Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan
hier: Förderrichtlinien Fassadenprogramm
Vorlage
61/232/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des "Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan" ist die Stadt Haan im letzten Jahr in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilsteilzentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.

 

Ziel des Stadtentwicklungskonzepts ist insbesondere auch die gestalterische Aufwertung der Innenstadt. Diese kann nur im Zusammenspiel von öffentlichen Maßnahmen und privaten Investitionen erreicht werden. Aus diesem Grund wird die finanzielle Unterstützung privater Akteure mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert.

 

Mit dem Fassadenprogramm soll für die Eigentümer der Wohn- und Geschäftsgebäude ein Anreiz geschaffen werden, in ihre Immobilie bzw. in die Fassadengestaltung zu investieren und damit im Sinne der Stadtbildpflege einen Beitrag zur Aufwertung der Innenstadt zu leisten. Die im Rahmen der Gestaltungsfibel „Ortstypische Bebauung Innenstadt Haan“ erarbeiteten Richtlinien dienen als Grundlage für das Fassadenprogramm.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) hatte bereits am 28.09.2017 dem Inhalt der Förderrichtlinien Fassadenprogramm in der zum Beschluss anstehenden Fassung zugestimmt.

Die Verwaltung hat daraufhin das Fassadenprogramm zur Förderung im Programmjahr 2018 angemeldet.

 

Im Rahmen der Antragsprüfung wies die Bezirksregierung darauf hin, dass im letzten Jahr in Bezug auf den im Entwurf des Fassadenprogramms festgelegten Zuschuss die Kappungsgrenze aufgehoben wurde. Somit könne auch ein höherer Zuschuss gewährt werden, was aber auch nicht erforderlich sei. Die Verwaltung empfiehlt, an dem im Entwurf festgelegten Zuschuss von höchstens 30 €/m² festzuhalten, um die zur Verfügung stehenden Mittel an möglichst viele Begünstigte verteilen zu können.

 

Die Bezirksregierung bat zudem um einen Beschluss des Fassadenprogramms vor Ausstellung des Zuwendungsbescheids Ende des Jahres. Das Fassadenprogramm wird daher zur abschließenden Beschlussfassung durch den Rat vorgelegt.

 

Das zum Beschluss anstehende Fassadenprogramm entspricht im Wesentlichen der Beschlussfassung des SUVA vom 28.09.2017. Das Fassadenprogramm nimmt Bezug auf die Gestaltungsatzung Innenstadt Haan und die Erhaltungssatzung Innenstadt Haan Bezug, die 2018 veröffentlicht wurden. Diese Jahresangaben wurden im Fassadenprogramm redaktionell fortgeschrieben.

 

Die Richtlinien treten mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Haan in Kraft.

 

 

Beschlussvorschlag:

„Die Richtlinien der Stadt Haan über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden in der Innenstadt Haan - Förderrichtlinien Fassadenprogramm - werden gemäß der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beschlossen.“

 

Finanz. Auswirkung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Produkt 120110 eingestellt.