Betreff
Prognose zur Haushaltsentwicklung 2018 zum Stichtag 31.3.2018
Vorlage
20/083/2018
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Planung des Haushaltes 2018 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,1 Mio. € aus, so dass nach der Haushaltssatzung in 2018 eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in dieser Höhe zum Ausgleich des Fehlbetrages vorgesehen ist. Die Haushaltssatzung bedurfte daher gem. § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung des Landrates Mettmann als Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung wurde u.a. mit der Auflage erteilt, unverzüglich zu berichten, sobald sich der voraussichtliche Fehlbedarf erhöht, darüber hinaus ist zum 30.6. und 30.9. über den Stand der Haushaltswirtschaft zu berichten.

 

Um unterjährig die Haushaltsentwicklung abschätzen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, sobald sich Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Planung abzeichnen, wird daher fortlaufend von Amt 20 ein Finanzcontrolling durchgeführt, bei dem es ausschließlich um das Ziel „Einhaltung der geplanten Ansätze“ geht. Ein Maßnahmencontrolling ist hiermit nicht verbunden. Für die Prognose der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen wird für das laufende Jahr im Wesentlichen eine identische Entwicklung wie im Durchschnitt der letzten drei Jahre unterstellt.

 

Die Entwicklung der Erträge gestaltet sich bislang wie geplant. Die Prognose für 2018 zum Stand 31.3.2018 führt zu erwarteten Gesamterträgen in Höhe von 92,9 Mio. €, wodurch sich eine leicht positive Abweichung von 0,4 Mio. € zu den Planwerten ergibt. Auch bei den Aufwendungen sind bis zum 31.3.2018 keine wesentlichen Abweichungen zum Plan erkennbar. Die Prognose führt zu erwarteten Aufwendungen von 93,0 Mio. € und liegt damit um 0,5 Mio. € unter den Planwerten.

Insgesamt wird nach der Entwicklung im ersten Quartal nicht mit einer Verschlechterung des Planwertes gerechnet, so dass die Ausführung des Haushaltsplanes keiner Beschränkung bedarf. Ob die sich im ersten Quartal gezeigte Verbesserung Bestand haben wird, kann jedoch zu diesem frühen Zeitpunkt nicht verlässlich bestätigt werden.

 

 

 

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

keine

 

 

Verfasserin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement