hier: Förderrichtlinien Fassadenprogramm
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des
"Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan" ist die Stadt Haan
im letzten Jahr in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und
Ortsteilsteilzentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.
Ziel des Stadtentwicklungskonzepts ist insbesondere auch die
gestalterische Aufwertung der Innenstadt. Diese kann nur im Zusammenspiel von
öffentlichen Maßnahmen und privaten Investitionen erreicht werden. Aus diesem
Grund wird die finanzielle Unterstützung privater Akteure mit Mitteln aus dem
Städtebauförderungsprogramm gefördert.
Mit dem Fassadenprogramm soll für die Eigentümer der Wohn-
und Geschäftsgebäude ein Anreiz geschaffen werden, in ihre Immobilie bzw. in die
Fassadengestaltung zu investieren und damit im Sinne der Stadtbildpflege einen
Beitrag zur Aufwertung der Innenstadt zu leisten. Die im Rahmen der
Gestaltungsfibel „Ortstypische Bebauung Innenstadt Haan“ erarbeiteten
Richtlinien dienen als Grundlage für das Fassadenprogramm.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
(SUVA) hatte bereits am 28.09.2017 dem Inhalt der Förderrichtlinien Fassadenprogramm
in der zum Beschluss anstehenden Fassung zugestimmt.
Die Verwaltung hat daraufhin das Fassadenprogramm zur
Förderung im Programmjahr 2018 angemeldet.
Im Rahmen der Antragsprüfung wies die Bezirksregierung
darauf hin, dass im letzten Jahr in Bezug auf den im Entwurf des Fassadenprogramms
festgelegten Zuschuss die Kappungsgrenze aufgehoben wurde. Somit könne auch ein
höherer Zuschuss gewährt werden, was aber auch nicht erforderlich sei. Die
Verwaltung empfiehlt, an dem im Entwurf festgelegten Zuschuss von höchstens 30 €/m²
festzuhalten, um die zur Verfügung stehenden Mittel an möglichst viele
Begünstigte verteilen zu können.
Die Bezirksregierung bat zudem um einen Beschluss des
Fassadenprogramms vor Ausstellung des Zuwendungsbescheids Ende des Jahres. Das
Fassadenprogramm wird daher zur abschließenden Beschlussfassung durch den Rat
vorgelegt.
Das zum Beschluss anstehende Fassadenprogramm entspricht im
Wesentlichen der Beschlussfassung des SUVA vom 28.09.2017. Das Fassadenprogramm
nimmt Bezug auf die Gestaltungsatzung Innenstadt Haan und die Erhaltungssatzung
Innenstadt Haan Bezug, die 2018 veröffentlicht wurden. Diese Jahresangaben
wurden im Fassadenprogramm redaktionell fortgeschrieben.
Die Richtlinien treten mit der Bekanntmachung im Amtsblatt
der Stadt Haan in Kraft.
Beschlussvorschlag:
„Die Richtlinien der Stadt Haan über
die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden in der Innenstadt
Haan - Förderrichtlinien Fassadenprogramm - werden gemäß der Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage beschlossen.“
Finanz. Auswirkung:
Die erforderlichen
Haushaltsmittel sind im Produkt 120110 eingestellt.