Betreff
Bürgerantrag der Jungen Union Haan v. 07.04.18
hier: Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Vorlage
10/159/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag der Jungen Union Haan (siehe Anlage 1) wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus (WLSTA) verwiesen.