Betreff
Mindeststandards in Städtische Wohnunterkünfte Ergänzungsvorlage
Vorlage
50/011/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  1. Allgemeines

 

Am 21.03.2018 wurde im Sozial- und Integrationsausschuss die Vorlage der Verwaltung 50/006/2018 (Kenntnisnahme) bezüglich der festzulegenden Mindeststandards für städtische Wohnunterkünfte diskutiert.

 

Es wurde nach einer entsprechenden Darlegung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Standards inhaltlich über die Größe der Zimmer für alleinstehende Personen und die Unterbringung von Familien mit minderjährigen Kindern gesprochen. Die Verwaltung schlug in der Sitzung vor, eine Ergänzungsvorlage mit einem Beschlussvorschlag zur nachfolgenden Beratung in SUVA, HFA und Rat vorzulegen, in welcher sodann auch noch eine Stellungnahme zur Größe der Zimmer für alleinstehende Personen und der Beschaffenheit von Zimmern für Familien mit minderjährigen Kindern erfolgt.

 

  1. Zimmer für alleinstehende Personen

 

In der Vorlage 50/006/2018 führte die Verwaltung aus:

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., hat sich auch im Rahmen eines Gutachtens mit der angemessenen Mindestgröße eines Zimmers in einer Obdachloseneinrichtung auseinandergesetzt. Hier wurden Leitlinien dargestellt, die laut Arbeitsgemeinschaft eingehalten werden sollten:

 

-           10 qm für einen alleinstehenden Erwachsenen,

-           20 qm für ein Ehepaar, Lebensgemeinschaft, etc. ohne Kind,

-           zusätzlich 6 qm für jedes Kind unter 6 Jahren und

-           10 qm für jedes Kind über 6 Jahre.

 

Die vorab dargestellten Richtwerte und die örtliche Situation in Haan waren Grundlage für den einvernehmlich mit dem Caritasverband des Kreises Mettmann geführten Prozess. Daraus wurden die nachfolgenden Mindestgrößen empfohlen:

 

            1.         15 qm für einen alleinstehenden Erwachsenen,

            2.         30 qm für ein Ehepaar, eine Lebenspartnerschaft etc. ohne Kind,

            3.         zusätzlich 10 qm für ein Kind unter 6 Jahren und

4.         15 qm für ein Kind über 6 Jahren.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird ansonsten auf die zitierte Vorlage verwiesen.

 

 

 

 

 

  1. Familienzimmer

 

Im Nachgang zur Sitzung vom 21.03.2018 schlägt die Verwaltung im Hinblick auf die Familienzimmer die nachfolgend benannten Mindeststandards vor. Auf die oben genannten Raumgrößen wird zunächst verwiesen.

 

Die Familie ist aus Art 6 GG einem besonderen Schutz unterstellt. Die Folge hieraus ist, dass es ein Recht der Familie gibt, im Familienverbund untergebracht zu sein. Auch zum Schutz der Privatsphäre ist es den Mitgliedern einer Familie nicht zuzumuten gemeinsam nur einen Raum zu belegen. Auch das Recht von Kindern auf einen von den Eltern abgetrennten eigenen Raum gilt es zu schützen.

 

Die Räumlichkeiten für Familien sollten in sich abgeschlossen und mit mehreren Räumen ausgestattet sein, so dass mindestens 1 Raum für die Erwachsen, sowie ein Raum für die Kinder und ggf. ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung stehen. Der Unterbringung mehrerer Kinder in einem Raum stehen fachliche Bedenken nicht entgegen, wenn der Raum gewisse Raumgrößen nicht unterschreitet. Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Raum sodann mindestens 20 qm groß sein.

 

Volljährigen Mitgliedern einer Familie kann ggf. ein Zimmer für alleinstehenden Personen zugewiesen werden.

 

Aus Gründen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern schlägt die Verwaltung vor, dass für Familien auch in sich abgeschlossene Wohneinheiten mit Küche, Toilette, Waschbecken und Dusche, abgetrennt von anderen alleinstehenden Personen, zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss empfiehlt dem HFA und dem Rat der Stadt Haan

 

  1. die in der Vorlage 50/006/2018 vom Caritasverband empfohlenen Mindeststandards festzusetzen

 

oder

 

  1. die in der Vorlage 50/006/2018 vom Caritasverband empfohlenen Mindeststandards mit der Maßgabe festzusetzen, dass für alleinstehende Personen 10 qm zuerkannt werden

 

oder

 

  1. die in der Vorlage 50/006/2018 vom Caritasverband empfohlenen Mindeststandards mit der Maßgabe festzusetzen, dass für Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern abgeschlossene Wohneinheiten mit Küche, Toilette, Waschbecken und Dusche abgetrennt von anderen Bewohnern, zur Verfügung gestellt werden,

 

oder

 

  1. die in der Vorlage 50/006/2018 vom Caritasverband empfohlenen Mindeststandards mit der Maßgabe festzusetzen, dass für Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern abgeschlossene Wohneinheiten mit Küche, Toilette, Waschbecken und Dusche abgetrennt von anderen Bewohnern zur Verfügung gestellt werden und für alleinstehende Personen ein Raumbedarf von 10 qm vorgehalten werden.

Finanz. Auswirkung:

 

Unmittelbar keine