Betreff
Information zur Schuldenentwicklung
Vorlage
20/084/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Mit der Vorlage 20/073/2017 wurde dem HFA eine Übersicht aller in Umsetzung befindlichen, aller im Finanzplanungszeitraum haushalterisch eingeplanten und aller bislang diskutierten weiteren, aber noch nicht konkretisierten Investitionsvorhaben, bis zum Jahr 2028 vorgelegt. Diese Aufstellung stellte einen Einstieg in ein aktives Finanz- und Zinsmanagement durch Amt 20 dar.

Aufbauend auf dieser Investitionsplanung wird zukünftig fortlaufend eine Information zur Schuldenentwicklung, zur Steuerung von Liquiditätsrisiken und zur Optimierung des Zinsaufwands unter Berücksichtigung des Kreditportfolios und der geplanten zukünftigen Investitionen erstellt.

 

Zum 31.12.2017 beliefen sich die Investitionskredite auf 42,03 Mio. €.

Im Jahr 2018 standen zehn Kredite mit Restkapitalen von insgesamt 3,12 Mio. € zur Prolongation an, die durch Sondertilgungen abgelöst werden konnten. Damit reduzierte sich der Schuldenstand inkl. der planmäßigen Tilgungen auf 37,3 Mio. €. Neu hinzu kommen die Kredite für das Gymnasium bereinigt um die diesjährigen Tilgungen, so dass der Schuldenstand Ende 2018 42,9 Mio. € betragen wird.

Weitere Kreditaufnahmen im Jahr 2018 sind derzeit nicht absehbar. Das bedeutet, alle übrigen Investitionsmaßnahmen konnten aufgrund der guten Liquiditätslage ohne Kreditaufnahmen finanziert werden.

 

Neubau Gymnasium

Der 1. Bauabschnitt (BA) für das neue Gymnasium mit einem Volumen von 4,55 Mio. € wurde im Jahr 2017 vollständig über zinssubventionierte Ratenkredite der NRW.Bank (u.a. Programm „Moderne Schule“) mit einer Laufzeit von 30 Jahren finanziert, die die Besonderheit aufweisen, dass die ersten fünf Jahre tilgungsfrei sind mit entsprechend höheren Beträgen in den folgenden 25 Jahren. Damit sich die Tilgungsleistungen gleichmäßig über alle 30 Jahre verteilen, wurde der Liquiditätsbedarf für den 2. BA i.H.v. 5,8 Mio. € im Jahr 2018 auf unterschiedliche Kreditvarianten aufgeteilt, für die die ersten Tilgungen bereits im 3. Quartal 2018 fällig waren und ein Teilkredit nur eine Laufzeit bis zum Einsetzen der Tilgungen für die NRW.Bank Kredite des 1. BA hat.

In der nachfolgenden Grafik ist eine Finanzierungsvariante des Gymnasiums dargestellt, wobei der 1. und 2. BA schon bezahlt und mit Krediten gegenfinanziert sind. Für den 3. Bauabschnitt steht im Februar 2019 eine weitere Zahlung i.H.v. 6,4 Mio. € an. Dann wird an Hand der aktuellen Konditionen über die Diversifikation der Kredite zu entscheiden sein. Spätere Zahlungen sind als Finanzierungsabschnitte bezeichnet, wobei der 5. Abschnitt die Mehrkosten aufgrund der G9-Erweiterung darstellt.

Farblich dargestellt sind die Tilgungsbelastungen der einzelnen Abschnitte sowie deren Abschmelzen über die Jahre. Für die ersten beiden Bauabschnitte konnten Zinssätze zwischen 0,15% und 1,8% vereinbart werden, die teilweise ab 2027 zu prolongieren sind. Die schwarze Linie zeigt die Zinsbelastungen im weiteren Verlauf unter der Annahme, dass sich die Zinsen nach Auslaufen der 10jährigen Zinsbindung ab 2029 bei ca. 3,0% und nach Auslaufen einer weiteren 10jährigen Zinsbindung ab 2039 bei 4,5% befinden:

 


Investitionen im Finanzplanungszeitraum und darüber hinaus

Für die kommenden Jahre sind in allen Bereichen umfangreiche Investitionen erforderlich.

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 mit der Finanzplanung für die Jahre bis 2022 sind folgende Maßnahmen, thematisch sortiert, bereits berücksichtigt:

Bezeichnung

2019

2020

2021

2022

Investitionen Politik und Verwaltung, Daten- und Arbeitsschutz

232.000,00

135.000,00

135.000,00

135.000,00

IT, Soft- und Hardware, Digitalisierung

403.700,00

82.000,00

42.000,00

22.000,00

Betriebshof, Fahrzeuge, Geräte

384.000,00

285.000,00

220.000,00

85.000,00

Brandschutz, Rettungsdienst

266.000,00

420.000,00

730.000,00

62.000,00

Schulen und OGS

8.621.970,00

19.763.475,00

11.093.890,00

6.095.150,00

Kindertagesstätten

1.945.000,00

2.590.000,00

0,00

0,00

Jugend, Spielplätze, Soziales

321.000,00

2.115.000,00

445.000,00

43.000,00

Abwasser, Kanal, Wasserbau

1.619.850,00

458.660,00

1.042.770,00

2.208.880,00

Straßenbau, InHK, ÖPNV,
Winterdienst

1.758.500,00

5.768.500,00

5.184.000,00

3.508.500,00

Summe bereits geplanter
Maßnahmen:

