Betreff
Bürgerantrag: Baumschnitt entlang der Grenze zum Grundstück "Dieker Str. 6 / Ecke Böttinger Str." (Anlage 1)
Vorlage
10/031/2009/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die in Rede stehende Pflanzung auf der Böttingerstraße entlang der Grenze des Hauses und Gartens Diekerstraße 6 wurde Mitte der 90er Jahre auf einem eigens dafür errichteten Erdwall angepflanzt. Diese Immissionsschutzmaßnahme ist eine rechtsverbindliche Festsetzung im gültigen Bebauungsplan 121b zum Neubau der Querspange.

Festgesetzt wird auch die Pflanzenauswahl aus heimischen, standortgerechten Strauchgehölzen wie z.B. Hartriegel, Weißdorn, Haselnuss, Wildrose und Hainbuche im Lärmschutzgutachten. An diese Auswahl wurde sich strikt gehalten, es wurden daher keine anderen, z.B. stark wachsenden Baumgehölze eingebracht. Einen Altbaumbestand, wie im Bürgerantrag behauptet gibt es nicht, alle Gehölze wurden als Jungware auf dem neu angeschütteten Erdwall angepflanzt.

Die Immissionsschutzpflanzung ist auf Dauer zu erhalten. Die Flächen gehweg- und straßenseits werden zwei Mal jährlich ausgemäht sowie heckenförmig beigeschnitten. Im Januar 2009 wurde das Innere der Anpflanzung und an den rückwärtigen Grenzen zu den Nachbargärten geschnitten und gepflegt, auf Verlangen des Antragstellers wurden als weiteres Entgegenkommen wild gewachsene Baumgehölze wie Wildkirsche und Weide geläutert. Überhang wurde entfernt und die Grenze freigestellt. Somit ist den öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen des Nachbarn genüge getan.

Einen gesetzlichen Mindestabstand, wie im Antrag beschrieben gibt es für diese Form der Begrünung nicht. Die im Nachbarrechtsgesetz NRW gem. §§ 41 und 42 genannten Mindestabstände für Gehölze an privaten Grenzen werden im § 45 Abs. 1 für Grenzen zu öffentlichen Flächen wie Verkehrsbegleitgrün und Immissionsschutzpflanzungen verneint.

Eine Rodung der aufstehenden Gehölze steht im Widerspruch zu den planungsrechtlichen Auflagen, und verursacht mit Neuaufpflanzung von Kleingehölzen an dieser Stelle Kosten von geschätzt ca. 4.500 €.

Aus vorgenannten Gründen lehnt die Verwaltung die beantragte Entfernung der Immissionsschutzpflanzung und Neuaufpflanzung mit Kleingehölzen ab.

Beschlussvorschlag:

 Dem Bürgerantrag vom 27.05.2009 auf Baumschnitt entlang der Grenze zum Grundstück Diekerstraße 6 / Ecke Böttinger Straße wird nicht entsprochen.

Finanz. Auswirkung:

 s. Sitzungsvorlage