Betreff
Wasserversorgungskonzept nach § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW
Vorlage
WTK/031/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 38 Absatz 3 Satz 1 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen.

 

Dieses Konzept muss die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundene Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhalten, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel.

 

Das Konzept ist nach § 38 Absatz 3 Satz 2 LWG NRW in Verbindung mit den Vorschriften der ZustVU (Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz) der zuständigen Bezirksregierung erstmalig 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.

 

Das vom örtlichen Wasserversorger (Stadtwerke Haan GmbH) in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete Wasserversorgungskonzept ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die dem Wasserversorgungskonzept zugehörigen Anlagen können bei den Stadtwerken eingesehen werden.

Beschlussvorschlag:

 

Das Wasserversorgungskonzept (Anlage zur Vorlage) wird beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

keine