Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat ausgehend von den vorgeschalteten Beratungen
in den Fachausschüssen in seiner Sitzung am 04.07.2018 die Verwaltung
beauftragt, eine Standortuntersuchung für die Schaffung weiterer Kitaplätze
durchzuführen (s. Anlage 1 beglaubigter Auszug Ratssitzung).
I.
Kindergartenbedarfsplanung
Es hat sich in den letzten Kindertagesstättenbedarfsplanungen 2017/2018
und 2018/2019 abgezeichnet, dass ein Fehlbedarf von rd. 75 Betreuungsplätzen,
davon 42 Plätze im U 3 Bereich, zu erwarten ist.
Der aktuellen Anmeldeliste im Jugendamt ist zu entnehmen, dass für 36 ü3
Kinder und 23 u3 Kinder, also insgesamt für 59 Kinder, derzeit
Betreuungsmöglichkeiten fehlen. Insgesamt gibt es an den Haaner Kitas 43 –
rechtlich zulässige – Überbelegungen.
In den geplanten Projekten „Städt. Kita „Märchenwald“ – ehemals Kita
Bachstrasse / Übergangslösung“ sollen 32 ü3 Kinder aufgenommen werden und in
der „Wandererlebnisgruppe / Bauwagen“ sollen 15 ü3 Kinder versorgt werden. Die
geplanten Projekte „Märchenwald“ und „Wander/Erlebnisgruppe Bauwagen“ schaffen
zusammen dann in diesem Jahr 47 ü3 und 8 u3 Plätze.
Mit den geplanten Projekten wird daher der Bedarf an Betreuungsplätzen
für ü3 gedeckt und für den u3 Bereich annähernd gedeckt. Die in 2020 in Betrieb
gehende Kita am Erikaweg schafft rund 75 Plätze und soll die 40 Kinder aus der
Bachstraße/Märchenwald aufnehmen und hat somit weitere 35 Plätze im Angebot.
II)
Kita –
Bauprojekte / aktueller Stand
1.
Bereits
beschlossene Standorte
a) Neubau städt. Kita Erikaweg:
Nach der Beschlusslage vom Rat am 4.Juli 2018 wurden die finanziellen
Rahmenbedingungen geschaffen unter Berücksichtigung der aktuellen
Baukostensteigerungen. Die entsprechenden Ausschreibungen und Vergaben können
erfolgen. Es ist ein Eröffnungstermin zum 01.08.2020 mit einem Platzkontingent
von rd. 75 Plätzen vorgesehen.
b) Städt. Kita „Märchenwald“ – ehemals Kita
Bachstrasse / Übergangslösung
Nach der Beschlusslage vom Rat am 4. Juli 2018 zur Genehmigung einer
Dringlichkeitsentscheidung zur Wiederaufnahme der Kindertagestättennutzung am
o.g. Standort soll in den Räumlichkeiten ein Betreuungsangebot für 40 Kinder
geschaffen werden. Diese beiden Gruppen sollen als „Vorläufergruppen“ für die
Kita Erikaweg voraussichtlich zum 1. Dezember 2018 den Betrieb aufnehmen. Auf
Grundlage der Fehlbedarfe sollen an diesem Standort zwei Gruppen mit der GF I
(Gruppenform I bietet für 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur
Einschulung Betreuung an. Die Zahl der Kinder im Alter von 2 Jahren soll dabei
nicht mehr als 6 betragen) untergebracht werden. Entsprechend der politischen
Beschlusslage ist die Sanierung umzusetzen und das Stellenbesetzungsverfahren
für das notwendige Personal einzuleiten.
c) Wander – und Erlebnisgruppe / Bauwagen
Nach der Beschlusslage vom Rat am 24. April 2018 sollen am Standort
Robert-Koch-Straße max. 15 Kinder ab 3 Jahren betreut werden. Nach baulicher
Einschätzung ist mit einer Inbetriebnahme frühestens Ende des Jahres 2018 zu
kalkulieren. Die erforderlichen
Finanzmittel zur Beschaffung eines Bauwagens sowie die politischen Beschlüsse
zur Bereitstellung des Personals sind erfolgt.
2.
Standortuntersuchung
für die Schaffung weitere Kita-Plätze
a)
Ev.
Kirchengemeinde: Standort Kurze Straße
Der Träger ist gegenüber der Stadt Haan verpflichtet, insgesamt 11
Gruppen in den ev. Kitas zu betreiben. Das Presbyterium hat entschieden, das
Gebäude am Standort „Kurze Straße“ nicht zu sanieren, sondern mit einer
Übergangslösung (Container) den Weiterbetrieb der beiden Gruppen sicherzustellen.
In der Folgezeit wurde ausgehend von der Übergangslösung „Kurze Straße“
mit Schreiben des Trägers vom 14. Juni 2018 (s. Anlage 2) der Neubau einer
Einrichtung im Wege eines Investoren- bzw. Verpachtungsmodells in die
politische Diskussion/ Rat am 04.07.2018 eingebracht. Hierzu wurde die
Verwaltung beauftragt, mit der Ev. Kirchengemeinde dahingehend zu verhandeln,
dass auch langfristig, nach 2020, das Angebot an Kitaplätzen zur Verfügung
steht. Es wurden durch die Verwaltung Finanzunterlagen angefordert. Ein erstes
Gespräch fand im Juli statt, zum Zeitpunkt des Verfassens der Vorlage jedoch
noch ohne Ergebnis.
