Betreff
Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte des Landgerichts Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2013
Vorlage
51/010/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.11.2017 hat der Präsident des Landgerichts in Wuppertal die Stadt Haan darüber informiert, dass der Jugendhilfeausschuss für die Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 (Anlage 2)

  • 4 Jugendhauptschöffen (2 männliche und 2 weibliche) sowie
  • 6 Jugendhilfsschöffen (3 männliche und 3 weibliche)

 

 

und für die Wahl der Jugendhauptschöffen für die Jugendkammern des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2013 (Anlage 3)

 

  • 6 Jugendhauptschöffen (3 männliche und 3 weibliche)

vorzuschlagen hat.

 

Die Verwaltung hat im 29. Januar 2018 über eine Pressemitteilung sowie über die Homepage der Stadt Haan Bürgerinnen und Bürger über das Bewerbungsverfahren informiert.

Die vom Ausschuss zu beschließende Vorschlagsliste gilt als Vorschlagsliste gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz. Für die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich (§ 35 Jugendgerichtsgesetz)

Die Vorschlagsliste ist nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt ist vorher öffentlich bekannt zu machen (§ 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz)

Die Vorschlagsliste ist bis zum 15.08.2018 dem Amtsgericht Mettmann vorzulegen.

Auf die Wahl der Schöffen hat die Stadt Haan keinen Einfluss. Diese Aufgabe obliegt dem in § 40 Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Ausschuss beim Landgericht Wuppertal.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlagen:

Anlage 1 – Vorschlagsliste

Anlage 2 – Schreiben Schöffen -Jugendschöffengerichte

Anlage 3 – Schreiben Schöffen- Jugendkammern

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Haan beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 entsprechend Anlage 1.

 

Finanz. Auswirkung:

 keine