planung stellt die abgestimmte Ausbaumaßnahme für den Spielplatz dar.
Beschlussvorschlag:
Der JHA stimmt dem vorliegenden Entwurf über die Ausstattung des
Spielplatzes zu.
Finanz. Auswirkung:
Gemäß Erschließungs-und Folgekostenvertrag werden die Kosten vom
Bauträger „Projektbau Düsselthal“ übernommen.