Für die Errichtung einer bis zu sechsgruppigen Kita-Einrichtung müsste der vorhandene Altbau abgerissen und an gleicher Stelle, bzw. weiter in das Grundstück hinein ein Neubau errichtet werden. In einer Übergangsphase (Bauphase-Neubau) könnte der beantragte provisorische Containerbau (2-gruppige Kita) am Standort verbleiben. Außenspielflächen könnten ebenfalls in ausreichender Größe hergerichtet werden. Planrecht ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen, die Erstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich. Der Standort hätte den Vorteil, dass er bereits etabliert und von Wohnbebauung umgeben wäre.
Der Standort kommt aus Sicht der Verwaltung für die Ansiedlung einer bis zu sechsgruppigen Kita in Betracht.
b)
Bachstraße:
Wie oben beschrieben sieht
die Verwaltung die Option, den Standort "ehem. Kita Bachstraße" für
zwei Gruppen provisorisch, bzw. übergangsweise betreiben zu können, um diese
dann in die neue Kita Erikaweg zu überführen. Im Plangebiet des zukünftigen
Bebauungsplans Nr. 183 "Bachstraße" könnte auch eine neue vier -
sechsgruppige Kita errichtet werden. Der gegenwärtig in der Erarbeitung
befindliche Bebauungsplan könnte entsprechend angepasst werden. Der Standort
böte auch ausreichend Platz für eine qualitativ hochwertige
Außenspielflächengestaltung. Die dauerhafte Etablierung zweier
Kinderbetreuungseinrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander wäre sicher
nicht ideal, könnte aber in realistischer zeitlicher Perspektive umgesetzt
werden.
c)
Dieker Straße
Die Fläche in zentraler
Innenstadtlage ist gegenwärtig mit zwei Nutzungen (VHS und Flüchtlingsunterbringung)
belegt. Vor einer Entwicklung müssten für beide Nutzungen adäquate
Ausweichstandorte entwickelt werden.
Die Fläche ist in der
Vergangenheit seitens der Politik als Standort für eine Klimaschutzsiedlung
favorisiert worden. Planungen diesbezüglich wurden aufgrund der
Verlagerungsproblematik VHS nicht weiterverfolgt. Die Fläche eignet sich
aufgrund der guten städtebaulichen Einbindung und der infrastrukturellen
Ausstattung der Umgebung, in Verbindung mit angrenzenden nachbarlichen Grundstücksflächen,
hervorragend zur Entwicklung von Wohnungsbau, insb. gefördertem Wohnungsbau.
Die städtische Fläche ist
gekennzeichnet durch einen sehr ungünstigen Flächenzuschnitt, daher würde aus
Sicht der Verwaltung die isolierte Ansiedlung einer Kita mit entsprechender
Außenfläche auf der städtischen Fläche zum einen die gesamtheitliche
Entwicklung dieses Standortes dauerhaft verhindern und zum anderen eine
Inwertsetzung der gem. Bodenrichtwertkarte BORIS NRW wertvollen Fläche
dauerhaft blockieren. Der Standort kommt für die Ansiedlung einer Kita nicht in
Betracht.
d)
Heidfeld
Die Fläche ist zuletzt
politisch im Zusammenhang mit der Ansiedlung einer Unterkunft für Obdachlose
diskutiert worden. Die Ansiedlung einer Kita an diesem Standort, abgesehen von der
mangelhaften Integration in den städtebaulichen Zusammenhang (u.a. Trennung
durch die vielbefahrene Kreisstraße) und der geringen Flächengröße, würde die
Findung geeigneter Flächen für die Ansiedlung von Obdachlosen auf lange Zeit
blockieren. Die Errichtung einer bis zu sechsgruppigen Kita ließe sich allein
wegen der geringen Flächengröße nicht realisieren. Auch für eine kleinere
Einheit wäre das Planrecht zu ändern (B-Planänderung erforderlich). Der
Standort kommt für die Ansiedlung einer Kita nicht in Betracht.
e)
Standort
Langenkamp
Eine städtische Fläche im
Bereich Langenkamp - bis auf die im rechtsgültigen Bebauungsplan als
"öffentliche Verkehrsfläche" ausgewiesene Fläche im Umkreis der
Neubebauung des Haaner Bauvereins - ist der Verwaltung nicht bekannt. Bereits
die geringe Flächengröße schließt diese Fläche, als Standort für eine Kita aus.
f)
Kampheider Straße:
Für den Bereich Kampheider
Straße ist in 2016 der Bebauungsplan Nr. 180 rechtskräftig geworden, der hier
die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft planungsrechtlich ermöglicht. (Eine
Kita-Nutzung wäre über den bestehenden B-Plan nicht gedeckt!) Dieser Standort
ist vorzuhalten, um im Fall der wohnbaulichen Entwicklung der Fläche
"ehem. Landesfinanzschule" u.a. mit gefördertem Wohnungsbau, über
eine geeignete Flächenreserve für die Flüchtlingsunterbringung verfügen zu
können. Der B-Plan ist seinerzeit, trotz erheblicher Bedenken der Nachbarschaft
mit viel Mühe zur Rechtskraft gebracht worden. Sollte die Fläche nunmehr als
Vorhaltefläche für die Flüchtlingsunterbringung zugunsten einer Kita-Nutzung
aufgegeben werden, wäre aus der Erfahrung am neu zu suchenden Standort für eine
Flüchtlingsunterkunft ebenfalls mit erheblichen Nachbarbedenken im Rahmen der
B-Planaufstellung zu rechnen. Der Standort kommt für die Ansiedlung einer Kita
nicht in Betracht.
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme