Betreff
Bürgerantrag: Umleitung des LKW-Ausweichverkehrs an der unteren Dieker Str. / Ecke Böttinger Str.
Vorlage
10/032/2009/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Bürger hatte sich mit seiner Anregung am 05.06.2009 an den Rat der Stadt Haan gewandt. Am 16.06.2009 wurde der Bürgerantrag vom HFA an den PLUVA verwiesen.

 

Mit Fertigstellung der neuen Brücke „Dieker Straße“ wird auch die bisherige Lastbeschränkung von 15 to aufgehoben. Die Dieker Straße ist eine Kreisstraße (K 16) und soll als solche den überörtlichen Verkehr aufnehmen und leiten. Dieses ist die originäre Aufgabe jeder klassifizierten Straße, also auch neben Bundes- und Landesstraßen die Kreisstraße.

 

Alle Hauptverkehrsachsen in Haan sind klassifizierte Straßen. Eine Lastbeschränkung auf diesen Straßen ist nur dann möglich, wenn die Fahrbahnen die Belastungen der KFZ nicht mehr aufnehmen können oder die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Beides ist in Haan jedoch nicht der Fall.

 

Ebenso sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht willkürlich machbar. So sind gemäß der Straßenverkehrsordnung z. B. auf den beiden wichtigsten West-Ost-Achsen in Haan, der K 16 und der B 228, an keiner Stelle Reduzierungen auf 30 km zulässig.

 

Der subjektiv wahrgenommene Anstieg der LKW-Fahrten innerhalb Haans ist objektiv nicht nachgewiesen. Die jüngste Verkehrszählung ergab für den Durchgangsverkehr einen Anteil von lediglich 9% am Gesamtverkehrsaufkommen. Das bedeutet, dass 91% aller Fahrten ihre Quelle oder ihr Ziel in Haan haben. Von den 9% Durchgangsverkehr entfällt wiederum nur ein geringer Anteil auf den Schwerlastverkehr.

 

Aus diesem Grunde ist ein Durchfahrtsverbot für den LKW-Verkehr nicht sinnvoll und zudem genau so wenig kontrollierbar wie die Beachtung einer eventuellen Umweltzone oder Mautgebühr in Haan.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag vom 05.Juni 2009 wird zurückgewiesen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine