Sachverhalt:
Nach § 38 Absatz 3 Satz 1 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen.
Dieses Konzept muss die derzeitige
Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundene Entscheidungen
mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot,
der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des
Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und
deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhalten, insbesondere im
Hinblick auf den Klimawandel.
Das Konzept ist nach § 38 Absatz 3 Satz 2
LWG NRW in Verbindung mit den Vorschriften der ZustVU (Zuständigkeitsverordnung
Umweltschutz) der zuständigen Bezirksregierung erstmalig 2018 vorzulegen und
alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.
Das vom örtlichen Wasserversorger (Stadtwerke Haan GmbH) in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete Wasserversorgungskonzept ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die dem Wasserversorgungskonzept zugehörigen Anlagen können bei den Stadtwerken eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Das Wasserversorgungskonzept (Anlage zur Vorlage) wird beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
keine