Anträge der Fraktion WLH vom 17.01.2018 und der CDU-Ratsfraktion vom 31.01.2018
Sachverhalt:
Die Anträge der Fraktion WLH vom 17.01.2018 und der CDU-Fraktion vom 31.01.2018 sind den Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Anträge beinhalten verschiedene Überlegungen, die Haltestelle Nachtigallenweg, Steig 2 (Fahrtrichtung Gruiten) für Schülerinnen und Schüler sicherer zu gestalten und auszubauen.
Es wird u. a. gefragt, ob aus den im Haushalt 2018 eingeplanten Mitteln für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen auch Sicherungsmaßnahmen, hier ein Absperrbügel zur Fahrbahn und eine Lichtquelle, finanziert werden können.
Unbeachtlich der Vor- und Nachteile / Machbarkeit einer solchen Maßnahme sind die benannten Haushaltsmittel für einen anderen Zweck (Eigenanteil und Vorfinanzierung der Investitionsförderung bereits beim Fördergeber angemeldeter Maßnahmen nach dem ÖPNVG NRW) eingeplant, da die Sicherung der Finanzierung im Rahmen der Antragstellung nachgewiesen werden muss.
In Bezug auf die in der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR genannten Fördergegenstände (z. B. Haltestelleneinrichtungen, die der Erhöhung der Aufenthaltsqualität dienen oder Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit) ist - bei Überschreitung der Bagatellgrenze – grundsätzlich auch ein Förderzugang für einen Absperrbügel und eine Lichtquelle denkbar. Die Finanzierung eines Absperrbügels ist jedoch kein Standardfall der ÖPNV-Förderung und müsste im Einzelfall im Kontext der Gesamtmaßnahme durch den Fördergeber geprüft werden.
Weiterhin wird gefragt, wann an der Haltestelle Nachtigallenweg die Barrierefreiheit hergestellt werden kann, bzw. es werden Maßnahmen für eine baldmögliche Erweiterung des Haltestellenbereichs zur Sicherung der wartenden Fahrgäste beantragt.
Das Gymnasium Adlerstraße ist u. a. durch die Haltestelle Dieker Straße erschlossen, die in Richtung Gruiten von der Linie O1 bedient wird. Der Weg zur Schule beträgt ca. 350 m.
Der Weg vom Gymnasium über die Adlerstraße zur Bushaltestelle Nachtigallenweg ist insbesondere, wenn der signalisierte Übergang an der Ellscheider Straße / Nordstraße gewählt wird, mit rd. 850 m recht lang. Die Querung über die Ellscheider Straße (K 20) kann zu bestimmten Zeiten sehr schwierig sein. In beiden Fällen werden die Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche nach dem Nahverkehrsplan überschritten. Zusammen mit weiteren Herleitungsaspekten des Nahverkehrsplans, wie der alleinigen Bedienung durch die Linie 742 und dem Bild aus Ortsbesichtigungen zu Schulendzeiten, ist die Verwaltung bisher davon ausgegangen, dass die Haltestelle Nachtigallenweg Steig 2 - im Gegensatz zum morgens stark durch Schülerinnen und Schüler frequentierten Steig 1 - eher eine untergeordnete Verkehrsbedeutung hat.
Zudem bringen die Rahmenbedingungen der Örtlichkeit wie Topografie und Eigentumsverhältnisse besondere Schwierigkeitsmerkmale und einen begrenzten Handlungsspielraum für einen barrierefreien Ausbau mit sich. Die in der Vergangenheit geprüfte Querungshilfe im Bereich der Bushaltestelle Nachtigallenweg war aus Platzgründen für den auf der K20 abzuwickelnden Begegnungsverkehr nicht möglich. Die Verwaltung geht davon aus, dass aus diesem Grunde auch wenig Platz für eine Verbreiterung der Haltstelle in den Straßenraum hinein vorhanden ist, insofern kann eine Verbreiterung nur zu Lasten von privaten Grundstücksflächen erfolgen.
Vor diesem Hintergrund kann kein Zeitpunkt für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Nachtigallenweg, Steig 2, genannt werden. Sollten Sicherheitsmaßnahmen für den Schülerverkehr erforderlich sein, ist die Umsetzung nicht von einem gleichzeitigen barrierefreien Umbau der Bushaltestelle abhängig. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass auch Verkehrserziehung und Unterstützung der Kinder bei der Wahl des Schulweges eine wichtige Rolle spielen und wird diesbezüglich die Schulleitung des Gymnasiums für das Thema sensibilisieren.
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung nach Beratung im Ausschuss