hier: Förderrichtlinien Verfügungsfonds, Geschäftsordnung Verfügungsfondsbeirat
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des
"Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan" ist die Stadt Haan
im letzten Jahr in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und
Ortsteilsteilzentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.
Ziel des Handlungskonzepts ist insbesondere auch die
Aufwertung und Attraktivierung der Haaner Innenstadt. Diese kann nur im
Zusammenspiel von öffentlichen Maßnahmen und privaten Investitionen erreicht
werden.
Durch den Verfügungsfonds für das Stadtumbaugebiet soll
privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung der Haaner Innenstadt
unterstützt werden. Ziel ist es, Projekte, Aktionen und Maßnahmen anzustoßen
und umzusetzen und somit die Teilnahme engagierter Innenstadtakteure an der
Innenstadtentwicklung zu stärken.
Der Verfügungsfonds finanziert sich anteilig aus privaten
und öffentlichen Mitteln. Die beantragten Maßnahmen werden mindestens zu 50 %
aus privaten Mitteln und höchstens zu 50 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Über die Bewilligung der beantragten Mittel entscheidet ein
Gremium im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets für den Verfügungsfonds.
Die Tagungen des Entscheidungsgremiums sollen in einem vierteljährlichen
Rhythmus beziehungsweise nach Bedarf stattfinden, bei denen über die
Mittelfreigabe in nichtöffentlicher Sitzung entschieden wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hatte
am 28.09.2017 dem Inhalt der Förderrichtlinien
Verfügungsfonds und der Geschäftsordnung Verfügungsfondsbeirat in der zum Beschluss
anstehenden Fassung - mit Ausnahme der nachgenannten Ergänzungen - zugestimmt.
Die Verwaltung hat daraufhin den Verfügungsfonds zur
Förderung im Programmjahr 2018 angemeldet.
Die Bezirksregierung bat um eine Beschlussfassung vor
Ausstellung des Zuwendungsbescheids Ende des Jahres.
Die
Förderrichtlinien Verfügungsfonds und die Geschäftsordnung
Verfügungsfondsbeirat
werden daher zur abschließenden Beschlussfassung durch den Rat vorgelegt.
Gegenüber dem Beschluss des SUVA vom 28.09.2017 wurde
lediglich unter den Fördervoraussetzungen herausgestellt, dass die Maßnahme mit
den Zielen des Integrierten Handlungskonzepts in Einklang steht und
öffentlich-rechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
„1. Die Richtlinien der Stadt Haan über die Gewährung von Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds für den Bereich der Innenstadt - Förderrichtlinien
Verfügungsfonds werden gemäß der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beschlossen.
2. Die Geschäftsordnung für das
Entscheidungsgremium zum Verfügungsfonds für den Bereich der Innenstadt -
Geschäftsordnung Verfügungsbeirat – werden gemäß der Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage beschlossen.“
Finanz. Auswirkung:
Die erforderlichen
Haushaltsmittel sind im Produkt 090110 eingestellt.