Betreff
Anzeige von Nebentätigkeiten gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Vorlage
10/152/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpungsgesetz (KorruptbG) in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW hat die Bürgermeisterin dem Rat jährlich eine Aufstellung ihrer Nebentätigkeiten des Vorjahres vorzulegen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im jeweiligen Jahr insgesamt 1.200,00 € übersteigen.

 

Die Bürgermeisterin übt eine Nebentätigkeit gegen Vergütung aus. Hierbei handelt es sich um die Nebentätigkeit im Aufsichtsrat der Stadtwerke Haan GmbH, für die im Jahr 2017 eine Vergütung von insgesamt 400,- Euro anfiel. Diese Vergütung wurde direkt von der Stadtwerke Haan GmbH an die Stadt überwiesen.

 

Im Einzelnen:

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz sind dem Rat vor der Übernahme Tätigkeiten nach § 49 Abs. 1 Landesbeamtengesetz anzuzeigen:

 

-       Fehlanzeige -

 

 Auch vor In-Kraft-Treten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes wurden keine entsprechenden Tätigkeiten aufgenommen.

 

 

Meldung von Nebeneinnahmen (§ 53 LBG, § 15 NtV)

 

1.    Folgende genehmigungspflichtige und / oder nach § 51 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 Buchstabe b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV) wurden gegen Vergütung ausgeübt:

 

 

Gremium

Art der Tätigkeit

Zeitlicher Umfang – Anzahl Sitzungen / Jahr

Vergütung 2017

1

Stadtwerke Haan GmbH

Mitglied im Aufsichtsrat

4

 

400,00 €

 

Diese Vergütung wird direkt von den Gremien an die Stadt Haan überwiesen.

 

 

2.    Folgende genehmigungspflichtige und / oder nach 51 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 Buchstabe b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden gegen Vergütung ausgeübt:

 

-       Fehlanzeige -

 

 

3.    Folgende Tätigkeiten unterliegen nicht der Anzeigepflicht, weil sie zu den Aufgaben im Hauptamt gehören, und somit keine Nebentätigkeiten im Sinne der NtV darstellen (Nr. 1-3). Dennoch werden sie im Interesse maximaler Transparenz aufgeführt:

 

-       Beanstandungsbeamtin im Verwaltungsrat/Risikoausschuss der Stadtsparkasse Haan ohne Vergütung

 

-       Ziff. 1 oben

 


Obwohl das Korruptionsbekämpfungsgesetz eine Veröffentlichung nicht vorschreibt, möchte ich meine Nebentätigkeiten auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Haan bekannt geben. Diese Veröffentlichung erfolgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Haan.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Anzeige der Bürgermeisterin über ihre ausgeübte Nebentätigkeit im Jahre 2017 zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt