hier: Zuschussgewährung an den Caritasverband des Kreises Mettmann zum Betreuungsmanagement 2. Quartal 2018 - Verlängerung der Zuschussgewährung an den Caritasverband des Kreises Mettmann zum Betreuungsmanagement 2. Quartal 2018
Sachverhalt:
Am 29.03.2018 wurde gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW eine Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Zuschussgewährung an den Caritasverband für den Kreis Mettmann zur Wahrnehmung des Betreuungsmanagements Flüchtlingshilfe / Wohnungslosenhilfe im bisherigen Umfang für die Monate April bis Juni 2018 in Höhe von insgesamt 77.940,-€, getroffen.
Diese ist vom Rat in seiner darauffolgenden Sitzung zu genehmigen. Zwecks Begründung wird auf die Anlage 1 dieser Vorlage verwiesen.
Hinweis
Da die Unterschriften teilweise eingescannt und digital an die Verwaltung gesendet wurden, ist die erste Seite der o.g. Dringlichkeitsentscheidung mehrfach aufgeführt.
Beschlussvorschlag:
Die mit Datum vom 29.03.2018 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Anlage 1) wird genehmigt.