Betreff
Baumscheibe in der Straße Buschhöfen
Vorlage
66/054/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Wohngebiet „Buschhöfen“ wurde die Straße Buschhöfen zwischen den Einmündungen Bachstraße und Am Schützenhaus erstmalig ausgebaut. Grundlage der Ausbauplanung war der einstimmige Beschluss des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 15.04.2008:

       „Für die weitere Planung (Ausführungsplanung) und Realisierung des Ausbaus wird die Variante IV (D) mit 3 Baumscheiben und einer Ausführung in Pflaster frei gegeben.“

 

Weil die Straße als Mischfläche ohne separaten Gehweg geplant war, sollten die Baumscheiben zur Geschwindigkeitsdämpfung eingerichtet werden. Daher wurden zwei Scheiben an der westlichen Fahrbahnseite und eine Scheibe auf der östlichen Seite angeordnet. Die Baumscheiben haben sich aus Sicht der Verwaltung in der Vergangenheit sehr bewährt.

 

Nach dem Abriss des Kindergartens entstanden an der westlichen Grenze der Straße sechs neue Doppelhaushälften. Der Zugang zu dem Haus Buschhöfen 48 wird aktuell durch eine der oben erwähnten Bauminseln versperrt, so dass der Eingang nur über die seitliche Garagenzufahrt und den Vorgarten erreicht werden kann. Der Grundstückseigentümer möchte die Insel gerne ersatzlos entfernen lassen und hat dafür bereits eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben. Da es der ausdrückliche Wille des Ausschusses gewesen ist die Baumscheiben einzurichten, obliegt es nun auch dem SUVA, über den Fortbestand oder aber den Wegfall der Baumscheibe zu entscheiden.

 

Zur Veranschaulichung der Situation dient das Luftbild in der Anlage. Die neuen Häuser mit den Nummern 40 – 50 sind als schraffierte Flächen auf dem Luftbild von 2014 zu erkennen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss nach Beratung.

 

Finanz. Auswirkung:

keine