Betreff
Projekt Neubau Gymnasium
Auswirkungen von G9
Vorlage
40/014/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung von G9 wurde im Landeskabinett Anfang März beschlossen. Eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause wird angestrebt. Danach wird das Abitur nach 9 Jahren der Regel- und eine Beibehaltung von G8 nur der Ausnahmefall sein. Dies gilt dann bereits für alle Schüler/innen, die zum 01.08.2018 in Klasse 5 des Gymnasiums wechseln. Die Schulkonferenz des Haaner Gymnasiums hatte sich bereits im Herbst vergangenen Jahres mit mehrheitlichem Votum für die Rückkehr zu G9 entschieden. Damit werden am Gymnasium mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wieder 9 Jahrgänge beschult.

 

Für die Raum-Bedarfsplanung wurde Dr. Garbe und Lexis beauftragt. Das Ergebnis dieser Begutachtung wurde der Verwaltungsleitung durch Herrn Dr. Garbe am 04.06.2018 vorgestellt. Es ist der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen. In Abstimmung mit dem Gebäudemanagement wurde erörtert, inwieweit sich eine mögliche Aufstockung im Rahmen der laufenden Baumaßnahme oder später realisieren lässt sowohl bautechnisch und vergaberechtlich, als auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.

 

Eine Schaffung von zusätzlichen Räumen im neuen Gymnasium gemäß dem Gutachten des Büros Dr. Garbe und Lexis kann nur im Rahmen einer Aufstockung erfolgen. Diese ist grundsätzlich in der Statik des Gebäudes im dafür erforderlichen Umfang als Ausbaureserve für zukünftig Unvorhergesehenes vorgesehen. So ist eine entsprechende Teilaufstockung im erforderlichen Umfang auf der Talseite des Gebäudes von Treppenhaus 1 zu Treppenhaus 2 möglich und ergibt 7 Räume. Durch die beiden angebundenen Treppenhäuser werden die zwei erforderlichen baulichen Rettungswege uneingeschränkt sichergestellt. Diese Aufstockung könnte als Nachtragsbeauftragung im Rahmen der laufenden Baumaßnahme mit umgesetzt werden.

 

Die Kosten hierfür belaufen sich gem. der Kostenschätzung Stand Juni 2018 von der Fa. MBN Bau AG bei einer Beauftragung bis zu den Sommerferien 2018 auf rd. 3,4 Mio € brutto, weil bis dahin die Aufstockung noch ohne baulichen und logistischen Mehraufwand in die laufenden Planungen, Ausschreibungen und Arbeiten integriert werden kann. Der Preis wird nach Prüfung von Amt 65 als angemessen und plausibel in Bezug auf die bisherigen Kosten gesehen.

 

Eine Aufstockung nach Fertigstellung des Gymnasiums zu einem späteren Zeitpunkt ist zwar auch möglich, würde aber wegen der komplett neuen Baustelleneinrichtung im laufenden Schulbetrieb auf dem logistisch eingeschränkten Grundstück sowie unter Rück- (Dachabdichtung) und Umbau (Fassaden, Treppenhaus / Aufzug) gerade erst fertig gestellter Bauteile zu fast doppelt so hohen Kosten führen.

 

 

Fazit

Unter Berücksichtigung aller Fakten auch und vor allem im Hinblick auf die finanziellen und logistischen Auswirkungen einer späteren Aufstockung, wird seitens der Verwaltung eine Umsetzung im Rahmen der bestehenden Baumaßnahme vorgeschlagen. Die Schulleitung begrüßt dieses Vorgehen. Herr Dr. Garbe wird das Gutachten in der Sitzung des BKSA vorstellen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Einer Erweiterung des Neubaus am Gymnasium, resultierend aus der Rückkehr zu G9, wird auf Basis der vorgelegten und als Anlage beigefügten Raumanalyse zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. Die erforderlichen Finanzressourcen sind unter Berücksichtigung der Refinanzierung durch das Land bereit zu stellen, in den Haushalt 2019/2020 einzuplanen und in 2018 als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bereitzustellen.

 

Finanz. Auswirkung:

Die zusätzlichen Investitionskosten von 3,4 Mio. € belasten die Finanzrechnung der Jahre 2019 und 2020. Zur Finanzierung wird eine Aufstockung der Kreditsumme geplant. Da dem Kredit entsprechendes Anlagevermögen gegenüber steht wird das Eigenkapital hierdurch zunächst nicht belastet. Die zusätzlich erforderliche Tilgung beläuft sich auf Basis eines Ratenkredites mit 30-jähriger Laufzeit auf jährl. 133.333 €.

 

Durch die höheren Baukosten entstehen jedoch auch höhere Abschreibungs- und Zinsaufwendungen, die die Ergebnisrechnung jährlich mit rd. 92.000 € zusätzlich belasten werden. Darüber hinaus entstehen weitere Mehraufwendungen für die Instandhaltung und Bewirtschaftung der zusätzlichen Räume. Die Deckung dieser Mehraufwendungen ist sicherzustellen.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht für einen Teil der Mehrkosten ein Anspruch gegenüber dem Land NRW aus dem Konnexitätsgesetz. Eine Konkretisierung des Belastungsausgleiches für die Wiedereinführung von G9 liegt bislang jedoch noch nicht einmal im Entwurf vor.

 

Um den Auftrag kurzfristig erteilen zu können, sind die zusätzlichen Kosten bereits in 2018 als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Baumaßnahme Gymnasium bereit zu stellen.