Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Haan
Vorlage
20/085/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.

 

Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2017, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 24.04.2018 vor der Sitzung des Rates verteilt. Die Teilrechnungen werden auf der Internetseite der Stadt Haan den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Der im Haushaltsjahr 2017 entstandene Jahresüberschuss von 3,419 Mio. EUR wird gemäß den gesetzlichen Regelungen vollständig der Ausgleichsrücklage zugeführt. Hieraus ergeben sich Potenziale auch für einen fiktiven Ausgleich nachfolgender Jahresabschlüsse.

 

Im Haushaltsplan 2017 ist ein Jahresfehlbetrag 2017 von 2,782 Mio. EUR veranschlagt.

 

Die Ergebnisverbesserung mit einem insgesamt jetzt erstmals positiven Jahresergebnis (Jahresüberschuss) ergibt sich dadurch, dass hohe Steuermehrerträge sowie Mehrerträge bei Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bei ansonsten nur insgesamt geringeren Mehraufwendungen das positive Ergebnis bestimmen. Hierbei ist beachtlich, dass die Kreisumlage um 1,2 Mio. EUR niedriger ausgefallen ist. 

  

Der Rat leitet den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

Die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRW erfolgt im Rechnungsprüfungsausschuss und stützt sich auf den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Danach erfolgt nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Bürgermeisterin durch die Ratsmitglieder.  

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Haan wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.