Betreff
Erweiterungsmöglichkeiten KiTa-Standorte
Vorlage
51/016/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan hat ausgehend von den vorgeschalteten Beratungen in den Fachausschüssen in seiner Sitzung am 04.07.2018 die Verwaltung beauftragt, eine Standortuntersuchung für die Schaffung weiterer Kitaplätze durchzuführen (s. Anlage 1 beglaubigter Auszug Ratssitzung).

 

 

I.            Kindergartenbedarfsplanung

 

Es hat sich in den letzten Kindertagesstättenbedarfsplanungen 2017/2018 und 2018/2019 abgezeichnet, dass ein Fehlbedarf von rd. 75 Betreuungsplätzen, davon 42 Plätze im U 3 Bereich, zu erwarten ist.

 

Der aktuellen Anmeldeliste im Jugendamt ist zu entnehmen, dass für 36 ü3 Kinder und 23 u3 Kinder, also insgesamt für 59 Kinder, derzeit Betreuungsmöglichkeiten fehlen. Insgesamt gibt es an den Haaner Kitas 43 – rechtlich zulässige – Überbelegungen.

 

In den geplanten Projekten „Städt. Kita „Märchenwald“ – ehemals Kita Bachstrasse / Übergangslösung“ sollen 32 ü3 Kinder aufgenommen werden und in der „Wandererlebnisgruppe / Bauwagen“ sollen 15 ü3 Kinder versorgt werden. Die geplanten Projekte „Märchenwald“ und „Wander/Erlebnisgruppe Bauwagen“ schaffen zusammen dann in diesem Jahr 47 ü3 und 8 u3 Plätze.

 

Mit den geplanten Projekten wird daher der Bedarf an Betreuungsplätzen für ü3 gedeckt und für den u3 Bereich annähernd gedeckt. Die in 2020 in Betrieb gehende Kita am Erikaweg schafft rund 75 Plätze und soll die 40 Kinder aus der Bachstraße/Märchenwald aufnehmen und hat somit weitere 35 Plätze im Angebot.

 

 

II)            Kita – Bauprojekte / aktueller Stand

 

1.            Bereits beschlossene Standorte

 

a)    Neubau städt. Kita Erikaweg:

Nach der Beschlusslage vom Rat am 4.Juli 2018 wurden die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen unter Berücksichtigung der aktuellen Baukostensteigerungen. Die entsprechenden Ausschreibungen und Vergaben können erfolgen. Es ist ein Eröffnungstermin zum 01.08.2020 mit einem Platzkontingent von rd. 75 Plätzen vorgesehen.

 

b)   Städt. Kita „Märchenwald“ – ehemals Kita Bachstrasse / Übergangslösung

Nach der Beschlusslage vom Rat am 4. Juli 2018 zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Wiederaufnahme der Kindertagestättennutzung am o.g. Standort soll in den Räumlichkeiten ein Betreuungsangebot für 40 Kinder geschaffen werden. Diese beiden Gruppen sollen als „Vorläufergruppen“ für die Kita Erikaweg voraussichtlich zum 1. Dezember 2018 den Betrieb aufnehmen. Auf Grundlage der Fehlbedarfe sollen an diesem Standort zwei Gruppen mit der GF I (Gruppenform I bietet für 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Betreuung an. Die Zahl der Kinder im Alter von 2 Jahren soll dabei nicht mehr als 6 betragen) untergebracht werden. Entsprechend der politischen Beschlusslage ist die Sanierung umzusetzen und das Stellenbesetzungsverfahren für das notwendige Personal einzuleiten.

 

c)    Wander – und Erlebnisgruppe / Bauwagen

Nach der Beschlusslage vom Rat am 24. April 2018 sollen am Standort Robert-Koch-Straße max. 15 Kinder ab 3 Jahren betreut werden. Nach baulicher Einschätzung ist mit einer Inbetriebnahme frühestens Ende des Jahres 2018 zu kalkulieren.  Die erforderlichen Finanzmittel zur Beschaffung eines Bauwagens sowie die politischen Beschlüsse zur Bereitstellung des Personals sind erfolgt.

 

 

2.            Standortuntersuchung für die Schaffung weitere Kita-Plätze

 

 

a)            Ev. Kirchengemeinde: Standort Kurze Straße

 

Der Träger ist gegenüber der Stadt Haan verpflichtet, insgesamt 11 Gruppen in den ev. Kitas zu betreiben. Das Presbyterium hat entschieden, das Gebäude am Standort „Kurze Straße“ nicht zu sanieren, sondern mit einer Übergangslösung (Container) den Weiterbetrieb der beiden Gruppen sicherzustellen.

 

In der Folgezeit wurde ausgehend von der Übergangslösung „Kurze Straße“ mit Schreiben des Trägers vom 14. Juni 2018 (s. Anlage 2) der Neubau einer Einrichtung im Wege eines Investoren- bzw. Verpachtungsmodells in die politische Diskussion/ Rat am 04.07.2018 eingebracht. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Ev. Kirchengemeinde dahingehend zu verhandeln, dass auch langfristig, nach 2020, das Angebot an Kitaplätzen zur Verfügung steht. Es wurden durch die Verwaltung Finanzunterlagen angefordert. Ein erstes Gespräch fand im Juli statt, zum Zeitpunkt des Verfassens der Vorlage jedoch noch ohne Ergebnis.

