Sachverhalt:
Im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Wohngebiet „Buschhöfen“
wurde die Straße Buschhöfen zwischen den Einmündungen Bachstraße und Am
Schützenhaus erstmalig ausgebaut. Grundlage der Ausbauplanung war der
einstimmige Beschluss des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 15.04.2008:
„Für
die weitere Planung (Ausführungsplanung) und Realisierung des Ausbaus wird die
Variante IV (D) mit 3 Baumscheiben
und einer Ausführung in Pflaster frei gegeben.“
Weil
die Straße als Mischfläche ohne separaten Gehweg geplant war, sollten die
Baumscheiben zur Geschwindigkeitsdämpfung eingerichtet werden. Daher wurden
zwei Scheiben an der westlichen Fahrbahnseite und eine Scheibe auf der
östlichen Seite angeordnet. Die Baumscheiben haben sich aus Sicht der
Verwaltung in der Vergangenheit sehr bewährt.
Nach
dem Abriss des Kindergartens entstanden an der westlichen Grenze der Straße
sechs neue Doppelhaushälften. Der Zugang zu dem Haus Buschhöfen 48 wird aktuell
durch eine der oben erwähnten Bauminseln versperrt, so dass der Eingang nur
über die seitliche Garagenzufahrt und den Vorgarten erreicht werden kann. Der
Grundstückseigentümer möchte die Insel gerne ersatzlos entfernen lassen und hat
dafür bereits eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben. Da es der ausdrückliche
Wille des Ausschusses gewesen ist die Baumscheiben einzurichten, obliegt es nun
auch dem SUVA, über den Fortbestand oder aber den Wegfall der Baumscheibe zu
entscheiden.
Zur
Veranschaulichung der Situation dient das Luftbild in der Anlage. Die neuen
Häuser mit den Nummern 40 – 50 sind als schraffierte Flächen auf dem Luftbild
von 2014 zu erkennen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss
nach Beratung.
Finanz. Auswirkung:
keine