Auswirkungen von G9
Sachverhalt:
Der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung von
G9 wurde im Landeskabinett Anfang März beschlossen. Eine Verabschiedung des
Gesetzes vor der Sommerpause wird angestrebt. Danach wird das Abitur nach 9
Jahren der Regel- und eine Beibehaltung von G8 nur der Ausnahmefall sein. Dies
gilt dann bereits für alle Schüler/innen, die zum 01.08.2018 in Klasse 5 des
Gymnasiums wechseln. Die Schulkonferenz des Haaner Gymnasiums hatte sich
bereits im Herbst vergangenen Jahres mit mehrheitlichem Votum für die Rückkehr
zu G9 entschieden. Damit werden am Gymnasium mit Beginn des Schuljahres
2026/2027 wieder 9 Jahrgänge beschult.
Für die Raum-Bedarfsplanung wurde Dr. Garbe und Lexis beauftragt. Das
Ergebnis dieser Begutachtung wurde der Verwaltungsleitung durch Herrn Dr. Garbe
am 04.06.2018 vorgestellt. Es ist der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
In Abstimmung mit dem Gebäudemanagement wurde erörtert, inwieweit sich eine
mögliche Aufstockung im Rahmen der laufenden Baumaßnahme oder später
realisieren lässt sowohl bautechnisch und vergaberechtlich, als auch
hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.
Eine Schaffung von zusätzlichen Räumen im neuen Gymnasium gemäß dem
Gutachten des Büros Dr. Garbe und Lexis kann nur im Rahmen einer Aufstockung
erfolgen. Diese ist grundsätzlich in der Statik des Gebäudes im dafür
erforderlichen Umfang als Ausbaureserve für zukünftig Unvorhergesehenes
vorgesehen. So ist eine entsprechende Teilaufstockung im erforderlichen Umfang
auf der Talseite des Gebäudes von Treppenhaus 1 zu Treppenhaus 2 möglich und
ergibt 7 Räume. Durch die beiden angebundenen Treppenhäuser werden die zwei
erforderlichen baulichen Rettungswege uneingeschränkt sichergestellt. Diese
Aufstockung könnte als Nachtragsbeauftragung im Rahmen der laufenden
Baumaßnahme mit umgesetzt werden.
Die Kosten hierfür belaufen sich gem. der Kostenschätzung Stand Juni
2018 von der Fa. MBN Bau AG bei einer Beauftragung bis zu den Sommerferien 2018
auf rd. 3,4 Mio € brutto, weil bis dahin die Aufstockung noch ohne baulichen
und logistischen Mehraufwand in die laufenden Planungen, Ausschreibungen und
Arbeiten integriert werden kann. Der Preis wird nach Prüfung von Amt 65 als
angemessen und plausibel in Bezug auf die bisherigen Kosten gesehen.
Eine Aufstockung nach Fertigstellung des Gymnasiums zu einem späteren
Zeitpunkt ist zwar auch möglich, würde aber wegen der komplett neuen
Baustelleneinrichtung im laufenden Schulbetrieb auf dem logistisch
eingeschränkten Grundstück sowie unter Rück- (Dachabdichtung) und Umbau
(Fassaden, Treppenhaus / Aufzug) gerade erst fertig gestellter Bauteile zu fast
doppelt so hohen Kosten führen.
Fazit
Unter Berücksichtigung aller Fakten auch und
vor allem im Hinblick auf die finanziellen und logistischen Auswirkungen einer
späteren Aufstockung, wird seitens der Verwaltung eine Umsetzung im Rahmen der
bestehenden Baumaßnahme vorgeschlagen. Die Schulleitung begrüßt dieses
Vorgehen. Herr Dr. Garbe wird das Gutachten in der Sitzung des BKSA vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Einer Erweiterung des Neubaus am Gymnasium, resultierend aus der
Rückkehr zu G9, wird auf Basis der vorgelegten und als Anlage beigefügten
Raumanalyse zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. Die
erforderlichen Finanzressourcen sind unter Berücksichtigung der Refinanzierung
durch das Land bereit zu stellen, in den Haushalt 2019/2020 einzuplanen und in 2018 als überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bereitzustellen.
Finanz. Auswirkung:
Die zusätzlichen Investitionskosten von 3,4 Mio. € belasten die Finanzrechnung der Jahre 2019 und 2020. Zur Finanzierung wird eine Aufstockung der Kreditsumme geplant. Da dem Kredit entsprechendes Anlagevermögen gegenüber steht wird das Eigenkapital hierdurch zunächst nicht belastet. Die zusätzlich erforderliche Tilgung beläuft sich auf Basis eines Ratenkredites mit 30-jähriger Laufzeit auf jährl. 133.333 €.
Durch die höheren Baukosten entstehen jedoch auch höhere Abschreibungs- und Zinsaufwendungen, die die Ergebnisrechnung jährlich mit rd. 92.000 € zusätzlich belasten werden. Darüber hinaus entstehen weitere Mehraufwendungen für die Instandhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlichen Räume. Die Deckung dieser Mehraufwendungen ist sicherzustellen.
Aus Sicht der Verwaltung besteht für einen Teil der Mehrkosten ein Anspruch gegenüber dem Land NRW aus dem Konnexitätsgesetz. Eine Konkretisierung des Belastungsausgleiches für die Wiedereinführung von G9 liegt bislang jedoch noch nicht einmal im Entwurf vor.
Um den Auftrag kurzfristig erteilen zu können, sind die zusätzlichen Kosten bereits in 2018 als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Baumaßnahme Gymnasium bereit zu stellen.