Sachverhalt:
Die Entsorgung der Abfallbeseitigung im Stadtgebiet Haan wird zum 01.04.2019
neu ausgeschrieben, hierbei erhält die Verwaltung Unterstützung durch ein
Fachbüro, siehe SV 60/028/2017.
Allgemein zeichnet sich ab, dass Entsorgungsleistungen seit der letzten
Ausschreibung der Stadt Haan im Jahre 2010 deutlichen
Preissteigerungen unterliegen. Im Rahmen der neuen Ausschreibung sind daher
Restriktionen der Bieter durch das Leistungsverzeichnis weitestgehend zu
vermeiden. Dadurch, dass die Bieter die organisatorische Abwicklung der Entsorgungsleistungen
nach Ihren Vorstellungen und Kapazitäten erbringen können, kann ggfs. ein Teil
der zu erwartenden Preissteigerung verhindert werden.
Nach Beratung mit dem Fachbüro soll der Ausschreibungszeitraum auf 6
Jahre, mit der Option je Los um ein Jahr zu verlängern, festgelegt werden.
Weiterhin hat das Büro empfohlen, die Papierabfuhr von den
Abfuhrterminen der Rest- und Biomülltonnen zu trennen und die Abfuhrlogistik dem
zukünftigen Entsorger nach dessen Ressourcen zu überlassen. Hierdurch kann es
dazu kommen, dass die Papierabfuhr z.B. wie im Jahr 2007 ausschließlich freitags erfolgt.
Die Verwaltung stellt zunehmend fest, dass das Abholen aller
Abfallbehälter an einem Tag zu erheblichen Platzproblemen auf den Gehwegen
führen kann. Insofern wird eine mögliche Abholung der Papiertonnen an einem
anderen Wochentag als Lösungsmöglichkeit gesehen.
Dies gilt ausdrücklich nicht für die Rest- und Biotonnen. Diese sind weiterhin
am gleichen Tag abzuholen.
Wie in der Vergangenheit wird die Sperrmüllabfuhr in einem separaten Los
2 ausgeschrieben. Sperrmüll kann unabhängig von der sonstigen Abfallbeseitigung
durchgeführt werden. Die Abfuhr erfolgt weiterhin nach Bedarf/ Anmeldung.
Terminplanung und Terminmitteilung erfolgt durch und auf Kosten des
Abfuhrunternehmens.
Die Rest- und Biomülltonnen befinden sich bereits im Besitz der Stadt
Haan. Hier wurde seinerzeit der vorhandene Bestand in Haan von der
Entsorgungsfirma abgekauft, um den Austausch sämtlicher Bio- und Restmüllgefäße
in Haan zu vermeiden.
Da es Ziel der Verwaltung ist, auch die Papiertonnen in städtischen
Besitz zu übernehmen, sind die Papierbehälter während der Vertragslaufzeit vom
Abfuhrunternehmen zu stellen. Am Ende der regulären Laufzeit des Vertrages (6
Jahre) gehen die Behälter in das Eigentum der Stadt Haan über. Somit kann
erneut ein flächendeckender Austausch der blauen Tonnen durch die
Stadtverwaltung vermieden werden.
Das Schadstoffmobil wurde im letzten Jahr bereits im Hinblick auf die europaweite
Ausschreibung der Entsorgungsleistungen so ausgeschrieben, dass auch dieser
Vertrag am 31.03.2019 endet. Es erfolgt daher eine Ausschreibung der mobilen
Schadstoffsammlung als Los 3. Da hierfür nur wenige, spezialisierte Unternehmen
in Frage kommen, steht das Angleichen der Laufzeit der Entsorgungsverträge
hierbei im Vordergrund.
Der Zeitplan sieht vor, dass nach Beschluss im HFA am 26.06.18 die Ausschreibung zeitnah veröffentlicht wird. Ziel der Verwaltung ist es, die gesamte Ausschreibung so durchzuführen, dass im Abfallkalender 2019 bereits die Abfuhrdaten der künftigen Entsorger aufgenommen werden können.
Beschlussvorschlag:
Die
Entsorgungsleistungen werden grundsätzlich nach dem heutigen Standard/ System
ausgeschrieben, folgende Änderungen werden vorgenommen:
Die Ausschreibung
erfolgt in 3 Losen (Los 1: Rest- und Biomüll, Tannenbäume und Papierabfuhr, Los
2: Sperrmüllabfuhr, Los 3: Schadstoffmobil)
Die Abfuhr der
Rest- und Biotonnen erfolgt am gleichen Wochentag.
Die Papiertonnen sind durch den Auftragnehmer zu stellen und gehen am Ende der Laufzeit des Vertrages in das Eigentum der Stadt Haan über.
Finanz. Auswirkung:
Die Kosten der Abfallentsorgung werden über die Gebühren refinanziert.