 

Für die Errichtung einer bis zu sechsgruppigen Kita-Einrichtung müsste der vorhandene Altbau abgerissen und an gleicher Stelle, bzw. weiter in das Grundstück hinein ein Neubau errichtet werden. In einer Übergangsphase (Bauphase-Neubau) könnte der beantragte provisorische Containerbau (2-gruppige Kita) am Standort verbleiben. Außenspielflächen könnten ebenfalls in ausreichender Größe hergerichtet werden. Planrecht ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen, die Erstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich. Der Standort hätte den Vorteil, dass er bereits etabliert und von Wohnbebauung umgeben wäre.

Der Standort kommt aus Sicht der Verwaltung für die Ansiedlung einer bis zu sechsgruppigen Kita in Betracht.

 

b)           Bachstraße:

Wie oben beschrieben sieht die Verwaltung die Option, den Standort "ehem. Kita Bachstraße" für zwei Gruppen provisorisch, bzw. übergangsweise betreiben zu können, um diese dann in die neue Kita Erikaweg zu überführen. Im Plangebiet des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 183 "Bachstraße" könnte auch eine neue vier - sechsgruppige Kita errichtet werden. Der gegenwärtig in der Erarbeitung befindliche Bebauungsplan könnte entsprechend angepasst werden. Der Standort böte auch ausreichend Platz für eine qualitativ hochwertige Außenspielflächengestaltung. Die dauerhafte Etablierung zweier Kinderbetreuungseinrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander wäre sicher nicht ideal, könnte aber in realistischer zeitlicher Perspektive umgesetzt werden.

 

c)            Dieker Straße

Die Fläche in zentraler Innenstadtlage ist gegenwärtig mit zwei Nutzungen (VHS und Flüchtlingsunterbringung) belegt. Vor einer Entwicklung müssten für beide Nutzungen adäquate Ausweichstandorte entwickelt werden.

Die Fläche ist in der Vergangenheit seitens der Politik als Standort für eine Klimaschutzsiedlung favorisiert worden. Planungen diesbezüglich wurden aufgrund der Verlagerungsproblematik VHS nicht weiterverfolgt. Die Fläche eignet sich aufgrund der guten städtebaulichen Einbindung und der infrastrukturellen Ausstattung der Umgebung, in Verbindung mit angrenzenden nachbarlichen Grundstücksflächen, hervorragend zur Entwicklung von Wohnungsbau, insb. gefördertem Wohnungsbau.

Die städtische Fläche ist gekennzeichnet durch einen sehr ungünstigen Flächenzuschnitt, daher würde aus Sicht der Verwaltung die isolierte Ansiedlung einer Kita mit entsprechender Außenfläche auf der städtischen Fläche zum einen die gesamtheitliche Entwicklung dieses Standortes dauerhaft verhindern und zum anderen eine Inwertsetzung der gem. Bodenrichtwertkarte BORIS NRW wertvollen Fläche dauerhaft blockieren. Der Standort kommt für die Ansiedlung einer Kita nicht in Betracht.

 

d)           Heidfeld

Die Fläche ist zuletzt politisch im Zusammenhang mit der Ansiedlung einer Unterkunft für Obdachlose diskutiert worden. Die Ansiedlung einer Kita an diesem Standort, abgesehen von der mangelhaften Integration in den städtebaulichen Zusammenhang (u.a. Trennung durch die vielbefahrene Kreisstraße) und der geringen Flächengröße, würde die Findung geeigneter Flächen für die Ansiedlung von Obdachlosen auf lange Zeit blockieren. Die Errichtung einer bis zu sechsgruppigen Kita ließe sich allein wegen der geringen Flächengröße nicht realisieren. Auch für eine kleinere Einheit wäre das Planrecht zu ändern (B-Planänderung erforderlich). Der Standort kommt für die Ansiedlung einer Kita nicht in Betracht.

 

e)            Standort Langenkamp

Eine städtische Fläche im Bereich Langenkamp - bis auf die im rechtsgültigen Bebauungsplan als "öffentliche Verkehrsfläche" ausgewiesene Fläche im Umkreis der Neubebauung des Haaner Bauvereins - ist der Verwaltung nicht bekannt. Bereits die geringe Flächengröße schließt diese Fläche, als Standort für eine Kita aus.

 

f)             Kampheider Straße:

Für den Bereich Kampheider Straße ist in 2016 der Bebauungsplan Nr. 180 rechtskräftig geworden, der hier die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft planungsrechtlich ermöglicht. (Eine Kita-Nutzung wäre über den bestehenden B-Plan nicht gedeckt!) Dieser Standort ist vorzuhalten, um im Fall der wohnbaulichen Entwicklung der Fläche "ehem. Landesfinanzschule" u.a. mit gefördertem Wohnungsbau, über eine geeignete Flächenreserve für die Flüchtlingsunterbringung verfügen zu können. Der B-Plan ist seinerzeit, trotz erheblicher Bedenken der Nachbarschaft mit viel Mühe zur Rechtskraft gebracht worden. Sollte die Fläche nunmehr als Vorhaltefläche für die Flüchtlingsunterbringung zugunsten einer Kita-Nutzung aufgegeben werden, wäre aus der Erfahrung am neu zu suchenden Standort für eine Flüchtlingsunterkunft ebenfalls mit erheblichen Nachbarbedenken im Rahmen der B-Planaufstellung zu rechnen. Der Standort kommt für die Ansiedlung einer Kita nicht in Betracht.

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme