Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan
hier: Förderrichtlinien Verfügungsfonds, Geschäftsordnung Verfügungsfondsbeirat
Vorlage
61/233/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des "Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan" ist die Stadt Haan im letzten Jahr in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilsteilzentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.

 

Ziel des Handlungskonzepts ist insbesondere auch die Aufwertung und Attraktivierung der Haaner Innenstadt. Diese kann nur im Zusammenspiel von öffentlichen Maßnahmen und privaten Investitionen erreicht werden.

 

Durch den Verfügungsfonds für das Stadtumbaugebiet soll privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung der Haaner Innenstadt unterstützt werden. Ziel ist es, Projekte, Aktionen und Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen und somit die Teilnahme engagierter Innenstadtakteure an der Innenstadtentwicklung zu stärken.

 

Der Verfügungsfonds finanziert sich anteilig aus privaten und öffentlichen Mitteln. Die beantragten Maßnahmen werden mindestens zu 50 % aus privaten Mitteln und höchstens zu 50 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.

 

Über die Bewilligung der beantragten Mittel entscheidet ein Gremium im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets für den Verfügungsfonds. Die Tagungen des Entscheidungsgremiums sollen in einem vierteljährlichen Rhythmus beziehungsweise nach Bedarf stattfinden, bei denen über die Mittelfreigabe in nichtöffentlicher Sitzung entschieden wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hatte am 28.09.2017 dem Inhalt der Förderrichtlinien Verfügungsfonds und der Geschäftsordnung Verfügungsfondsbeirat in der zum Beschluss anstehenden Fassung - mit Ausnahme der nachgenannten Ergänzungen - zugestimmt.

 

Die Verwaltung hat daraufhin den Verfügungsfonds zur Förderung im Programmjahr 2018 angemeldet.

 

Die Bezirksregierung bat um eine Beschlussfassung vor Ausstellung des Zuwendungsbescheids Ende des Jahres.

 

Die Förderrichtlinien Verfügungsfonds und die Geschäftsordnung Verfügungsfondsbeirat werden daher zur abschließenden Beschlussfassung durch den Rat vorgelegt.

 

Gegenüber dem Beschluss des SUVA vom 28.09.2017 wurde lediglich unter den Fördervoraussetzungen herausgestellt, dass die Maßnahme mit den Zielen des Integrierten Handlungskonzepts in Einklang steht und öffentlich-rechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

„1.   Die Richtlinien der Stadt Haan über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für den Bereich der Innenstadt - Förderrichtlinien Verfügungsfonds werden gemäß der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beschlossen.

 

2.    Die Geschäftsordnung für das Entscheidungsgremium zum Verfügungsfonds für den Bereich der Innenstadt - Geschäftsordnung Verfügungsbeirat – werden gemäß der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beschlossen.“

 

Finanz. Auswirkung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Produkt 090110 eingestellt.