15.552.020,00

31.617.635,00

18.892.660,00

12.159.530,00

abzgl. Summe invest. Einzahlungen:

5.271.640,00

5.983.150,00

4.408.410,00

4.136.590,00

verbleibender zu finanzierender
Betrag:

10.280.380,00

25.634.485,00

14.484.250,00

8.022.940,00

 

Die Summe der geplanten Investitionsmaßnahmen reduziert sich um investive Einzahlungen – hierunter fallen jährliche Pauschalen oder geplante Förderzuschüsse. Der verbleibende Betrag ist entweder aus der Liquidität heraus oder durch neue Kredite zu finanzieren.

Für den Finanzplanungszeitraum sind derzeit Kreditaufnahmen i.H.v.

6,4 Mio. € in 2019,

15,0 Mio. € in 2020,

9,0 Mio. € in 2021 und

6,0 Mio. € in 2022 geplant.


Schuldendienst

Die Haushaltsplanung betrachtet im aktuellen Haushaltsplan den Finanzplanungszeitraum bis 2022, muss aber auch die darauffolgenden Jahre im Blick haben.

Im Folgenden sind ab 2023 alle erforderlichen, beabsichtigten oder andiskutierten Maßnahmen zum heutigen Kenntnisstand aufgelistet:

Vor dem Hintergrund heute einzugehender Kreditverpflichtungen müssen die jährlichen Tilgungs- und Zinsbelastungen berücksichtigt werden und auch zukünftige Finanzierungen in die Überlegungen mit aufgenommen werden. Diese stellen sich nach heutigen Erkenntnissen wie folgt dar:

Zwei Auffälligkeiten sind zu erläutern:

-       Im Jahr 2018 konnten wie zuvor beschrieben Sondertilgungen i.H.v. 3,12 Mio. € geleistet werden, die in Folgejahren Tilgungs- und Zinsleistungen reduzieren.

-       Die deutlich über dem sonstigen Verlauf liegende Tilgungsleistung im Jahr 2025 basiert auf einem zehnjährigen Kredit über 3,0 Mio. € der endfällig zu tilgen ist.

-       Die blaue „Welle“ der Zinsen verläuft glücklicherweise nicht proportional zu den erforderlichen Tilgungen, was den derzeit ausgesprochen niedrigen Zinsniveau zu verdanken ist. Sobald die Zinsen anziehen erhöhen sich die jährlichen Zinszahlungen für neue Kredite.

 

Kreditaufnahmen

Grundlage für die Errechnung des Schuldendienstes sind die bestehenden und neu abzuschließenden Kredite, deren Inanspruchnahme vor allem von der Liquiditätslage und den Gewerbesteuererträgen abhängt.

In dieser Darstellung wiederholt sich der Schuldendienst; die Höhe der Zahlungen für Zins + Tilgung sind an der rechten Achse ablesbar.

 

Erläuterungen:

-       Die linke Achse beziffert die Höhe der Kredite, die rechte Achse beziffert die Höhe des jährlichen Schuldendienstes, der als rote Linie dargestellt ist.

-       Die dunkelgrünen Flächen bezeichnen die derzeit bestehenden Investitionskredite,

-       die hellgrünen Flächen stellen die nach heutigem Stand zukünftig aufzunehmenden Kredite dar.

-       Jährlich und blockartig sind die wesentlichen Investitionen der einzelnen Jahre aufgelistet; laufend erforderliche Investitionen wie Straßen- und Kanalsanierung sind für eine bessere Übersichtlichkeit nicht explizit textlich genannt, aber betraglich berücksichtigt.

-       Investitionen an einzelnen Grundschulen sind im Finanzplanungszeitraum bereits eingeplant, für andere Grundschulen werden die Investitionsbedarfe aktuell ermittelt. Hier bedarf es eines Prioritätenkonzeptes welche Investitionen unaufschiebbar sind und welche zeitlich später stattfinden können. Auch aus Gründen der Nachhaltigkeit sind die Schulen in regelmäßigen Abständen zu sanieren, weil ansonsten der nachfolgenden Generation das Problem – alle Schulen in einem Jahrzehnt zu erneuern – in vielen Jahren genauso präsentiert wird.

-       Der jährliche Schuldendienst steigt im Jahr 2025 einmalig um 3,0 Mio. € an, weil in dem Jahr ein endfälliger Kredit zu tilgen ist. Daher ergibt sich in dem Jahr ein solcher Peak.

 

Hinweise:

-       Aus heutiger Sicht können die zeitnahen Entwicklungen relativ realistisch dargestellt werden. Je weiter sie in die Zukunft reichen umso spekulativer werden sie.

-       Der aus der Liquidität aufzubringende Schuldendienst verdoppelt sich und ist aus dem jeweiligen Haushalt durch einen entsprechenden positiven Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit zu finanzieren.

-       Zinssteigerungen, Wirtschaftskrisen und Gewerbesteuereinbrüche können nicht seriös vorausgesagt werden und führen zukünftig zu einem anderen Verlauf als heute dargestellt.

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Wie dargestellt.