Betreff
"Gute Schule 2020" - Breitbandkonzept
Vorlage
20/086/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Das Land NRW hat das „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in NRW“ („Gute Schule 2020“) erlassen und gemeinsam mit der NRW.Bank zum 01.01.2017 ein neues Förderprogramm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ aufgelegt, mit dem den Kommunen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird. Die Gartenstadt Haan erhält aus dem Förderprogramm in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils 304.418 € (insgesamt 1.217.672 €). Um die Mittel überhaupt in Anspruch nehmen zu können, erfordert § 1 des Gesetzes zum einen ein Priorisierungskonzept der geplanten Maßnahmen und zum anderen ein Breitbandkonzept. Mit dem Breitbandkonzept sollte die Möglichkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse aller Schulen der Kommune systematisch geprüft werden mit dem Ziel, einen leistungsfähigen Breitbandanschluss sowie eine gebäudeinterne Netzinfrastruktur zu installieren. Über das Ergebnis der Prüfung, war die jeweilige Vertretungskörperschaft zu informieren.

Mit Vorlage 20/055/2017 wurde das Priorisierungskonzept vorgestellt. Beschlossen wurde, die Mittel ausschließlich konsumtiv für bauliche Sanierungsmaßnahmen zu verwenden. Hinsichtlich des Breitbandkonzeptes war vorgesehen, zunächst den Ist-Stand zu erfassen, die schulischen Bedarfe hinsichtlich technischer Bandbreiten und digitaler Ausstattung individuell und unter Berücksichtigung der Lehrpläne zu ermitteln und die technischen Möglichkeiten aufzuzeigen, um an allen Schulen die Breitbandversorgung herstellen zu können. Mit dieser Vorlage wird der Rat über das Ergebnis der Prüfung informiert und das durch Amt 10 erarbeitete und als Anlage beigefügten Breitband / WLAN-Konzeptes vorgestellt.

Unabhängig von diesem Konzept wird die Stabsstelle Wirtschaftsförderung / Tourismus und Kultur noch in diesem Jahr für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Schulen eine sog. Markterkundung auf den Weg bringen, um sich die Möglichkeit zu verschaffen, Fördermittel für die Breitbandanbindung von Bund und Land zu beantragen. Das Markterkundungsverfahren selbst wird nicht gefördert.

 

Beschlussvorschlag:

Das von der Verwaltung erarbeitete und als Anlage beigefügte Breitbandkonzept wird zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Die Erstellung und Vorstellung des Breitbandkonzeptes im Rat ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“.

Die Breitbandanbindung an sich ist Gegenstand eines hiervon unabhängigen weiteren Förderprogrammes „Gigabitanbindung Schulen“. Bund und Land NRW beabsichtigen Fördermittel für den Breitbandausbau für Schulen bereit zu stellen. Bisher liegt jedoch erst ein Richtlinienentwurf des Landes NRW vor, der eine 90%-Förderung vorsieht. Grundsätzlich können Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Nicht gefördert werden Vorhaben und Beratungsleistungen, die vor Bewilligung eines Förderantrages durch die Bewilligungsbehörde bereits begonnen wurden. Als Maßnahmenbeginn wird der Vertragsabschluss des Zuwendungsempfängers (Stadt) mit dem Netzbetreiber, einem Bauunternehmen oder einem Beratungsunternehmen betrachtet.

Um von der Förderung profitieren zu können ist daher zunächst die Verabschiedung der Förderrichtlinie abzuwarten, um dann einen Förderantrag zu stellen. Erst nach Erteilung eines positiven Bewilligungsbescheides können die erforderlichen Arbeiten in Auftrag gegeben und Verträge abgeschlossen werden.

 

Nach überschlägiger Kostenschätzung ist für die Breitbandanbindung des Gymnasiums und des Schulzentrums von jeweils 150.000 € und für die fünf Grundschulen von jeweils 80.000 € auszugehen. Da das Markterkundungsverfahren abzuwarten bleibt und konkrete Angebote der Anbieter erst nach Erstellung des Leistungsverzeichnisses im Vergabeverfahren eingeholt werden können, kann die Kostenschätzung derzeit nur pauschal erfolgen.